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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Altersvorsorgedepot während der Elternzeit weiterführen

Key-Facts: Depot in der Elternzeit

  • Förderung in Elternzeit Bleibt bestehen (unmittelbar oder mittelbar)
  • Mindestbeitrag 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat)
  • GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    Bis zu 540 EUR/Jahr (pauschal)
  • KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    300 EUR/Kind/Jahr
  • Erziehungszeit-Bonus Pflichtversicherung bleibt 3 Jahre erhalten

Elternzeit ist kein Grund, das Depot ruhen zu lassen

Viele Eltern glauben, sie müssten das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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während der Elternzeit pausieren. Das Gegenteil ist richtig: Gerade in der Elternzeit ist die Förderquote oft am höchsten, weil der Eigenbeitrag minimal ist und die Zulagen trotzdem voll fließen.

Während der Elternzeit bleibst du in der Regel pflichtversichert in der Rentenversicherung — die Erziehungszeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten. Damit bist du weiterhin unmittelbar förderberechtigt und erhältst die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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plus KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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Was ändert sich beim Eigenbeitrag?

Der Sockelbeitrag ins Altersvorsorgedepot beträgt 60 EUR pro Jahr (5 EUR/Monat) — pauschal, einkommensunabhängig. Der SA-Förderhöchstbetrag liegt bei 1.800 EUR/Jahr. In der Elternzeit reicht schon der Sockelbeitrag, um die vollen Zulagen zu sichern.

Situation Eigenbeitrag Grundzulage Kinderzulage (1 Kind) Gesamtförderung
Vor Elternzeit (1.800 EUR/Jahr) 1.800 EUR 540 EUR 300 EUR 840 EUR
Elternzeit (Mindestbeitrag) 120 EUR 60 EUR 300 EUR 360 EUR
Elternzeit (600 EUR/Jahr) 600 EUR 240 EUR 300 EUR 540 EUR
Nach Elternzeit (Höchstbetrag) 1.800 EUR 540 EUR 300 EUR 840 EUR
Tipp: Elterngeld zählt nicht als rentenversicherungspflichtiges Einkommen. Mit dem Sockelbeitrag von 60 EUR/Jahr erhältst du 540 EUR Grundzulage + 300 EUR Kinderzulage = 840 EUR Förderung — eine Förderquote von über 1.400 %. Weitere Informationen zu Elterngeld findest du beim BMFSFJ.

Unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?

Während der Erziehungszeit (bis zu 3 Jahre nach Geburt) bist du über die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung weiterhin unmittelbar förderberechtigt. Du brauchst also keinen erwerbstätigen Partner, um die Förderung zu erhalten.

Falls die Erziehungszeit abgelaufen ist und du noch nicht wieder arbeitest, wechselst du in die mittelbare Förderberechtigung — vorausgesetzt, dein Ehepartner ist unmittelbar berechtigt. Mehr dazu unter Ehepartner-Förderung.

Schritt für Schritt: Depot in der Elternzeit optimieren

  1. Eigenbeitrag anpassen Reduziere den Sparplan auf den neuen Mindestbeitrag. Nicht kündigen!
  2. DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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    prüfen
    Stelle sicher, dass das neue Kind im Antrag eingetragen ist.
  3. Zulagenantrag prüfen Stelle sicher, dass der DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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    aktuell ist, damit die Zulagen automatisch ins Depot fließen.
  4. ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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    -Sparplan weiterlaufen lassen
    Auch kleine Beträge profitieren vom Zinseszinseffekt und vom Cost-Averaging.
  5. Nach Elternzeit Beitrag erhöhen Sobald du wieder arbeitest, Eigenbeitrag idealerweise auf den Höchstbetrag von 1.800 EUR/Jahr (150 EUR/Monat) erhöhen.

Was, wenn ich es mir nicht leisten kann?

Selbst wenn das Budget in der Elternzeit eng ist: Der Sockelbeitrag beträgt nur 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat). Dafür erhältst du die volle pauschale GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von 540 EUR plus die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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von 300 EUR pro Kind. Es gibt kaum eine Geldanlage mit besserer Rendite.

Falls selbst das nicht möglich ist, kannst du das Depot beitragsfrei stellen. Dann erhältst du allerdings keine Zulagen für dieses Jahr. Details findest du unter Depot pausieren.

Achtung: Wenn du das Depot komplett kündigst, ist das eine förderschädliche Verwendung. Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Pausieren ist immer besser als kündigen!

Vergleich: Weiterzahlen vs. Pausieren

Weiterzahlen (Sockelbeitrag 60 EUR/Jahr)

  • GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    + KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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  • Förderquote bis über 300 %
  • Zinseszinseffekt läuft weiter
  • Zulagen fließen automatisch

Depot pausieren (0 EUR)

  • Keine Zulagen für das Pausenjahr
  • Depot bleibt bestehen, kein Verlust
  • Kein Zinseszins auf neue Beiträge
  • Keine Rückzahlung nötig

Überleg dir auch, wie du nach der Elternzeit bei einem Berufswechsel oder Gehaltssprung deine Sparrate anpasst.

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Finde heraus, wie sich dein Depot mit Mindestbeitrag und Zulagen während der Elternzeit entwickelt.

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Altersvorsorge nach der Geburt

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Kinderzulage im Detail

Alle Voraussetzungen und Fristen für die Kinderzulage.

Depot pausieren

Beiträge aussetzen ohne Zulagen zu verlieren.

Ehepartner-Förderung

Mittelbare Förderung für nicht-erwerbstätige Partner.

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Kompletter Überblick über alle Fördermöglichkeiten.

Häufige Fragen

Kann ein Ehepaar das Altersvorsorgedepot doppelt nutzen?

Ja - jeder Ehepartner kann ein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnen. Doppelte Grundzulage (2x 540 EUR = 1.080 EUR/Jahr), doppelter Förderhochstbetrag (2x 1.800 EUR = 3.600 EUR/Jahr). Für Ehepaare besonders attraktiv - die Kinderzulage (300 EUR/Kind/Jahr) wird zusätzlich gewährt.

Wie hoch ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot?

Ab 2027 gesetzlich verankert: 300 EUR/Jahr pro Kind (mit Kindergeldberechtigung). Bei 2 Kindern: 600 EUR Kinderzulage + 540 EUR Grundzulage = 1.140 EUR jährliche staatliche Förderung pro Person. Zusätzlich Sonderausgabenabzug bis 1.800 EUR/Jahr.

Altersvorsorgedepot während der Elternzeit - sinnvoll?

Ja - auch in der Elternzeit Einzahlungen möglichst weiterführen. Zulage gibt es unabhängig von Erwerbsarbeit. Selbst 50 EUR/Monat halten die Förderung aufrecht und stärken den Zinseszins. Sparplan nicht pausieren.

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