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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Steuerberater plant die eigene Altersvorsorge

Key-Facts: Altersvorsorge Steuerberater

  • Gehalt angestellt 50.000 – 90.000 € brutto/Jahr
  • Gewinn eigene Kanzlei 80.000 – 200.000+ €
  • Versorgungswerk-Rente (35 Jahre) ca. 2.500 – 4.500 €
  • GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
    Mehr erfahren →
    typisch 42 – 45 %
  • Rürup max. absetzbar (2026) ca. 29.344 €

Versorgungswerk: Die Basis steht

Als Mitglied der Steuerberaterkammer bist du Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk. Das bedeutet: GRV-Befreiung und eigene Altersversorgung über das Werk deines Bundeslandes. Der Beitragssatz entspricht in der Regel dem GRV-Satz (18,6 %), wird aber auf dein tatsächliches Einkommen berechnet — bei Selbständigen bis zur Höchstgrenze.

Die Versorgungswerke der Steuerberater haben historisch solide Renditen erwirtschaftet. Trotzdem verlassen sich viele Kollegen zu sehr auf diese eine Säule. Das Versorgungswerk deckt — je nach Beitragsdauer und -höhe — etwa 40-60 % des letzten Nettoeinkommens ab. Den Rest musst du selbst organisieren.

Die optimale Vorsorge-Reihenfolge

  1. Versorgungswerk laufen lassen: Pflichtbeitrag wird automatisch abgeführt. Kein Handlungsbedarf, aber regelmäßig die Renteninformation des Versorgungswerks prüfen.
  2. Rürup-Rente mit ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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    -Option:
    Bei einem GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
    Mehr erfahren →
    von 42 % sparst du mit dem maximalen Rürup-Beitrag über 11.000 Euro Steuern pro Jahr. Das ist der größte Hebel für Steuerberater.
  3. Altersvorsorgedepot eröffnen: Als Versorgungswerk-Mitglied bist du durch das neue Altersvorsorgereformgesetz erstmals förderberechtigt — keine freiwillige GRV nötig. Die pauschale GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
    Mehr erfahren →
    bringt bis zu 540 €/Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag. Was ist das Altersvorsorgedepot?
  4. Freies ETF-Depot: Für die flexible Schicht. Breit gestreuter MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
    Mehr erfahren →
    oder All-World-ETF, niedrige TERWas ist TER?Total Expense Ratio — die jährlichen Gesamtkosten eines Fonds/ETFs in Prozent. Günstige ETFs: 0,1-0,3%. Das Standarddepot darf max. 1,0% kosten.
    Mehr erfahren →
    .
  5. Immobilie (Kanzleigebäude): Falls du eine eigene Kanzlei mit Immobilie betreibst, kann das Gebäude Teil der Altersvorsorge sein — aber nur als Ergänzung, nicht als Hauptsäule.

Der Steuereffekt: Warum Rürup für Steuerberater Gold wert ist

Vorsorgebaustein Max. Beitrag/Jahr Steuerersparnis (42 %) Steuerersparnis (45 %)
Versorgungswerk ca. 16.800 € (bei 90k) ca. 7.056 € ca. 7.560 €
Rürup-Rente (zusätzlich) ca. 10.766 € (Differenz) ca. 4.522 € ca. 4.845 €
Altersvorsorgedepot (Zulagen) 1.800 € Eigenbeitrag 540 € Zulage 540 € Zulage
Gesamt Steuerersparnis + Zulagen ca. 12.118 € + 540 € ca. 12.945 € + 540 €
Tipp: Als Steuerberater weißt du es natürlich: Das Finanzamt prüft per Günstigerprüfung automatisch, ob die Zulagen (bis 540 €/Jahr) oder der Sonderausgabenabzug (Eigenbeitrag + Zulagen, max. ca. 2.340 EUR) günstiger ist. Bei deinem Grenzsteuersatz von 42-45 % ist der Sonderausgabenabzug in der Regel vorteilhafter als die direkte Zulage — du sparst dann mehr Steuern, als die Zulage wert wäre. Der größte steuerliche Hebel bleibt trotzdem die Rürup-Rente (bis 29.344 € absetzbar). Mehr.

Kanzleiwert als Altersvorsorge: Der klassische Denkfehler

Viele Steuerberater planen, ihre Kanzlei im Alter zu verkaufen. Der Mandantenstamm hat tatsächlich einen Wert — typischerweise das 1,0- bis 1,5-fache des Jahresumsatzes. Bei einer Kanzlei mit 300.000 Euro Umsatz also 300.000 bis 450.000 Euro Kaufpreis.

Das Problem: Der Verkauf ist nicht garantiert. Die Digitalisierung und der Fachkräftemangel verändern den Markt. Immer mehr kleine Kanzleien finden keinen Nachfolger. Plane den Kanzleiwert als Bonus, nicht als tragende Säule deiner Altersvorsorge.

Achtung: Kanzleiverkaufserlöse werden als Einkommen versteuert. Bei einem Verkaufspreis von 400.000 Euro und 45 % Spitzensteuersatz bleiben nach Steuern nur rund 220.000 Euro übrig. Verteile den Verkauf wenn möglich über mehrere Jahre (Ratenzahlung), um die Steuerlast zu drücken.

Angestellter vs. selbständiger Steuerberater

Kriterium Angestellt (Kanzlei/Big 4) Eigene Kanzlei
Einkommen 50.000 – 120.000 € 80.000 – 200.000+ €
Versorgungswerk Pflicht (GRV-Befreiung) Pflicht
bAV Oft bei Big 4 / größeren Kanzleien Nicht möglich
Rürup Sinnvoll ab hohem Gehalt Sehr sinnvoll (Steuer!)
Kanzleiwert Kein Anteil Potentieller Bonus

Beispielrechnung: Steuerberater, eigene Kanzlei, 150.000 € Gewinn

Thomas, 45, betreibt seit 10 Jahren eine eigene Kanzlei. Er hat bereits 15 Jahre ins Versorgungswerk eingezahlt und plant bis 67 weiterzuarbeiten.

Baustein Monatl. Beitrag Erwartete Rente (67)
Versorgungswerk (37 Jahre) ca. 1.400 € ca. 3.800 €
Rürup (ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-basiert, 22 Jahre)
ca. 900 € ca. 800 – 1.000 €
Freies ETF-Depot (bereits 120.000 €) 500 € ca. 600 – 800 €
Gesamtrente (brutto) 2.800 € ca. 5.200 – 5.600 €

Vorteile

  • Hohes Einkommen = großes Vorsorge-Budget
  • Versorgungswerk als solide Basis
  • Maximaler Steuereffekt durch Rürup + Depot
  • Fachkenntnis im Steuerrecht = keine Beratungskosten

Nachteile / Risiken

  • Depot-Förderung begrenzt (max. 2.340 € Sonderausgabenabzug oder 540 € Zulage)
  • Kanzleiwert oft überschätzt
  • Versorgungswerk-Rendite sinkt seit Jahren
  • Neigung zum Aufschieben trotz Fachwissen

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Häufige Fragen

Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?

In der Ansparphase: keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne oder Dividenden (Steuerstundung). Bei Entnahme im Rentenalter: Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Da Rentner meist niedrigere Steuerquote haben, ist das vorteilhaft.

Was ist der Sonderausgabenabzug beim Altersvorsorgedepot?

Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot können als Sonderausgaben abgezogen werden - bis 1.800 EUR/Jahr (geplant). Bei 35% Steuersatz: bis zu 1.050 EUR Steuerersparnis pro Jahr. Zusammen mit Zulage die doppelte Förderung.

Was ist die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs?

Thesaurierende ETFs unterliegen jährlich einer kleinen Steuer auf fiktive Ausschüttungen (Vorabpauschale). Im Altersvorsorgedepot fällt diese in der Ansparphase nicht an - ein weiterer Steuervorteil gegenüber dem normalen Depot.

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