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Altersvorsorge im Einzelhandel für Selbständige

Key-Facts: Einzelhandel und Altersvorsorge

  • Rentenversicherungspflicht Nein (freiwillig)
  • Durchschnittlicher Gewinn Einzelhändler 24.000–36.000 € / Jahr
  • Typische Marge stationärer Einzelhandel 2–8 %
  • Geschäftsaufgabequote (5 Jahre) ca. 25 %
  • Max. SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    Depot 1.800 € / Jahr
  • Staatliche GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    bis 540 € / Jahr

Die Realität: Niedrige Gewinne, keine Pflichtversicherung

Selbständige Einzelhändler gehören zu den Selbständigen mit den niedrigsten durchschnittlichen Gewinnen. Miete, Personal, Wareneinkauf und zunehmende Online-Konkurrenz drücken die Margen auf 2 bis 8 Prozent. Viele Ladenbesitzer zahlen sich selbst weniger als den Mindestlohn aus.

Gleichzeitig bist du als Einzelhändler nicht rentenversicherungspflichtig. Es gibt keinen automatischen Schutz, keine Arbeitgeber-Zuschüsse, keine betriebliche Altersvorsorge. Wenn du nicht aktiv vorsorgst, landest du im Alter bei der Grundsicherung — trotz Jahrzehnte harter Arbeit.

Warum das Depot gerade für kleine Einkommen funktioniert

Das Altersvorsorgedepot ab 2027 ist kein Luxusprodukt für Besserverdiener. Es funktioniert gerade bei kleinen Einkommen, weil die Zulagen den Eigenbeitrag effektiv verdoppeln können.

Jahresgewinn Eigenbeitrag / Monat Zulagen / Jahr Effektive Sparrate Depot nach 25 Jahren (7 %)
20.000 € 50 € bis 540 € (GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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)
ca. 95 € / Monat ca. 52.200 €
24.000 € 75 € bis 540 € ca. 120 € / Monat ca. 72.900 €
30.000 € 125 € bis 540 € ca. 170 € / Monat ca. 113.400 €
36.000 €, 2 Kinder 150 € bis 1.140 € (Grund + 2x KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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)
ca. 215 € / Monat ca. 174.200 €

Beachte die letzte Zeile: Mit zwei Kindern und 150 € Eigenbeitrag kommen durch die Zulagen effektiv 215 € monatlich ins Depot. Nach 25 Jahren sind das über 174.000 € — ein ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →
auf den MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
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macht es möglich.

Saisongeschäft und schwankende Umsätze

Viele Einzelhändler kennen das Weihnachtsgeschäft als Umsatz-Peak und den Januar als Tal. Das Altersvorsorgedepot erlaubt dir, in guten Monaten mehr einzuzahlen und in schwachen weniger. Ein Dauerauftrag über den Mindestbetrag plus saisonale Sonderzahlungen ist die beste Strategie.

Praxis-Tipp: Richte den Dauerauftrag auf 50 € ein und überweise nach dem Weihnachtsgeschäft einen Einmalbetrag. So nutzt du den guten Monat, ohne dich in den schwachen zu übernehmen. Den DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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stellst du einmalig — danach fließen die Zulagen automatisch.

Online vs. stationär: Unterschiedliche Ausgangslagen

Stationäre Einzelhändler haben höhere Fixkosten (Miete, Personal vor Ort), aber auch eine feste Kundenbindung. Online-Händler haben niedrigere Fixkosten, dafür intensiveren Wettbewerb und höhere Marketingkosten. Für beide gilt: Die Sparrate muss zum tatsächlichen Gewinn passen, nicht zum Umsatz.

Berechne deinen echten Gewinn nach allen Kosten und setze 5–10 % davon als Sparrate fest. Bei 30.000 € Jahresgewinn sind das 125–250 € monatlich — ein realistischer Rahmen für die meisten Einzelhändler.

Laden als Altersvorsorge? Ein Irrtum

Manche Einzelhändler denken: "Ich verkaufe den Laden irgendwann und lebe davon." Die Realität: Kleine Einzelhandelsgeschäfte sind schwer verkäuflich. Der Wert liegt oft nur im Mietvertrag und dem Warenbestand. Eine Nachfolgeplanung ist sinnvoll, aber verlasse dich nicht darauf als einzige Altersvorsorge.

Achtung: Das Altersvorsorgedepot ist insolvenzgeschützt. Dein Warenbestand und dein Ladenmobiliar sind es nicht. Bei einer Geschäftsaufgabe verlierst du Betriebsvermögen — aber dein Depot bleibt unangetastet. Das ist in einer Branche mit 25 % Aufgabequote ein zentraler Schutz.

Steuerlich das Maximum rausholen

Bei niedrigem Einkommen sind die Zulagen meist vorteilhafter als der SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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. Die GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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stellt das automatisch sicher. Bei einem EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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unter 25 % gewinnen fast immer die Zulagen.

In der Steuererklärung trägst du die Depot-Beiträge in der Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
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ein. Ergänzend kann eine Rürup-Rente sinnvoll sein — aber erst, wenn das Depot voll ausgeschöpft ist. Weitere Steuertipps helfen dir bei der Optimierung.

Die Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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bedeutet: Im Alter zahlst du auf die Auszahlung deinen persönlichen EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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. Der liegt im Ruhestand typischerweise deutlich niedriger als während der aktiven Geschäftszeit.

Vorteile für Einzelhändler

  • Zulagen kompensieren niedrigen Eigenbeitrag
  • Insolvenzschutz für das Depot
  • Flexible Einzahlung bei saisonalen Schwankungen
  • Niedrige TERWas ist TER?Total Expense Ratio — die jährlichen Gesamtkosten eines Fonds/ETFs in Prozent. Günstige ETFs: 0,1-0,3%. Das Standarddepot darf max. 1,0% kosten.
    Mehr erfahren →
    bei ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
    Mehr erfahren →
    s
  • Unabhängig vom Ladenwert

Herausforderungen

  • Sehr niedrige Gewinne begrenzen Sparrate
  • Online-Konkurrenz drückt Margen weiter
  • Keine Pflichtversicherung = null GRV-Anspruch
  • FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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    e Entnahme bei Geschäftsaufgabe

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