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Altersvorsorgedepot bei längerer Krankheit und Erwerbsminderung

Key-Facts: Depot bei Krankheit

  • Lohnfortzahlung (6 Wochen) Volle Förderung, nichts ändert sich
  • Krankengeld Weiterhin pflichtversichert = förderberechtigt
  • Erwerbsminderungsrente Pflichtversichert = förderberechtigt
  • Mindestbeitrag 120 EUR/Jahr (10 EUR/Monat)
  • Pfändungsschutz Depot bleibt auch bei Insolvenz geschützt

Krankheit ist kein Grund zur Panik beim Depot

Eine längere Krankheit wirft viele Fragen auf — auch zur Altersvorsorge. Die gute Nachricht: Dein AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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ist in den meisten Szenarien sicher. Du bleibst förderberechtigt, das Depot ist pfändungsgeschützt und selbst bei dauerhafter Erwerbsminderung läuft es weiter.

Phase 1: Lohnfortzahlung (erste 6 Wochen)

In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zählt dein Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Für dein Depot ändert sich nichts: Der Sparplan läuft und die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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fließt weiterhin.

Phase 2: Krankengeld (ab Woche 7)

Ab der siebten Woche erhältst du Krankengeld von der Krankenkasse (ca. 70 % des Brutto, max. 90 % des Netto). Während des Krankengeldbezugs bist du weiterhin pflichtversichert in der Rentenversicherung — und damit unmittelbar förderberechtigt.

Der Mindestbeitrag ins Altersvorsorgedepot beträgt 120 EUR/Jahr (10 EUR/Monat). Für die maximale Grundzulage von 540 EUR sind 1.800 EUR/Jahr nötig. Bei reduziertem Einkommen reicht auch ein niedrigerer Beitrag — die Zulage wird beitragsproportional berechnet.

Phase Dauer Einkommen Pflichtversichert? Depot-Empfehlung
Lohnfortzahlung 6 Wochen 100 % Gehalt Ja Sparplan weiterlaufen lassen
Krankengeld Bis 78 Wochen Ca. 70 % Brutto Ja Beitrag ggf. auf Minimum senken
Aussteuerung Ab Woche 79 ALG I oder EM-Rente Ja (bei ALG/EM) Mindestbeitrag 120 EUR/Jahr
Erwerbsminderungsrente Unbefristet möglich EM-Rente Ja Mindestbeitrag 120 EUR/Jahr

Phase 3: Erwerbsminderungsrente

Wer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Auch EM-Rentner sind pflichtversichert und damit förderberechtigt für das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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. Der Mindestbeitrag liegt bei nur 120 EUR/Jahr — dafür erhältst du eine GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von 60 EUR plus eventuelle Kinderzulagen.

Tipp: Selbst bei Erwerbsminderung lohnt sich das Depot. Für 120 EUR Eigenbeitrag erhältst du 60 EUR GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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— plus eventuelle KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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n von 300 EUR pro Kind. Das Depot wächst weiter und steht dir später als Zusatzrente zur Verfügung. Informiere dich bei der Deutschen Rentenversicherung über deine EM-Rente.

Was tun bei längerer Krankheit?

  1. Sparplan anpassen Reduziere den monatlichen Beitrag auf ein leistbares Niveau. Mindestens 120 EUR/Jahr (10 EUR/Monat) reichen für eine Zulage.
  2. Nicht kündigen Eine förderschädliche Auflösung wäre der teuerste Fehler. Alle Zulagen und Steuervorteile müssten zurückgezahlt werden.
  3. Förderstatus prüfen Solange du Krankengeld, ALG oder EM-Rente beziehst, bist du förderberechtigt. Prüfe deinen Status nach jeder Änderung.
  4. DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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    laufenlassen
    Der Antrag bleibt gültig — du musst ihn nicht jedes Jahr neu stellen.
  5. DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
    Mehr erfahren →
    prüfen
    Stelle sicher, dass der Antrag aktuell ist, damit Zulagen automatisch ins Depot fließen.
Achtung: Nach Aussteuerung (Ende des Krankengeldes) musst du dich aktiv bei der Agentur für Arbeit melden oder EM-Rente beantragen. Sonst entsteht eine Lücke in der Pflichtversicherung — und du könntest den Förderanspruch verlieren.

Depot vs. freies ETF-Depot bei Krankheit

Altersvorsorgedepot

  • Pfändungsgeschützt
  • Nicht anrechenbar bei Sozialleistungen
  • Zulagen trotz niedrigem Beitrag
  • Weiterhin Steuervorteile

Freies ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Depot

  • Kein Pfändungsschutz
  • Wird bei Bürgergeld angerechnet
  • Keine staatliche Förderung
  • Dafür: Jederzeit verfügbar

Gerade bei längerer Krankheit zeigt sich der Vorteil des geförderten Depots: Es ist geschützt und wächst weiter — auch wenn du kaum etwas einzahlen kannst. Berechne dein persönliches Szenario mit dem Rechner.

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Simuliere, wie sich dein Depot mit Mindestbeitrag über die Jahre entwickelt.

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