Key-Facts: Depot bei Krankheit
- Lohnfortzahlung (6 Wochen) Volle Förderung, nichts ändert sich
- Krankengeld Weiterhin pflichtversichert = förderberechtigt
- Erwerbsminderungsrente Pflichtversichert = förderberechtigt
- Mindestbeitrag 120 EUR/Jahr (10 EUR/Monat)
- Pfändungsschutz Depot bleibt auch bei Insolvenz geschützt
Krankheit ist kein Grund zur Panik beim Depot
Eine längere Krankheit wirft viele Fragen auf — auch zur Altersvorsorge. Die gute Nachricht: Dein AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → ist in den meisten Szenarien sicher. Du bleibst förderberechtigt, das Depot ist pfändungsgeschützt und selbst bei dauerhafter Erwerbsminderung läuft es weiter.
Phase 1: Lohnfortzahlung (erste 6 Wochen)
In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zählt dein Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Für dein Depot ändert sich nichts: Der Sparplan läuft und die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → fließt weiterhin.
Phase 2: Krankengeld (ab Woche 7)
Ab der siebten Woche erhältst du Krankengeld von der Krankenkasse (ca. 70 % des Brutto, max. 90 % des Netto). Während des Krankengeldbezugs bist du weiterhin pflichtversichert in der Rentenversicherung — und damit unmittelbar förderberechtigt.
Der Mindestbeitrag ins Altersvorsorgedepot beträgt 120 EUR/Jahr (10 EUR/Monat). Für die maximale Grundzulage von 540 EUR sind 1.800 EUR/Jahr nötig. Bei reduziertem Einkommen reicht auch ein niedrigerer Beitrag — die Zulage wird beitragsproportional berechnet.
| Phase | Dauer | Einkommen | Pflichtversichert? | Depot-Empfehlung |
|---|---|---|---|---|
| Lohnfortzahlung | 6 Wochen | 100 % Gehalt | Ja | Sparplan weiterlaufen lassen |
| Krankengeld | Bis 78 Wochen | Ca. 70 % Brutto | Ja | Beitrag ggf. auf Minimum senken |
| Aussteuerung | Ab Woche 79 | ALG I oder EM-Rente | Ja (bei ALG/EM) | Mindestbeitrag 120 EUR/Jahr |
| Erwerbsminderungsrente | Unbefristet möglich | EM-Rente | Ja | Mindestbeitrag 120 EUR/Jahr |
Phase 3: Erwerbsminderungsrente
Wer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Auch EM-Rentner sind pflichtversichert und damit förderberechtigt für das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren →. Der Mindestbeitrag liegt bei nur 120 EUR/Jahr — dafür erhältst du eine GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → von 60 EUR plus eventuelle Kinderzulagen.
Mehr erfahren → — plus eventuelle KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →n von 300 EUR pro Kind. Das Depot wächst weiter und steht dir später als Zusatzrente zur Verfügung. Informiere dich bei der Deutschen Rentenversicherung über deine EM-Rente.
Was tun bei längerer Krankheit?
- Sparplan anpassen Reduziere den monatlichen Beitrag auf ein leistbares Niveau. Mindestens 120 EUR/Jahr (10 EUR/Monat) reichen für eine Zulage.
- Nicht kündigen Eine förderschädliche Auflösung wäre der teuerste Fehler. Alle Zulagen und Steuervorteile müssten zurückgezahlt werden.
- Förderstatus prüfen Solange du Krankengeld, ALG oder EM-Rente beziehst, bist du förderberechtigt. Prüfe deinen Status nach jeder Änderung.
- DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → laufenlassen Der Antrag bleibt gültig — du musst ihn nicht jedes Jahr neu stellen. - DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → prüfen Stelle sicher, dass der Antrag aktuell ist, damit Zulagen automatisch ins Depot fließen.
Depot vs. freies ETF-Depot bei Krankheit
Altersvorsorgedepot
- Pfändungsgeschützt
- Nicht anrechenbar bei Sozialleistungen
- Zulagen trotz niedrigem Beitrag
- Weiterhin Steuervorteile
Freies ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Depot
- Kein Pfändungsschutz
- Wird bei Bürgergeld angerechnet
- Keine staatliche Förderung
- Dafür: Jederzeit verfügbar
Gerade bei längerer Krankheit zeigt sich der Vorteil des geförderten Depots: Es ist geschützt und wächst weiter — auch wenn du kaum etwas einzahlen kannst. Berechne dein persönliches Szenario mit dem Rechner.
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