Altersvorsorge bei längerer Krankheit — Was passiert mit dem Depot?
Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Reha — wie du dein Depot in schwierigen Gesundheitsphasen absicherst und Zulagen erhältst.
Key-Facts: Depot bei Krankheit
- Lohnfortzahlung (6 Wochen) Volle Förderung, nichts ändert sich
- Krankengeld Weiterhin pflichtversichert = förderberechtigt
- Erwerbsminderungsrente Pflichtversichert = förderberechtigt
- Sockelbeitrag (Minimum für volle Grundzulage) 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat)
- Pfändungsschutz Depot bleibt auch bei Insolvenz geschützt
Krankheit ist kein Grund zur Panik beim Depot
Eine längere Krankheit wirft viele Fragen auf — auch zur Altersvorsorge. Die gute Nachricht: Dein AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → ist in den meisten Szenarien sicher. Du bleibst förderberechtigt, das Depot ist pfändungsgeschützt und selbst bei dauerhafter Erwerbsminderung läuft es weiter.
Phase 1: Lohnfortzahlung (erste 6 Wochen)
In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zählt dein Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Für dein Depot ändert sich nichts: Der Sparplan läuft und die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → fließt weiterhin.
Phase 2: Krankengeld (ab Woche 7)
Ab der siebten Woche erhältst du Krankengeld von der Krankenkasse (ca. 70 % des Brutto, max. 90 % des Netto). Während des Krankengeldbezugs bist du weiterhin pflichtversichert in der Rentenversicherung — und damit unmittelbar förderberechtigt.
Der Sockelbeitrag beträgt pauschal 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) — das reicht für die volle Grundzulage von 540 EUR/Jahr. Bei reduziertem Einkommen kannst du auf diesen Mindestbetrag zurückgehen und trotzdem die volle Förderung erhalten. Mehr als 60 EUR erhöhen den Eigenbeitrag, nicht die Grundzulage.
| Phase | Dauer | Einkommen | Pflichtversichert? | Depot-Empfehlung |
|---|---|---|---|---|
| Lohnfortzahlung | 6 Wochen | 100 % Gehalt | Ja | Sparplan weiterlaufen lassen |
| Krankengeld | Bis 78 Wochen | Ca. 70 % Brutto | Ja | Beitrag ggf. auf Minimum senken |
| Aussteuerung | Ab Woche 79 | ALG I oder EM-Rente | Ja (bei ALG/EM) | Sockelbeitrag 60 EUR/Jahr |
| Erwerbsminderungsrente | Unbefristet möglich | EM-Rente | Ja | Sockelbeitrag 60 EUR/Jahr |
Phase 3: Erwerbsminderungsrente
Wer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Auch EM-Rentner sind pflichtversichert und damit förderberechtigt für das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren →. Der Sockelbeitrag liegt bei nur 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) — und dafür erhältst du die volle Grundzulage von 540 EUR plus eventuelle Kinderzulagen.
Mehr erfahren → — plus eventuelle KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →n von 300 EUR pro Kind. Das Depot wächst weiter und steht dir später als Zusatzrente zur Verfügung. Informiere dich bei der Deutschen Rentenversicherung über deine EM-Rente.
Was tun bei längerer Krankheit?
- Sparplan anpassen Reduziere den monatlichen Beitrag auf das Minimum. Schon 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) reichen für die volle Grundzulage von 540 EUR.
- Nicht kündigen Eine förderschädliche Auflösung wäre der teuerste Fehler. Alle Zulagen und Steuervorteile müssten zurückgezahlt werden.
- Förderstatus prüfen Solange du Krankengeld, ALG oder EM-Rente beziehst, bist du förderberechtigt. Prüfe deinen Status nach jeder Änderung.
- DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → laufenlassen Der Antrag bleibt gültig — du musst ihn nicht jedes Jahr neu stellen. - DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → prüfen Stelle sicher, dass der Antrag aktuell ist, damit Zulagen automatisch ins Depot fließen.
Depot vs. freies ETF-Depot bei Krankheit
Altersvorsorgedepot
- Pfändungsgeschützt
- Nicht anrechenbar bei Sozialleistungen
- Zulagen trotz niedrigem Beitrag
- Weiterhin Steuervorteile
Freies ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Depot
- Kein Pfändungsschutz
- Wird bei Bürgergeld angerechnet
- Keine staatliche Förderung
- Dafür: Jederzeit verfügbar
Gerade bei längerer Krankheit zeigt sich der Vorteil des geförderten Depots: Es ist geschützt und wächst weiter — auch wenn du kaum etwas einzahlen kannst. Berechne dein persönliches Szenario mit dem Rechner.
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Häufige Fragen
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot bei längerer Krankheit?
Das Depot läuft unverändert weiter. Das Depot läuft unverändert weiter. Der Sockelbeitrag für die volle Grundzulage beträgt pauschal 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) — unabhängig vom Einkommen. Einzahlungen können jederzeit ausgesetzt werden — keine Kosten, keine Strafe. Die Grundzulage für dieses Jahr entfällt bei Nicht-Einzahlung, aber das bestehende Guthaben bleibt vollständig erhalten.
Was gilt beim Altersvorsorgedepot bei Erwerbsminderung?
Bei dauerhafter Erwerbsminderung kann das AVD vorzeitig ausgezahlt werden — mit Rückzahlung aller Zulagen und Nachversteuerung der Erträge. Besser: Depot weiterhin halten und erst im Rentenalter (62+) auszahlen. Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, ist meist noch rentenversicherungspflichtig und kann — sofern finanziell möglich — weiter einzahlen und Zulagen erhalten.
Sollte ich das AVD bei Krankheit kündigen?
Fast nie. Aussetzen ist kostenlos — kündigen kostet Zulagenrückforderung plus Steuereffekte. Selbst bei langen Krankheitsphasen ist das Guthaben sicher (Pfändungsschutz wie Riester) und wächst weiter. Eine Kündigung lohnt sich nur in absoluten Ausnahmesituationen (Insolvenz ohne andere Mittel). Im Zweifel: mit dem Anbieter sprechen — Beitragsfreistellung ist in zwei Minuten erledigt.
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