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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Altersvorsorgedepot bei Auswanderung ins Ausland

Key-Facts: Depot bei Auswanderung

  • EU/EWR-Umzug Depot bleibt bestehen, Förderung entfällt
  • Drittland-Umzug Gilt als förderschädlich — Rückzahlung droht
  • Doppelbesteuerung DBA regelt, welches Land besteuert
  • Rückkehrer-Regelung Bei Rückkehr nach DE: Förderung wieder möglich
  • Depot-Kündigung Nicht empfohlen — hohe Verluste durch Rückzahlung

Auswanderung: Nicht automatisch ein Problem

Immer mehr Deutsche leben und arbeiten im Ausland — vorübergehend oder dauerhaft. Die Frage, was mit dem AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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passiert, hängt entscheidend davon ab, wohin du ziehst und ob du die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland behältst.

Szenario 1: Umzug innerhalb der EU/EWR

Bei einem Umzug in ein EU- oder EWR-Land (z.B. Österreich, Spanien, Niederlande) passiert mit deinem Depot zunächst nichts Dramatisches. Das Depot bleibt bestehen und das Guthaben wächst weiter. Allerdings:

  • Du verlierst die unmittelbare Förderberechtigung, wenn du nicht mehr in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert bist
  • Die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    und KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    entfallen für die Jahre im Ausland
  • Bereits erhaltene Zulagen müssen nicht sofort zurückgezahlt werden
Tipp: Bei einem EU-Umzug kannst du das Depot beitragsfrei stellen und einfach liegen lassen. Es wächst weiter durch die ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Rendite. Bei Rückkehr nach Deutschland kannst du die Beiträge und Förderung wieder aufnehmen.

Szenario 2: Umzug in ein Drittland

Bei einem Umzug außerhalb der EU/EWR (z.B. USA, Schweiz, Thailand) wird es komplizierter. Der Wegzug kann als förderschädliche Verwendung gewertet werden, wenn du die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufgibst.

In diesem Fall droht die Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile. Es gibt aber einen Ausweg: Die sogenannte Stundungsregelung.

Zielland Depot-Status Förderung Rückzahlung
EU/EWR (z.B. Österreich) Bleibt bestehen Pausiert Nein (gestundet)
Schweiz Bleibt bestehen Entfällt Gestundet, bei Rückkehr aufgehoben
USA (mit DBA) Bleibt bestehen Entfällt Gestundet
Thailand (ohne DBA) Komplex Entfällt Möglich, Einzelfallprüfung
Rückkehr nach DE Voll aktiv Wieder möglich Stundung wird aufgehoben

Die Stundungsregelung verstehen

Bei Wegzug ins Ausland wird der Rückzahlungsbetrag (Zulagen + Steuervorteile) nicht sofort fällig, sondern gestundet. Das bedeutet: Du musst nicht sofort zahlen. Der Betrag wird erst fällig, wenn du das Depot kündigst oder die Auszahlung im Ausland beantragst.

Kehrst du nach Deutschland zurück, wird die Stundung aufgehoben — du musst nichts zurückzahlen und kannst die Förderung wieder aufnehmen.

  1. Vor dem Umzug Depot-Anbieter über den Wegzug informieren. DBA des Ziellandes prüfen.
  2. Steuerpflicht klären Behältst du die unbeschränkte Steuerpflicht (z.B. bei Entsendung durch Arbeitgeber)? Dann läuft alles weiter.
  3. Depot beitragsfrei stellen Wenn du keine Förderung mehr erhältst, stelle den Sparplan auf 0. Das Depot wächst trotzdem weiter.
  4. Stundung beantragen Bei Drittland-Umzug: Stundung der Rückzahlung beim BZStWas ist BZSt?Bundeszentralamt für Steuern — die Behörde, die die Zulagen verwaltet und an die Depotanbieter auszahlt. Zertifiziert auch die Anbieter. beantragen.
  5. DBA prüfen Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welches Land die spätere Rente besteuert. Bei Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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    wichtig!
Achtung: Kündige das Depot NICHT wegen einer Auswanderung. Die Stundungsregelung ermöglicht es, das Depot ruhen zu lassen. Eine Kündigung wäre förderschädlich und du verlierst bis zu 40 % des Guthabens durch Rückzahlungen.

Sonderfall: Entsendung durch Arbeitgeber

Wirst du von deinem deutschen Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland entsandt, bleibst du in der Regel in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Damit behältst du die volle Förderberechtigung — GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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(bis 540 EUR/Jahr) und KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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laufen weiter.

Weitere Informationen zu Rentenansprüchen im Ausland findest du bei der Deutschen Rentenversicherung und dem Bundesfinanzministerium.

Dies gilt für EU-Entsendungen bis zu 24 Monate und für Drittländer je nach Sozialversicherungsabkommen.

Depot liegen lassen

  • Keine Rückzahlung nötig
  • Depot wächst durch Rendite weiter
  • Bei Rückkehr: Förderung sofort wieder aktiv
  • Pfändungsschutz bleibt

Depot kündigen (vermeiden!)

  • Alle Zulagen zurückzahlen
  • Steuervorteile zurückzahlen
  • Gewinne versteuern (AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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    )
  • Kein Zurück möglich

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Häufige Fragen

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot bei Auswanderung in die EU?

Das Depot bleibt bestehen und läuft unverändert weiter — innerhalb der EU/EWR gibt es keine Einschränkungen. Du kannst weiter einzahlen und die staatliche Förderung behalten, solange du rentenversicherungspflichtig in Deutschland bist. Bei Aufgabe der deutschen Rentenversicherungspflicht (z. B. Selbständigkeit in einem anderen EU-Land) entfällt die Grundzulage, aber das Depot läuft weiter.

Was passiert beim Umzug in ein Nicht-EU-Land?

Das Depot bleibt bestehen und das Kapital ist weiterhin dein Eigentum. Bei dauerhafter Auswanderung ohne deutsche Rentenversicherungspflicht: keine neue Förderung mehr, bestehende Zulagen bleiben (du musst sie nicht zurückzahlen, solange du das Depot hältst). Bei Rückkehr nach Deutschland: Förderung läuft wieder an. Vollständige Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr führt zu Zulagenrückforderung.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot bei geplanter Auswanderung noch?

Ja, wenn du mindestens 12 Jahre Laufzeit und Renteneintrittsalter über 62 planst. Das AVD-Guthaben ist in keinem EU-Land steuerlich problematisch (Kapitalertragsteuer der Auszahlung folgt deutschem Recht). Bei Nicht-EU-Ländern: Doppelbesteuerungsabkommen prüfen. Generell gilt: Das AVD als Teil der deutschen Altersvorsorge bleibt attraktiv auch für Expats mit Deutschland als Heimathafen.

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