Was passiert mit meinem Depot, wenn ich sterbe?
Eine Frage, die die meisten Menschen aufschieben. Dabei ist der Ablauf klarer als gedacht — und die Weichen, die man vorab stellt, entscheiden darüber, wie viel tatsächlich bei den Erben ankommt. Stand: 08.09.2025
Die wichtigsten Fakten
- Depot wird gesperrt — nicht aufgelöst Erben übernehmen die Positionen
- Erbschaftsteuer-Freibetrag Ehepartner 500.000 EUR
- Erbschaftsteuer-Freibetrag Kinder 400.000 EUR
- Kursgewinne des Erblassers gehen auf Erben über (keine sofortige Steuer)
- Sondervermögen ETFs geschützt bei Bank-Insolvenz
Was die Bank tut, wenn sie vom Tod erfährt
Sobald eine Bank vom Tod eines Kunden erfährt — durch Erben, Nachlassgericht oder automatisierten Abgleich — wird das Depot gesperrt. Das bedeutet: Es können keine Käufe oder Verkäufe mehr stattfinden, kein Geld abgehoben, keine Aufträge ausgeführt werden. Das Depot wird eingefroren, bis die Erbfolge geklärt ist.
Wichtig: Die Wertpapiere im Depot werden nicht verkauft. Die Bank löst das Depot nicht auf. Aktien, ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Anteile und andere Positionen bleiben bestehen — sie werden lediglich für den Nachlass gesichert. Das ist ein häufiges Missverständnis. Erben erhalten das Depot so, wie es zum Zeitpunkt des Todes bestand.
Was Erben brauchen, um das Depot zu übertragen
Erben müssen sich gegenüber der Bank legitimieren. Dafür benötigen sie in der Regel einen der folgenden Nachweise:
- Einen notariellen Erbschein (ausgestellt vom Nachlassgericht)
- Oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
Ein handschriftliches Testament allein reicht bei den meisten Banken nicht aus, um unmittelbaren Zugriff zu erhalten. Ein Erbschein kostet je nach Nachlassgröße zwischen 100 und mehreren tausend Euro. Das Verfahren dauert in der Regel einige Wochen bis Monate — in dieser Zeit ist das Depot gesperrt.
Wer das beschleunigen möchte, kann eine notarielle Generalvollmacht einrichten, die über den Tod hinaus gilt — eine sogenannte transmortale Vollmacht. Damit kann die bevollmächtigte Person noch vor der Erbscheinbeantragung handeln und zum Beispiel laufende Sparplanzahlungen stoppen oder fällige Auszahlungen veranlassen.
Steuerliche Folgen: Kursgewinne und Erbschaft
Der Tod des Depotinhabers löst keine sofortige Steuer auf Kursgewinne aus. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Die aufgelaufenen Buchgewinne werden beim Tod nicht realisiert und nicht versteuert. Stattdessen treten die Erben in die steuerliche Position des Erblassers ein — sie übernehmen die Depotpositionen mit den ursprünglichen Einstandskursen.
Verkaufen die Erben die Positionen später, fällt auf den gesamten Kursgewinn die AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
Mehr erfahren → an — inklusive der Gewinne, die der Erblasser bereits erzielt hatte. Das ist ein wichtiger Punkt bei der Nachlassplanung: Erben sollten wissen, wie hoch die eingebetteten Gewinne im Depot sind, und entscheiden, ob ein sofortiger Verkauf oder ein Halten sinnvoller ist.
Erbschaftsteuer-Freibeträge im Überblick
Neben der Einkommensteuer auf Kursgewinne greift beim Erben auch die Erbschaftsteuer — sofern der Nachlass die persönlichen Freibeträge übersteigt. Die Freibeträge sind in Deutschland nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt.
| Erbe | Freibetrag | Steuerklasse | Eingangssteuersatz über Freibetrag |
|---|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 500.000 EUR | I | 7 % |
| Kinder | 400.000 EUR | I | 7 % |
| Enkelkinder | 200.000 EUR | I | 7 % |
| Eltern | 100.000 EUR | I | 7 % |
| Geschwister, Nichten/Neffen | 20.000 EUR | II | 15 % |
| Nicht verwandte Personen | 20.000 EUR | III | 30 % |
Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu. Wer früh mit der Vermögensübertragung beginnt — etwa durch Schenkungen zu Lebzeiten — kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Mehr zum Erbrecht: Bundesjustizministerium — Erbrecht.
Sondervermögen: Warum ETFs bei Bank-Insolvenz sicher sind
ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Anteile und andere Wertpapiere sind sogenanntes Sondervermögen. Sie gehören rechtlich dem Anleger — nicht der Bank oder dem Broker. Im Falle einer Insolvenz der depotführenden Bank werden die Wertpapiere nicht in die Insolvenzmasse einbezogen, sondern auf eine andere Bank übertragen oder direkt an die Anleger herausgegeben.
Das gilt auch im Erbfall: Die Erben haben einen direkten Anspruch auf das Sondervermögen, unabhängig von der Bonität der Bank. Einzig Bankguthaben — also Tagesgeld oder das Verrechnungskonto — ist bis 100.000 EUR gesetzlich geschützt, darüber hinaus nur durch freiwillige Einlagensicherungssysteme. Wer große Barbeträge hält, sollte das berücksichtigen.
Testament und Vermächtnis: Was beides bedeutet
Wer keine testamentarische Regelung hinterlässt, hinterlässt einen Fall für die gesetzliche Erbfolge. In Deutschland gilt dann: Der Ehepartner erbt zu 50 %, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Das klingt vernünftig — kann aber zu praktischen Problemen führen, wenn zum Beispiel ein Depot gemeinsam weitergeführt werden muss, aber kein Konsens über Verkauf oder Halten besteht.
Ein Testament ermöglicht klare Zuweisungen. Wer möchte, dass eine bestimmte Person das Depot erhält — ohne Erbengemeinschaft —, sollte das explizit festhalten. Ein Vermächtnis ist eine Zuweisung eines konkreten Gegenstands oder Betrags an eine bestimmte Person, unabhängig von der Erbenstellung.
Depot-Zugang dokumentieren — aber sicher
Ein häufig übersehener Punkt: Erben wissen oft gar nicht, wo das Depot geführt wird — geschweige denn die Zugangsdaten. Kontoauszüge kommen per E-Mail, Passwörter sind nirgends notiert, und im Todesfall sucht die Familie verzweifelt nach Bank und Depotnummer.
Die Lösung ist keine Passwortliste im Testament. Testamente sind öffentlich zugängliche Dokumente beim Nachlassgericht. Die Lösung ist ein sicherer Hinweis im Testament, wo eine verschlossene Auflistung der Zugangsdaten aufbewahrt wird — im Schreibtisch, beim Notar oder in einem Passwortmanager mit bekanntem Hauptpasswort.
Hilfreich ist auch eine Vorsorgevollmacht, die der bevollmächtigten Person explizit Zugriff auf Bankkonten und Depots gewährt — auch im Fall von Geschäftsunfähigkeit oder Tod.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?
Das neue AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → ab 2027 ist vollständig vererbbar — das ist eine der wichtigsten Verbesserungen gegenüber der alten Riester-Rente. Beim Altersvorsorgedepot gelten folgende Regeln im Todesfall:
- Ansparphase: Das gesamte angesparte Kapital inklusive staatlicher Zulagen geht auf die Erben über. Die Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden — das ist ein entscheidender Unterschied zur alten Riester-Rente.
- Sondervermögen-Schutz bleibt: Auch im Erbfall gilt das Sondervermögen-Prinzip — die ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Anteile im Depot sind bei Insolvenz des Brokers geschützt. - Rentenphase: Ob und wie viel die Erben im laufenden Rentenbezug erhalten, hängt vom gewählten Auszahlungsmodell ab. Wer eine lebenslange Rente gewählt hat, verliert mit dem Tod des Rentenbeziehers das Restkapital — außer es wurde ein Hinterbliebenenschutz vereinbart.
- Erbschaftsteuer: Die gleichen Freibeträge wie bei regulären Depots gelten — 500.000 EUR für Ehepartner, 400.000 EUR für Kinder. Für den Altersvorsorgedepot-Teil gelten keine Sonderregelungen.
Wer das Altersvorsorgedepot für sich und seine Familie plant, sollte beim Anbieter explizit klären, welches Auszahlungsmodell in der Rentenphase wie vererbt werden kann. Mehr zur Vererbung des Altersvorsorgedepots: Altersvorsorgedepot vererben — alle Regeln.
Zum Thema Steuern auf Kursgewinne: Steuern auf Aktiengewinne und ETFs. Zu den rechtlichen Absicherungsdokumenten: Vorsorgevollmacht für Anleger.
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Mehr erfahren → ist ein fördergerechter Weg, Kapital aufzubauen und abzusichern. Unser Rechner zeigt dir, wie viel du brauchst.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Depot wenn ich sterbe?
Das Wertpapierdepot geht automatisch in den Nachlass über und wird nach den gesetzlichen Erbregeln (oder dem Testament) verteilt. Konkrete Abläufe: (1) Bank/Broker wird durch Vorlage der Sterbeurkunde informiert. (2) Das Depot wird gesperrt - keine Transaktionen möglich. (3) Erben legen Erbschein oder beglaubigtes Testament vor. (4) Depot wird auf Erben übertragen oder auf deren Wunsch liquidiert. Zeitrahmen: Bei klaren Erbverhältnissen 4-8 Wochen. Bei Erbstreitigkeiten deutlich länger. Besonderheit AVD: Das Altersvorsorgedepot ist vollständig vererbbar. Staatliche Zulagen, die im AVD angelegt sind, gehen nicht an den Staat zurück. Die Erben übernehmen das gesamte Depot-Guthaben. Nur bei Auflösung durch Erben fällt Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne an.
Wie kann man die Depot-Übertragung nach dem Tod vereinfachen und beschleunigen?
Fünf Maßnahmen für einen reibungslosen Depot-Übergang: (1) Depot-Daten dokumentieren: Broker-Name, Depot-Nummer, Zugangsdaten-Ort in einem sicheren Dokument notieren, das Vertrauenspersonen kennen. (2) Testament erstellen: Auch wenn Depot automatisch in den Nachlass fällt, vermeidet ein klares Testament Streit unter Erben. (3) Vorsorgevollmacht: Erlaubt Beauftragten, das Depot vor dem Tod zu verwalten (z.B. bei Demenz). (4) Depotbegünstigten-Regelung: Manche Broker erlauben eine direkte Beneficiary-Angabe (in Deutschland noch selten). (5) Lebzeitige Schenkung: Alle 10 Jahre bis zu 400.000 EUR (Kinder) oder 500.000 EUR (Ehegatte) erbschaftsteuerfrei übertragen - damit lässt sich ein großes Depot scheibchenweise übergeben ohne Erbschaftsteuer.
Fällt Erbschaftsteuer auf ein Wertpapierdepot an?
Das hängt von der Depotgröße und dem Verwandtschaftsgrad ab. Gesetzliche Freibeträge nach § 16 ErbStG: Ehegatte/Lebenspartner: 500.000 EUR. Kinder: 400.000 EUR (je Kind). Enkel: 200.000 EUR (je Enkel). Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 EUR. Nicht verwandte Personen: 20.000 EUR. Bei Überschreitung der Freibeträge: Steuerklasse I (Kinder) zahlt 7-30 % je nach Betrag. Steuerklasse III (nicht verwandte) 30-50 %. Beispiel: Kind erbt Depot mit 800.000 EUR Wert. Freibetrag: 400.000 EUR. Steuerpflichtiger Anteil: 400.000 EUR. Erbschaftsteuer Klasse I bei 400.000 EUR: 15 % = 60.000 EUR. Zusätzlich Abgeltungsteuer beim Depot-Verkauf durch Erben: 25 % auf Kursgewinne (nicht auf den gesamten Depotwert).
Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?
für die private Altersvorsorge. Einzahlungen werden mit Grundzulage (540 EUR/Jahr), Kinderzulage (300 EUR/Kind) und Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) gefördert. In der Ansparphase keine Abgeltungsteuer - Kapital arbeitet ungestört bis zur Rente.
Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Grundzulage: 540 EUR/Jahr. Kinderzulage: 300 EUR/Kind/Jahr. Berufseinsteigerbonus: 200 EUR (einmalig, unter 25 Jahren). Sonderausgabenabzug: bis 1.800 EUR/Jahr. Bei 35% Steuersatz und maximaler Einzahlung: Gesamtförderung über 1.350 EUR/Jahr möglich.
Wie eröffne ich ein Altersvorsorgedepot?
Anbieter wählen (Neobroker, Direktbank oder Filialbank), online Depot eröffnen (Video-Ident), ETF-Sparplan einrichten, Zulagenantrag automatisch durch Anbieter. Erste Einzahlung ab 1 EUR möglich. Förderung ab Eröffnung im selben Kalenderjahr anrechenbar.
Altersvorsorgedepot vererben
Altersvorsorgedepot im Todesfall: Ehepartner-Übertragung, Auszahlung an andere Erben,.
ETF-Depot vererben oder verschenken
Wer ein ETF-Depot an Kinder oder Enkel weitergeben will, hat zwei Wege: vererben oder schenken. Was.
Rente im Ausland beziehen
Rente im Ausland beziehen: EU vs. Nicht-EU, Steuern, Krankenversicherung und was mit deinem.
Altersvorsorgedepot bei Auswanderung
Auswandern und Altersvorsorgedepot: Förderschädliche Verwendung, EU-Ausnahmen, Depot ruhen lassen und Zulagen zurückzahlen? Alle Regeln erklärt.