Die wichtigsten Fakten
- Depot wird gesperrt — nicht aufgelöst Erben übernehmen die Positionen
- Erbschaftsteuer-Freibetrag Ehepartner 500.000 EUR
- Erbschaftsteuer-Freibetrag Kinder 400.000 EUR
- Kursgewinne des Erblassers gehen auf Erben über (keine sofortige Steuer)
- Sondervermögen ETFs geschützt bei Bank-Insolvenz
Was die Bank tut, wenn sie vom Tod erfährt
Sobald eine Bank vom Tod eines Kunden erfährt — durch Erben, Nachlassgericht oder automatisierten Abgleich — wird das Depot gesperrt. Das bedeutet: Es können keine Käufe oder Verkäufe mehr stattfinden, kein Geld abgehoben, keine Aufträge ausgeführt werden. Das Depot wird eingefroren, bis die Erbfolge geklärt ist.
Wichtig: Die Wertpapiere im Depot werden nicht verkauft. Die Bank löst das Depot nicht auf. Aktien, ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Anteile und andere Positionen bleiben bestehen — sie werden lediglich für den Nachlass gesichert. Das ist ein häufiges Missverständnis. Erben erhalten das Depot so, wie es zum Zeitpunkt des Todes bestand.
Was Erben brauchen, um das Depot zu übertragen
Erben müssen sich gegenüber der Bank legitimieren. Dafür benötigen sie in der Regel einen der folgenden Nachweise:
- Einen notariellen Erbschein (ausgestellt vom Nachlassgericht)
- Oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
Ein handschriftliches Testament allein reicht bei den meisten Banken nicht aus, um unmittelbaren Zugriff zu erhalten. Ein Erbschein kostet je nach Nachlassgröße zwischen 100 und mehreren tausend Euro. Das Verfahren dauert in der Regel einige Wochen bis Monate — in dieser Zeit ist das Depot gesperrt.
Wer das beschleunigen möchte, kann eine notarielle Generalvollmacht einrichten, die über den Tod hinaus gilt — eine sogenannte transmortale Vollmacht. Damit kann die bevollmächtigte Person noch vor der Erbscheinbeantragung handeln und zum Beispiel laufende Sparplanzahlungen stoppen oder fällige Auszahlungen veranlassen.
Steuerliche Folgen: Kursgewinne und Erbschaft
Der Tod des Depotinhabers löst keine sofortige Steuer auf Kursgewinne aus. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Die aufgelaufenen Buchgewinne werden beim Tod nicht realisiert und nicht versteuert. Stattdessen treten die Erben in die steuerliche Position des Erblassers ein — sie übernehmen die Depotpositionen mit den ursprünglichen Einstandskursen.
Verkaufen die Erben die Positionen später, fällt auf den gesamten Kursgewinn die AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
Mehr erfahren → an — inklusive der Gewinne, die der Erblasser bereits erzielt hatte. Das ist ein wichtiger Punkt bei der Nachlassplanung: Erben sollten wissen, wie hoch die eingebetteten Gewinne im Depot sind, und entscheiden, ob ein sofortiger Verkauf oder ein Halten sinnvoller ist.
Erbschaftsteuer-Freibeträge im Überblick
Neben der Einkommensteuer auf Kursgewinne greift beim Erben auch die Erbschaftsteuer — sofern der Nachlass die persönlichen Freibeträge übersteigt. Die Freibeträge sind in Deutschland nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt.
| Erbe | Freibetrag | Steuerklasse | Eingangssteuersatz über Freibetrag |
|---|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 500.000 EUR | I | 7 % |
| Kinder | 400.000 EUR | I | 7 % |
| Enkelkinder | 200.000 EUR | I | 7 % |
| Eltern | 100.000 EUR | I | 7 % |
| Geschwister, Nichten/Neffen | 20.000 EUR | II | 15 % |
| Nicht verwandte Personen | 20.000 EUR | III | 30 % |
Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu. Wer früh mit der Vermögensübertragung beginnt — etwa durch Schenkungen zu Lebzeiten — kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Mehr zum Erbrecht: Bundesjustizministerium — Erbrecht.
Sondervermögen: Warum ETFs bei Bank-Insolvenz sicher sind
ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Anteile und andere Wertpapiere sind sogenanntes Sondervermögen. Sie gehören rechtlich dem Anleger — nicht der Bank oder dem Broker. Im Falle einer Insolvenz der depotführenden Bank werden die Wertpapiere nicht in die Insolvenzmasse einbezogen, sondern auf eine andere Bank übertragen oder direkt an die Anleger herausgegeben.
Das gilt auch im Erbfall: Die Erben haben einen direkten Anspruch auf das Sondervermögen, unabhängig von der Bonität der Bank. Einzig Bankguthaben — also Tagesgeld oder das Verrechnungskonto — ist bis 100.000 EUR gesetzlich geschützt, darüber hinaus nur durch freiwillige Einlagensicherungssysteme. Wer große Barbeträge hält, sollte das berücksichtigen.
Testament und Vermächtnis: Was beides bedeutet
Wer keine testamentarische Regelung hinterlässt, hinterlässt einen Fall für die gesetzliche Erbfolge. In Deutschland gilt dann: Der Ehepartner erbt zu 50 %, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Das klingt vernünftig — kann aber zu praktischen Problemen führen, wenn zum Beispiel ein Depot gemeinsam weitergeführt werden muss, aber kein Konsens über Verkauf oder Halten besteht.
Ein Testament ermöglicht klare Zuweisungen. Wer möchte, dass eine bestimmte Person das Depot erhält — ohne Erbengemeinschaft —, sollte das explizit festhalten. Ein Vermächtnis ist eine Zuweisung eines konkreten Gegenstands oder Betrags an eine bestimmte Person, unabhängig von der Erbenstellung.
Depot-Zugang dokumentieren — aber sicher
Ein häufig übersehener Punkt: Erben wissen oft gar nicht, wo das Depot geführt wird — geschweige denn die Zugangsdaten. Kontoauszüge kommen per E-Mail, Passwörter sind nirgends notiert, und im Todesfall sucht die Familie verzweifelt nach Bank und Depotnummer.
Die Lösung ist keine Passwortliste im Testament. Testamente sind öffentlich zugängliche Dokumente beim Nachlassgericht. Die Lösung ist ein sicherer Hinweis im Testament, wo eine verschlossene Auflistung der Zugangsdaten aufbewahrt wird — im Schreibtisch, beim Notar oder in einem Passwortmanager mit bekanntem Hauptpasswort.
Hilfreich ist auch eine Vorsorgevollmacht, die der bevollmächtigten Person explizit Zugriff auf Bankkonten und Depots gewährt — auch im Fall von Geschäftsunfähigkeit oder Tod.
Was gilt für das Altersvorsorgedepot?
Das neue AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → ab 2027 ist förderfähige Altersvorsorge. Ob und wie das angesparte Kapital im Todesfall vererbt werden kann, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung des Anbieters ab. Grundsätzlich gilt: In der Ansparphase ist das Kapital meist vererbbar — in der Rentenphase hingegen ist es von Produkt zu Produkt unterschiedlich. Wer das Altersvorsorgedepot für sich und seine Familie plant, sollte diesen Punkt beim jeweiligen Anbieter explizit klären.
Mehr zur Vererbung von Vermögen im Kontext der Altersvorsorge: Was ist das Altersvorsorgedepot?. Zum Thema Steuern auf Kursgewinne: Steuern auf Aktiengewinne und ETFs. Zu den rechtlichen Absicherungsdokumenten: Vorsorgevollmacht für Anleger.
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