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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Vermögenswirksame Leistungen — Arbeitgeber-Geld ins ETF-Depot

Bis zu 40 Euro monatlich zahlt der Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistungen — viele Arbeitnehmer lassen das Geld liegen. Wie man VWL in ETFs investiert und die staatliche Zulage mitnimmt.

VWL vermögenswirksame Leistungen ETF-Sparplan Arbeitgeber

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind ein unterschätztes Instrument der Altersvorsorge. Der Arbeitgeber zahlt monatlich bis zu 40 Euro zusätzlich zum Gehalt — direkt in einen Sparvertrag. Viele Arbeitnehmer nutzen diesen Vorteil nicht, weil sie entweder nichts davon wissen oder den Aufwand scheuen. Dabei lässt sich VWL-Geld heute ganz einfach in einen ETF-Sparplan fließen lassen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

VWL sind Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum normalen Gehalt in bestimmte Sparformen eingezahlt werden. Sie sind im Vermögensbildungsgesetz geregelt. Wichtig: VWL ist keine gesetzliche Pflicht — der Anspruch ergibt sich aus dem Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag oder beim Betriebsrat nachfragen, ob VWL angeboten wird.

Typische VWL-Beträge nach Branche:

  • Öffentlicher Dienst: 6,65 EUR/Monat
  • Metallindustrie (IG Metall): 26,59 EUR/Monat
  • Bankgewerbe: 40 EUR/Monat
  • Chemische Industrie: 26,59 EUR/Monat
  • Handel: variiert, oft 13-26 EUR/Monat

VWL in ETF-Sparplan investieren

Früher landeten VWL hauptsächlich in Bausparverträgen oder Lebensversicherungen — mit schlechter Rendite. Heute erlauben viele Broker das Anlegen von VWL-Beträgen in ETF-Sparpläne. Anbieter die VWL in ETF-Sparpläne ermöglichen: Flatex, Trade Republic (seit 2023), comdirect, ING.

So funktioniert es: Der Arbeitgeber überweist den VWL-Betrag direkt an den Broker. Dort läuft ein Sparplan auf einen ETF. Kein zusätzlicher Aufwand für den Arbeitnehmer nach der Einrichtung.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage

Zusätzlich zum Arbeitgeber-Zuschuss gibt es bei niedrigem Einkommen eine staatliche Zulage:

AnlageformZulageEinkommensgrenze (zu verst. Einkommen)
Aktienfonds/ETF (§ 19a VermBG)20% auf max. 400 EUR/Jahr = max. 80 EUR/Jahr40.000 EUR ledig / 80.000 EUR verheiratet
Bausparvertrag (§ 17 VermBG)9% auf max. 470 EUR/Jahr = max. 43 EUR/Jahr17.900 EUR ledig / 35.800 EUR verheiratet

Die Einkommensgrenze für die Aktienfonds-Zulage (40.000 EUR zu versteuerndes Einkommen = ca. 53.000 EUR Bruttolohn) erreichen viele Arbeitnehmer. Wer darunter liegt, bekommt bis zu 80 EUR/Jahr extra vom Staat.

VWL aufstocken: Eigener Anteil

Die meisten VWL-Verträge können um eigene Beträge aufgestockt werden. Wenn der Arbeitgeber 20 EUR zahlt, kann man selbst weitere 20 EUR hinzufügen — für zusammen 40 EUR/Monat im Sparplan. Das ist zwar kein Steuervorteil, aber es vereinfacht den Sparplan auf eine Überweisung.

VWL vs. selbst sparen: Was ist besser?

VWL ist immer zusätzliches Geld — deshalb macht es keinen Sinn, VWL nicht mitzunehmen. Selbst wenn der VWL-Sparplan leicht schlechtere Konditionen hat als der eigene Broker, ist der Arbeitgeber-Zuschuss so hoch, dass sich VWL fast immer lohnt.

Einzige Ausnahme: Wenn kein geeigneter ETF-Sparplan bei VWL-fähigen Brokern verfügbar ist und der Arbeitgeber ausschließlich auf Bausparverträge besteht. Dann ist ein schlechter Bausparvertrag trotzdem durch den Zuschuss oft positiv — aber prüfen lohnt sich.

VWL beantragen: So geht es

  1. Beim Arbeitgeber (HR/Personalabteilung) anfragen: "Zahlen Sie VWL? In welcher Höhe?"
  2. Broker mit VWL-Option auswählen (z.B. flatex, ING, comdirect)
  3. Beim Broker ein VWL-fähiges Depot eröffnen
  4. VWL-Formular ausfüllen (IBAN des Depots, VWL-Sparplan-Nummer) und an Arbeitgeber übergeben
  5. ETF im Sparplan auswählen (z.B. MSCI World oder All World)
  6. Jährlich in der Steuererklärung die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen (Anlage VL)

Fazit: VWL immer mitnehmen, am besten in ETFs

VWL ist einer der einfachsten Altersvorsorge-Bausteine: kostenlos, ohne Eigeninitiative nach der Einrichtung und mit potenziellem Staatszuschuss. Wer VWL in einen MSCI World ETF fließen lässt, kombiniert Arbeitgeber-Geld mit dem langfristigen Wachstumspotenzial des Aktienmarkts. Der Aufwand der Einrichtung: ca. 30-60 Minuten. Der Nutzen über 20 Jahre bei 26 EUR/Monat und 7% Rendite: über 16.000 EUR.

Häufige Fragen

Kann ich VWL direkt ins Altersvorsorgedepot einzahlen?

Stand 2026: VWL können in ETF-Sparppläne und Fondssparpäne eingezahlt werden. Das Altersvorsorgedepot startet erst zum 1. Januar 2027. Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob VWL direkt in ein Altersvorsorgedepot fließen können. Bis 2027: VWL in einen kostengünstigen ETF-Sparplan bei z.B. Trade Republic (ab 0,1 % TER) einzahlen.

Wie viel VWL kann ich pro Monat bekommen?

Der gesetzliche VWL-Betrag liegt bei bis zu 40 EUR/Monat (480 EUR/Jahr) vom Arbeitgeber — der tatsächliche Betrag hängt vom Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung ab. In vielen Branchen liegt er bei 6,65 EUR/Monat (79,80 EUR/Jahr, Mindestbetrag) bis 40 EUR/Monat. Nicht alle Arbeitgeber zahlen VWL.

Lohnen sich VWL noch oder sind sie steuerlich überholt?

VWL lohnen sich fast immer: Es ist Gratis-Geld vom Arbeitgeber, das du sonst nicht bekommst. In einem ETF-Depot angelegt statt im Banksparplan sind die Renditen langfristig deutlich höher. Die Arbeitnehmer-Sparzulage (2026: 9 % auf max. 400 EUR, bei Einkommen bis ca. 20.000 EUR) macht das noch attraktiver.

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