Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind ein unterschätztes Instrument der Altersvorsorge. Der Arbeitgeber zahlt monatlich bis zu 40 Euro zusätzlich zum Gehalt — direkt in einen Sparvertrag. Viele Arbeitnehmer nutzen diesen Vorteil nicht, weil sie entweder nichts davon wissen oder den Aufwand scheuen. Dabei lässt sich VWL-Geld heute ganz einfach in einen ETF-Sparplan fließen lassen.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
VWL sind Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum normalen Gehalt in bestimmte Sparformen eingezahlt werden. Sie sind im Vermögensbildungsgesetz geregelt. Wichtig: VWL ist keine gesetzliche Pflicht — der Anspruch ergibt sich aus dem Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag oder beim Betriebsrat nachfragen, ob VWL angeboten wird.
Typische VWL-Beträge nach Branche:
- Öffentlicher Dienst: 6,65 EUR/Monat
- Metallindustrie (IG Metall): 26,59 EUR/Monat
- Bankgewerbe: 40 EUR/Monat
- Chemische Industrie: 26,59 EUR/Monat
- Handel: variiert, oft 13-26 EUR/Monat
VWL in ETF-Sparplan investieren
Früher landeten VWL hauptsächlich in Bausparverträgen oder Lebensversicherungen — mit schlechter Rendite. Heute erlauben viele Broker das Anlegen von VWL-Beträgen in ETF-Sparpläne. Anbieter die VWL in ETF-Sparpläne ermöglichen: Flatex, Trade Republic (seit 2023), comdirect, ING.
So funktioniert es: Der Arbeitgeber überweist den VWL-Betrag direkt an den Broker. Dort läuft ein Sparplan auf einen ETF. Kein zusätzlicher Aufwand für den Arbeitnehmer nach der Einrichtung.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage
Zusätzlich zum Arbeitgeber-Zuschuss gibt es bei niedrigem Einkommen eine staatliche Zulage:
| Anlageform | Zulage | Einkommensgrenze (zu verst. Einkommen) |
|---|---|---|
| Aktienfonds/ETF (§ 19a VermBG) | 20% auf max. 400 EUR/Jahr = max. 80 EUR/Jahr | 40.000 EUR ledig / 80.000 EUR verheiratet |
| Bausparvertrag (§ 17 VermBG) | 9% auf max. 470 EUR/Jahr = max. 43 EUR/Jahr | 17.900 EUR ledig / 35.800 EUR verheiratet |
Die Einkommensgrenze für die Aktienfonds-Zulage (40.000 EUR zu versteuerndes Einkommen = ca. 53.000 EUR Bruttolohn) erreichen viele Arbeitnehmer. Wer darunter liegt, bekommt bis zu 80 EUR/Jahr extra vom Staat.
VWL aufstocken: Eigener Anteil
Die meisten VWL-Verträge können um eigene Beträge aufgestockt werden. Wenn der Arbeitgeber 20 EUR zahlt, kann man selbst weitere 20 EUR hinzufügen — für zusammen 40 EUR/Monat im Sparplan. Das ist zwar kein Steuervorteil, aber es vereinfacht den Sparplan auf eine Überweisung.
VWL vs. selbst sparen: Was ist besser?
VWL ist immer zusätzliches Geld — deshalb macht es keinen Sinn, VWL nicht mitzunehmen. Selbst wenn der VWL-Sparplan leicht schlechtere Konditionen hat als der eigene Broker, ist der Arbeitgeber-Zuschuss so hoch, dass sich VWL fast immer lohnt.
Einzige Ausnahme: Wenn kein geeigneter ETF-Sparplan bei VWL-fähigen Brokern verfügbar ist und der Arbeitgeber ausschließlich auf Bausparverträge besteht. Dann ist ein schlechter Bausparvertrag trotzdem durch den Zuschuss oft positiv — aber prüfen lohnt sich.
VWL beantragen: So geht es
- Beim Arbeitgeber (HR/Personalabteilung) anfragen: "Zahlen Sie VWL? In welcher Höhe?"
- Broker mit VWL-Option auswählen (z.B. flatex, ING, comdirect)
- Beim Broker ein VWL-fähiges Depot eröffnen
- VWL-Formular ausfüllen (IBAN des Depots, VWL-Sparplan-Nummer) und an Arbeitgeber übergeben
- ETF im Sparplan auswählen (z.B. MSCI World oder All World)
- Jährlich in der Steuererklärung die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen (Anlage VL)
Fazit: VWL immer mitnehmen, am besten in ETFs
VWL ist einer der einfachsten Altersvorsorge-Bausteine: kostenlos, ohne Eigeninitiative nach der Einrichtung und mit potenziellem Staatszuschuss. Wer VWL in einen MSCI World ETF fließen lässt, kombiniert Arbeitgeber-Geld mit dem langfristigen Wachstumspotenzial des Aktienmarkts. Der Aufwand der Einrichtung: ca. 30-60 Minuten. Der Nutzen über 20 Jahre bei 26 EUR/Monat und 7% Rendite: über 16.000 EUR.