Vererbung auf einen Blick
- Ehepartner Kann Depot uebernehmen — Foerderung bleibt erhalten
- Andere Erben Auszahlung + Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → - Zulagen bei Ehegatten-Uebertragung Bleiben vollstaendig erhalten
- Zulagen bei anderen Erben Foerderschaedlich — Zulagen werden verrechnet
- Erbschaftsteuer-Freibetrag Ehepartner 500.000 EUR
Grundprinzip: Ehepartner vs. andere Erben
Das Altersvorsorgedepot unterscheidet beim Todesfall streng zwischen zwei Gruppen: Ehepartner (und eingetragene Lebenspartner) einerseits und alle anderen Erben andererseits. Diese Unterscheidung hat massive finanzielle Auswirkungen — sowohl bei der Foerderung als auch bei der Besteuerung.
Szenario 1: Ehepartner uebernimmt das Depot
Wenn du stirbst und dein Ehepartner ein eigenes Altersvorsorgedepot besitzt (oder eroeffnet), kann das Guthaben auf dessen Depot uebertragen werden. Das ist der steuerlich guenstigste Weg und funktioniert so:
- Das gesamte Guthaben wird auf das Depot des Ehepartners uebertragen
- Alle erhaltenen GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren →n und KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →n bleiben erhalten - Alle SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →-Vorteile muessen nicht zurueckgezahlt werden - Die Uebertragung ist nicht Foerderschaedlich
- Das uebertragene Kapital unterliegt spaeter der Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → beim Ehepartner
Wichtig: Der Ehepartner muss die Uebertragung aktiv beim Depotanbieter beantragen. Es gibt dafuer eine Frist. Verstreicht die Frist ohne Antrag, wird das Guthaben wie bei anderen Erben behandelt — also mit Foerder-Rueckzahlung.
Rechenbeispiel: Ehepartner-Uebertragung
Klaus (68) stirbt. Sein Altersvorsorgedepot hat einen Wert von 185.000 EUR. Seine Frau Petra (65) hat ein eigenes Depot mit 120.000 EUR.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Klaus' Depot-Guthaben | 185.000 EUR |
| Darin enthaltene Zulagen (30 Jahre) | 16.200 EUR |
| Darin enthaltene Steuervorteile | ~12.600 EUR |
| Uebertragung auf Petras Depot | 185.000 EUR (komplett) |
| Foerder-Rueckzahlung | 0 EUR |
| Petras neuer Depot-Stand | 305.000 EUR |
Petra muss keine Zulagen oder Steuervorteile zurueckzahlen. Die 185.000 EUR fliessen vollstaendig in ihr Depot. Wenn sie das Geld im Ruhestand entnimmt, wird es mit ihrem persoenlichen EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
Mehr erfahren → besteuert — wie bei jedem regulaeren Altersvorsorgedepot.
Szenario 2: Andere Erben (Kinder, Geschwister, etc.)
Wenn der Verstorbene keinen Ehepartner hat oder der Ehepartner die Uebertragung nicht beantragt, wird das Guthaben an die Erben ausgezahlt. In diesem Fall gilt:
- Die Auszahlung ist Foerderschaedlich
- Alle erhaltenen Zulagen werden vom Guthaben abgezogen
- Die Steuervorteile aus dem SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → werden zurueckgefordert - Das verbleibende Guthaben wird an die Erben ausgezahlt
- Die Auszahlung unterliegt der Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → — sie wird als sonstige Einkuenfte beim Erben versteuert
Rechenbeispiel: Kind erbt das Depot
Monika (72) stirbt ohne Ehepartner. Ihr Sohn Thomas (45) ist Alleinerbe. Monikas Depot hat einen Wert von 142.000 EUR.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Depot-Guthaben | 142.000 EUR |
| Abzug: Zulagen-Rueckzahlung (25 Jahre Zulagen) | -13.500 EUR |
| Auszahlung an Thomas (vor Einkommensteuer) | 128.500 EUR |
| Einkommensteuer beim Erben (geschaetzt ~25%) | ~32.125 EUR |
| Netto beim Erben | ~96.375 EUR |
Vereinfachte Berechnung. Steuervorteile-Rueckzahlung aus dem Nachlass nicht separat beruecksichtigt.
Thomas muss die 128.500 EUR als sonstige Einkuenfte in seiner Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
Mehr erfahren → bzw. Einkommensteuererklaerung angeben. Je nach seinem uebrigen Einkommen kann der Steuersatz variieren. Die Rueckforderung der Steuervorteile wird gesondert ueber den Steuerbescheid von Monikas letzter Steuererklaerung abgewickelt.
Erbschaftsteuer-Freibetraege
Unabhaengig von der einkommensteuerlichen Behandlung faellt auf den Depot-Wert gegebenenfalls Erbschaftsteuer an. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und den gesetzlichen Freibetraegen:
| Verwandtschaftsgrad | Erbschaftsteuer-Freibetrag | Steuersatz darueber |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 500.000 EUR | 7-30% |
| Kinder | 400.000 EUR | 7-30% |
| Enkelkinder | 200.000 EUR | 7-30% |
| Geschwister | 20.000 EUR | 15-43% |
| Nicht verwandt | 20.000 EUR | 30-50% |
In der Praxis faellt bei Ehepartner-Uebertragung und Kindern selten Erbschaftsteuer auf das Altersvorsorgedepot an, weil die Freibetraege hoch sind. Bei entfernteren Verwandten oder Nicht-Verwandten koennen die niedrigen Freibetraege (20.000 EUR) jedoch schnell ueberschritten werden.
Sonderfaelle bei der Vererbung
Vererbung waehrend der Ansparphase
Stirbt der Vertragsinhaber vor dem Renteneintritt, gelten die gleichen Regeln: Ehepartner kann uebernehmen (nicht foerderschaedlich), alle anderen Erben erhalten eine Auszahlung (foerderschaedlich). Das BZStWas ist BZSt?Bundeszentralamt für Steuern — die Behörde, die die Zulagen verwaltet und an die Depotanbieter auszahlt. Zertifiziert auch die Anbieter. wird automatisch informiert.
Vererbung waehrend der Auszahlungsphase
Hat der Verstorbene bereits eine Rente bezogen, kommt es auf die gewaehlte Auszahlungsform an:
- Auszahlungsplan: Das Restkapital wird vererbt. Ehepartner kann uebernehmen, andere Erben erhalten Auszahlung.
- Leibrente: Hier ist es komplizierter. Manche Vertraege enthalten eine Rentengarantiezeit (z.B. 10 Jahre). Stirbt der Rentner innerhalb dieser Zeit, werden die verbleibenden Renten an die Erben ausgezahlt.
Geschiedene Ehepartner
Ein geschiedener Ex-Partner hat keinen Anspruch auf die foerderunschaedliche Uebertragung. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei Scheidung kann allerdings ein Teil des Depot-Guthabens auf den Ex-Partner uebertragen worden sein. Dieser Teil gehoert dann zu dessen eigenem Depot.
Vorsorge zu Lebzeiten: Was du tun kannst
- Ehepartner informieren: Stelle sicher, dass dein Partner weiss, dass er die Uebertragung aktiv beantragen muss — und zwar fristgerecht.
- Depotanbieter kontaktieren: Klaere vorab, welche Unterlagen im Todesfall benoetigt werden (Sterbeurkunde, Erbschein, etc.).
- Testament: Bestimme klar, wer das Depot erben soll. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
- Vollmacht: Eine Vorsorgevollmacht erleichtert dem Ehepartner den Zugang zum Depot im Ernstfall erheblich.
Vergleich: Altersvorsorgedepot vs. normales ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Depot bei Vererbung
| Merkmal | Altersvorsorgedepot | Normales ETF-Depot |
|---|---|---|
| Ehepartner-Uebertragung | Moeglich (foerderunschaedlich) | Nicht relevant (kein Foerdersystem) |
| Besteuerung beim Erben | Einkommensteuer (nachgelagert) | AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase. Mehr erfahren → auf Kursgewinne |
| Erbschaftsteuer | Ja (auf Gesamtwert) | Ja (auf Gesamtwert) |
| Foerder-Rueckzahlung | Ja (bei nicht-Ehegatten) | Nicht relevant |
| Flexibilitaet fuer Erben | Eingeschraenkt | Volle Verfuegbarkeit |
Weiterfuehrende Ratgeber
Foerderschaedliche Verwendung
Alle Szenarien im Detail — wann die Foerderung verloren geht.
Vorzeitige Entnahme
Wann sich die Kuendigung trotzdem lohnt — mit Rechenbeispielen.
Auszahlung & Rente
Leibrente, Auszahlungsplan, Einmalauszahlung — alle Optionen.
Nachgelagerte Besteuerung
Das Steuerprinzip hinter dem Altersvorsorgedepot.
Nach Scheidung
Versorgungsausgleich und Depot-Aufteilung.
FAQ
Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten zum Altersvorsorgedepot.