Altersvorsorgedepot vererben — Regeln für Erben
Was mit dem Depot im Todesfall passiert, wer es übernehmen kann und wann die Förderung erhalten bleibt.
Vererbung auf einen Blick
- Ehepartner Kann Depot übernehmen — Förderung bleibt erhalten
- Andere Erben Auszahlung + Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → - Zulagen bei Ehegatten-Übertragung Bleiben vollständig erhalten
- Zulagen bei anderen Erben FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
Mehr erfahren → — Zulagen werden verrechnet - Erbschaftsteuer-Freibetrag Ehepartner 500.000 EUR
Grundprinzip: Ehepartner vs. andere Erben
Das Altersvorsorgedepot unterscheidet beim Todesfall streng zwischen zwei Gruppen: Ehepartner (und eingetragene Lebenspartner) einerseits und alle anderen Erben andererseits. Diese Unterscheidung hat massive finanzielle Auswirkungen — sowohl bei der Förderung als auch bei der Besteuerung.
Szenario 1: Ehepartner übernimmt das Depot
Wenn du stirbst und dein Ehepartner ein eigenes Altersvorsorgedepot besitzt (oder eröffnet), kann das Guthaben auf dessen Depot übertragen werden. Das ist der steuerlich günstigste Weg und funktioniert so:
- Das gesamte Guthaben wird auf das Depot des Ehepartners übertragen
- Alle erhaltenen GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren →n und KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →n bleiben erhalten - Alle SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →-Vorteile müssen nicht zurückgezahlt werden - Die Übertragung ist nicht FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
Mehr erfahren → - Das übertragene Kapital unterliegt später der Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → beim Ehepartner
Wichtig: Der Ehepartner muss die Übertragung aktiv beim Depotanbieter beantragen. Es gibt dafür eine Frist. Verstreicht die Frist ohne Antrag, wird das Guthaben wie bei anderen Erben behandelt — also mit Förder-Rückzahlung.
Rechenbeispiel: Ehepartner-Übertragung
Klaus (68) stirbt. Sein Altersvorsorgedepot hat einen Wert von 185.000 EUR. Seine Frau Petra (65) hat ein eigenes Depot mit 120.000 EUR.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Klaus' Depot-Guthaben | 185.000 EUR |
| Darin enthaltene Zulagen (30 Jahre) | 16.200 EUR |
| Darin enthaltene Steuervorteile | ~12.600 EUR |
| Übertragung auf Petras Depot | 185.000 EUR (komplett) |
| Förder-Rückzahlung | 0 EUR |
| Petras neuer Depot-Stand | 305.000 EUR |
Petra muss keine Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen. Die 185.000 EUR fließen vollständig in ihr Depot. Wenn sie das Geld im Ruhestand entnimmt, wird es mit ihrem persönlichen EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
Mehr erfahren → besteuert — wie bei jedem regulären Altersvorsorgedepot.
Szenario 2: Andere Erben (Kinder, Geschwister, etc.)
Wenn der Verstorbene keinen Ehepartner hat oder der Ehepartner die Übertragung nicht beantragt, wird das Guthaben an die Erben ausgezahlt. In diesem Fall gilt:
- Die Auszahlung ist FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
Mehr erfahren → - Alle erhaltenen Zulagen werden vom Guthaben abgezogen
- Die Steuervorteile aus dem SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → werden zurückgefordert - Das verbleibende Guthaben wird an die Erben ausgezahlt
- Die Auszahlung unterliegt der Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → — sie wird als sonstige Einkünfte beim Erben versteuert
Rechenbeispiel: Kind erbt das Depot
Monika (72) stirbt ohne Ehepartner. Ihr Sohn Thomas (45) ist Alleinerbe. Monikas Depot hat einen Wert von 142.000 EUR.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Depot-Guthaben | 142.000 EUR |
| Abzug: Zulagen-Rückzahlung (25 Jahre Zulagen) | -13.500 EUR |
| Auszahlung an Thomas (vor Einkommensteuer) | 128.500 EUR |
| Einkommensteuer beim Erben (geschätzt ~25%) | ~32.125 EUR |
| Netto beim Erben | ~96.375 EUR |
Vereinfachte Berechnung. Steuervorteile-Rückzahlung aus dem Nachlass nicht separat berücksichtigt.
Thomas muss die 128.500 EUR als sonstige Einkünfte in seiner Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
Mehr erfahren → bzw. Einkommensteuererklärung angeben. Je nach seinem übrigen Einkommen kann der Steuersatz variieren. Die Rückforderung der Steuervorteile wird gesondert über den Steuerbescheid von Monikas letzter Steuererklärung abgewickelt.
Erbschaftsteuer-Freibeträge
Unabhängig von der einkommensteuerlichen Behandlung fällt auf den Depot-Wert gegebenenfalls Erbschaftsteuer an. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und den gesetzlichen Freibeträgen:
| Verwandtschaftsgrad | Erbschaftsteuer-Freibetrag | Steuersatz darüber |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 500.000 EUR | 7-30% |
| Kinder | 400.000 EUR | 7-30% |
| Enkelkinder | 200.000 EUR | 7-30% |
| Geschwister | 20.000 EUR | 15-43% |
| Nicht verwandt | 20.000 EUR | 30-50% |
In der Praxis fällt bei Ehepartner-Übertragung und Kindern selten Erbschaftsteuer auf das Altersvorsorgedepot an, weil die Freibeträge hoch sind. Bei entfernteren Verwandten oder Nicht-Verwandten können die niedrigen Freibeträge (20.000 EUR) jedoch schnell überschritten werden.
Sonderfälle bei der Vererbung
Vererbung während der Ansparphase
Stirbt der Vertragsinhaber vor dem Renteneintritt, gelten die gleichen Regeln: Ehepartner kann übernehmen (nicht förderschädlich), alle anderen Erben erhalten eine Auszahlung (förderschädlich). Das BZStWas ist BZSt?Bundeszentralamt für Steuern — die Behörde, die die Zulagen verwaltet und an die Depotanbieter auszahlt. Zertifiziert auch die Anbieter. wird automatisch informiert.
Vererbung während der Auszahlungsphase
Hat der Verstorbene bereits eine Rente bezogen, kommt es auf die gewählte Auszahlungsform an:
- Auszahlungsplan: Das Restkapital wird vererbt. Ehepartner kann übernehmen, andere Erben erhalten Auszahlung.
- Leibrente: Hier ist es komplizierter. Manche Verträge enthalten eine Rentengarantiezeit (z.B. 10 Jahre). Stirbt der Rentner innerhalb dieser Zeit, werden die verbleibenden Renten an die Erben ausgezahlt.
Geschiedene Ehepartner
Ein geschiedener Ex-Partner hat keinen Anspruch auf die förderunschädliche Übertragung. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei Scheidung kann allerdings ein Teil des Depot-Guthabens auf den Ex-Partner übertragen worden sein. Dieser Teil gehört dann zu dessen eigenem Depot.
Vorsorge zu Lebzeiten: Was du tun kannst
- Ehepartner informieren: Stelle sicher, dass dein Partner weiß, dass er die Übertragung aktiv beantragen muss — und zwar fristgerecht.
- Depotanbieter kontaktieren: Kläre vorab, welche Unterlagen im Todesfall benötigt werden (Sterbeurkunde, Erbschein, etc.).
- Testament: Bestimme klar, wer das Depot erben soll. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
- Vollmacht: Eine Vorsorgevollmacht erleichtert dem Ehepartner den Zugang zum Depot im Ernstfall erheblich.
Vergleich: Altersvorsorgedepot vs. normales ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Depot bei Vererbung
| Merkmal | Altersvorsorgedepot | Normales ETF-Depot |
|---|---|---|
| Ehepartner-Übertragung | Möglich (förderunschädlich) | Nicht relevant (kein Fördersystem) |
| Besteuerung beim Erben | Einkommensteuer (nachgelagert) | AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase. Mehr erfahren → auf Kursgewinne |
| Erbschaftsteuer | Ja (auf Gesamtwert) | Ja (auf Gesamtwert) |
| Förder-Rückzahlung | Ja (bei nicht-Ehegatten) | Nicht relevant |
| Flexibilität für Erben | Eingeschränkt | Volle Verfügbarkeit |
Weiterführende Ratgeber
Förderschädliche Verwendung
Alle Szenarien im Detail — wann die Förderung verloren geht.
Vorzeitige Entnahme
Wann sich die Kündigung trotzdem lohnt — mit Rechenbeispielen.
Auszahlung & Rente
Leibrente, Auszahlungsplan, Einmalauszahlung — alle Optionen.
Nachgelagerte Besteuerung
Das Steuerprinzip hinter dem Altersvorsorgedepot.
Nach Scheidung
Versorgungsausgleich und Depot-Aufteilung.
FAQ
Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten zum Altersvorsorgedepot.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Depot nach dem Tod - wie wird es vererbt?
Ein Wertpapierdepot geht automatisch in den Nachlass über. Der oder die Erben können das Depot übernehmen oder auflösen. Voraussetzung: Vorlage eines Erbscheins oder notariellen Testaments beim Broker. Erbschaftsteuer: Freibeträge nach § 16 ErbStG - Ehegatten 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR, Enkelkinder 200.000 EUR, Geschwister/Eltern 20.000 EUR. Depot-Gewinne unterliegen bei Auflösung durch Erben der Abgeltungsteuer (25 % auf Kursgewinn seit Anschaffung), nicht der Erbschaftsteuer. Beides kann anfallen, wenn das Depot groß ist und auch die Erbschaftsteuer-Freibeträge überschritten werden. Tipp: Depotbestand testamentarisch klar aufführen, da allgemeine Formulierungen wie "mein Vermögen" Broker manchmal zur Rückfrage veranlassen.
Wie kann man ein Depot steueroptimiert vererben?
Drei steueroptimierte Vererbungsstrategien: (1) Schenkung zu Lebzeiten - alle 10 Jahre kann der Freibetrag neu genutzt werden (Kind: 400.000 EUR alle 10 Jahre). Depot-Anteile schrittweise übertragen, solange man lebt. Abgeltungsteuer fällt erst bei Verkauf durch den Beschenkten an. (2) Gemeinschaftsdepot mit Ehepartner - ermöglicht direkten Zugriff ohne Erbschein-Wartezeit (relevant bei Broker-Sperren nach Todesfall). (3) Begünstigtenregelung - manche Broker erlauben eine direkte Depot-Begünstigtenregelung (Transfer on Death, in Deutschland noch selten, aber in Prüfung). Für das AVD: Das Depot ist vollständig vererbbar, ohne besondere Beschränkungen aus der staatlichen Förderung.
Muss man das Depot im Testament erwähnen oder geht alles automatisch?
Formal geht ein Depot automatisch in den Gesamtnachlass über - keine gesonderte Erwähnung im Testament nötig. Praktisch empfiehlt sich aber: (1) Depot-Daten im Testament notieren: Broker, Depotnummer, ggf. Zugangsdaten-Ort. Sonst suchen Erben monatelang nach unbekannten Konten. (2) Zentrales Nachlass-Dokument erstellen (nicht im Testament, sondern separat aufbewahrt mit Zugangsdaten-Safe-Verweis). (3) Vertrauensperson informieren: Wer weiß, wo die Depot-Unterlagen liegen? (4) Bei Einzeldepot: Broker hat nach Tod oft eine Sperrfrist, bis Erbschein vorgelegt wird - das kann 3-6 Monate dauern. Gemeinschaftsdepot oder frühzeitige Schenkung verhindert Liquiditätsengpass für Hinterbliebene.
Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?
für die private Altersvorsorge. Einzahlungen werden mit Grundzulage (540 EUR/Jahr), Kinderzulage (300 EUR/Kind) und Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) gefördert. In der Ansparphase keine Abgeltungsteuer - Kapital arbeitet ungestört bis zur Rente.
Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Grundzulage: 540 EUR/Jahr. Kinderzulage: 300 EUR/Kind/Jahr. Berufseinsteigerbonus: 200 EUR (einmalig, unter 25 Jahren). Sonderausgabenabzug: bis 1.800 EUR/Jahr. Bei 35% Steuersatz und maximaler Einzahlung: Gesamtförderung über 1.350 EUR/Jahr möglich.
Wie eröffne ich ein Altersvorsorgedepot?
Anbieter wählen (Neobroker, Direktbank oder Filialbank), online Depot eröffnen (Video-Ident), ETF-Sparplan einrichten, Zulagenantrag automatisch durch Anbieter. Erste Einzahlung ab 1 EUR möglich. Förderung ab Eröffnung im selben Kalenderjahr anrechenbar.
Was passiert mit meinem Depot, wenn ich sterbe?
Depot vererben: Ablauf nach dem Tod, Erbschaftsteuer-Freibeträge, Steuern auf Kursgewinne,.
ETF-Depot vererben oder verschenken
Wer ein ETF-Depot an Kinder oder Enkel weitergeben will, hat zwei Wege: vererben oder schenken. Was.
Altersvorsorgedepot bei Auswanderung
Auswandern und Altersvorsorgedepot: Förderschädliche Verwendung, EU-Ausnahmen, Depot ruhen lassen und Zulagen zurückzahlen? Alle Regeln erklärt.
Mittelbare Förderung für Ehepartner
Nicht pflichtversicherter Ehepartner profitiert über mittelbare Förderung: eigene Zulagen, Kinderzulage, nur 60 EUR/Jahr Eigenbeitrag. Alle Regeln.