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Steuerfreibetrag für Rentner 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundfreibetrag 2026 Ca. 12.084 EUR — bis dahin keine Einkommensteuer
  • Rentenfreibetrag Abhängig vom Rentenbeginn, wird in EUR fixiert
  • Rentenbeginn 2026 16 % der Rente bleiben als Freibetrag steuerfrei
  • Ab 2058 Kein Rentenfreibetrag mehr — 100 % steuerpflichtig
  • Steuerfreie Rente ca. Bis 1.310 EUR/Monat (Rentenbeginn 2026, nur gesetzl. Rente)

Der Grundfreibetrag — die Basis

Der Grundfreibetrag gilt fuer alle Steuerpflichtigen in Deutschland, nicht nur fuer Rentner. Er sichert das steuerliche Existenzminimum ab. Für 2026 liegt er bei ca. 12.084 EUR (ledig) bzw. 24.168 EUR (verheiratet, Zusammenveranlagung). Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen diesen Betrag übersteigt, fällt EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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an.

Für Rentner bedeutet das: Dein steuerpflichtiger Rentenanteil muss erst den Grundfreibetrag übersteigen, bevor Steuern anfallen. Dazu kommen noch Abzüge wie die Werbungskostenpauschale (102 EUR) und der SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Der Rentenfreibetrag — abhängig vom Kohortenmodell

Der Rentenfreibetrag ist der Teil deiner gesetzlichen Rente, der steuerfrei bleibt. Er wird im ersten vollen Rentenjahr als Euro-Betrag festgeschrieben und bleibt dann für immer konstant — unabhängig von späteren Rentenerhöhungen.

RentenbeginnBesteuerungsanteilRentenfreibetragBei 1.500 EUR/Monat: Freibetrag
2005 oder früher50 %50 %9.000 EUR/Jahr
201060 %40 %7.200 EUR/Jahr
202080 %20 %3.600 EUR/Jahr
202583,5 %16,5 %2.970 EUR/Jahr
202684 %16 %2.880 EUR/Jahr
203090 %10 %1.800 EUR/Jahr
204095 %5 %900 EUR/Jahr
2058 ff.100 %0 %0 EUR/Jahr
Rentenfreibetrag nach Kohortenmodell

Wichtig: Der Rentenfreibetrag wird einmal festgeschrieben. Steigt deine Rente durch jährliche Anpassungen, wird die Erhöhung zu 100 % besteuert. Ein Beispiel: Du gehst 2026 mit 1.500 EUR in Rente, dein Freibetrag beträgt 2.880 EUR/Jahr. Drei Jahre später beträgt deine Rente 1.600 EUR — der Freibetrag bleibt bei 2.880 EUR, die zusätzlichen 1.200 EUR/Jahr sind voll steuerpflichtig.

Rechenbeispiel: Wie viel Steuer fällt an?

Susanne geht 2026 in Rente mit 1.800 EUR/Monat (21.600 EUR/Jahr) gesetzlicher Rente. Sie ist ledig und hat keine weiteren Einkünfte.

Berechnung Schritt für Schritt

  1. Jahresrente: 21.600 EUR
  2. Besteuerungsanteil (84 %): 18.144 EUR steuerpflichtig
  3. Rentenfreibetrag (16 %): 3.456 EUR steuerfrei
  4. Abzüglich Werbungskostenpauschale: 102 EUR
  5. Abzüglich Sonderausgaben (KV/Pflege, ca.): 2.580 EUR
  6. Zu versteuerndes Einkommen: 18.144 - 102 - 2.580 = 15.462 EUR
  7. Abzüglich Grundfreibetrag: 15.462 - 12.084 = 3.378 EUR
  8. Einkommensteuer (ca. 14 % Eingangssteuersatz): ca. 471 EUR/Jahr

Susanne zahlt also rund 39 EUR Steuern pro Monat. Hätte sie zusätzlich eine Rürup-Rente von 500 EUR/Monat, kämen weitere 6.000 EUR steuerpflichtiges Einkommen hinzu — und die Steuer würde auf ca. 1.500 EUR/Jahr steigen.

Bis zu welcher Rente zahlst du keine Steuern?

Die steuerfreie Rentengrenze hängt vom Rentenbeginn ab. Hier die Richtwerte für 2026 — nur gesetzliche Rente, keine weiteren Einkünfte:

RentenbeginnCa. steuerfreie Monatsrente (ledig)Ca. steuerfreie Monatsrente (verheiratet)
2020ca. 1.450 EURca. 2.730 EUR
2025ca. 1.330 EURca. 2.500 EUR
2026ca. 1.310 EURca. 2.470 EUR
2030ca. 1.200 EURca. 2.260 EUR
2040ca. 1.100 EURca. 2.070 EUR

Die Werte sind Näherungen und hängen von individuellen Abzügen ab (Krankenversicherungsbeiträge, Sonderausgaben, etc.). Wer über diesen Grenzen liegt, muss eine Steuererklärung als Rentner abgeben.

Freibeträge beim Altersvorsorgedepot

Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot werden ebenfalls mit der Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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erfasst. Es gibt keinen eigenen Rentenfreibetrag — die Auszahlungen sind voll steuerpflichtig. Dafür waren die Beiträge in der Ansparphase über die Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
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absetzbar und die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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plus KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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steuerfrei.

In der Praxis liegt der EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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im Alter oft deutlich unter dem während des Berufslebens — die Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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wirkt dann als Steuervorteil. Wer seine Steuerlast im Alter weiter senken möchte: 7 legale Wege.

Achtung bei der GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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In der Ansparphase prüft das Finanzamt automatisch, ob Zulagen oder Steuerabzug vorteilhafter sind. In der Auszahlungsphase gibt es keine Günstigerprüfung — die Rente wird einfach mit dem persönlichen GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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besteuert.

Fazit: Freibeträge kennen und nutzen

Der Grundfreibetrag und der Rentenfreibetrag sorgen dafür, dass kleine und mittlere Renten wenig oder gar nicht besteuert werden. Wer frühzeitig plant — z.B. mit dem Altersvorsorgedepot und einer klugen Kombination verschiedener Einkommensquellen — kann die Steuerlast im Alter gezielt steuern. Wichtig: Rentenerhöhungen und zusätzliche Einkünfte können dich über die steuerfreie Grenze bringen. Eine regelmäßige Prüfung lohnt sich.

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