Das Wichtigste in Kürze
- Grundfreibetrag 2026 Ca. 12.084 EUR — bis dahin keine Einkommensteuer
- Rentenfreibetrag Abhängig vom Rentenbeginn, wird in EUR fixiert
- Rentenbeginn 2026 16 % der Rente bleiben als Freibetrag steuerfrei
- Ab 2058 Kein Rentenfreibetrag mehr — 100 % steuerpflichtig
- Steuerfreie Rente ca. Bis 1.310 EUR/Monat (Rentenbeginn 2026, nur gesetzl. Rente)
Der Grundfreibetrag — die Basis
Der Grundfreibetrag gilt fuer alle Steuerpflichtigen in Deutschland, nicht nur fuer Rentner. Er sichert das steuerliche Existenzminimum ab. Für 2026 liegt er bei ca. 12.084 EUR (ledig) bzw. 24.168 EUR (verheiratet, Zusammenveranlagung). Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen diesen Betrag übersteigt, fällt EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
Mehr erfahren → an.
Für Rentner bedeutet das: Dein steuerpflichtiger Rentenanteil muss erst den Grundfreibetrag übersteigen, bevor Steuern anfallen. Dazu kommen noch Abzüge wie die Werbungskostenpauschale (102 EUR) und der SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Der Rentenfreibetrag — abhängig vom Kohortenmodell
Der Rentenfreibetrag ist der Teil deiner gesetzlichen Rente, der steuerfrei bleibt. Er wird im ersten vollen Rentenjahr als Euro-Betrag festgeschrieben und bleibt dann für immer konstant — unabhängig von späteren Rentenerhöhungen.
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Rentenfreibetrag | Bei 1.500 EUR/Monat: Freibetrag |
|---|---|---|---|
| 2005 oder früher | 50 % | 50 % | 9.000 EUR/Jahr |
| 2010 | 60 % | 40 % | 7.200 EUR/Jahr |
| 2020 | 80 % | 20 % | 3.600 EUR/Jahr |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % | 2.970 EUR/Jahr |
| 2026 | 84 % | 16 % | 2.880 EUR/Jahr |
| 2030 | 90 % | 10 % | 1.800 EUR/Jahr |
| 2040 | 95 % | 5 % | 900 EUR/Jahr |
| 2058 ff. | 100 % | 0 % | 0 EUR/Jahr |
Wichtig: Der Rentenfreibetrag wird einmal festgeschrieben. Steigt deine Rente durch jährliche Anpassungen, wird die Erhöhung zu 100 % besteuert. Ein Beispiel: Du gehst 2026 mit 1.500 EUR in Rente, dein Freibetrag beträgt 2.880 EUR/Jahr. Drei Jahre später beträgt deine Rente 1.600 EUR — der Freibetrag bleibt bei 2.880 EUR, die zusätzlichen 1.200 EUR/Jahr sind voll steuerpflichtig.
Rechenbeispiel: Wie viel Steuer fällt an?
Susanne geht 2026 in Rente mit 1.800 EUR/Monat (21.600 EUR/Jahr) gesetzlicher Rente. Sie ist ledig und hat keine weiteren Einkünfte.
Berechnung Schritt für Schritt
- Jahresrente: 21.600 EUR
- Besteuerungsanteil (84 %): 18.144 EUR steuerpflichtig
- Rentenfreibetrag (16 %): 3.456 EUR steuerfrei
- Abzüglich Werbungskostenpauschale: 102 EUR
- Abzüglich Sonderausgaben (KV/Pflege, ca.): 2.580 EUR
- Zu versteuerndes Einkommen: 18.144 - 102 - 2.580 = 15.462 EUR
- Abzüglich Grundfreibetrag: 15.462 - 12.084 = 3.378 EUR
- Einkommensteuer (ca. 14 % Eingangssteuersatz): ca. 471 EUR/Jahr
Susanne zahlt also rund 39 EUR Steuern pro Monat. Hätte sie zusätzlich eine Rürup-Rente von 500 EUR/Monat, kämen weitere 6.000 EUR steuerpflichtiges Einkommen hinzu — und die Steuer würde auf ca. 1.500 EUR/Jahr steigen.
Bis zu welcher Rente zahlst du keine Steuern?
Die steuerfreie Rentengrenze hängt vom Rentenbeginn ab. Hier die Richtwerte für 2026 — nur gesetzliche Rente, keine weiteren Einkünfte:
| Rentenbeginn | Ca. steuerfreie Monatsrente (ledig) | Ca. steuerfreie Monatsrente (verheiratet) |
|---|---|---|
| 2020 | ca. 1.450 EUR | ca. 2.730 EUR |
| 2025 | ca. 1.330 EUR | ca. 2.500 EUR |
| 2026 | ca. 1.310 EUR | ca. 2.470 EUR |
| 2030 | ca. 1.200 EUR | ca. 2.260 EUR |
| 2040 | ca. 1.100 EUR | ca. 2.070 EUR |
Die Werte sind Näherungen und hängen von individuellen Abzügen ab (Krankenversicherungsbeiträge, Sonderausgaben, etc.). Wer über diesen Grenzen liegt, muss eine Steuererklärung als Rentner abgeben.
Freibeträge beim Altersvorsorgedepot
Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot werden ebenfalls mit der Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → erfasst. Es gibt keinen eigenen Rentenfreibetrag — die Auszahlungen sind voll steuerpflichtig. Dafür waren die Beiträge in der Ansparphase über die Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
Mehr erfahren → absetzbar und die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → plus KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → steuerfrei.
In der Praxis liegt der EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
Mehr erfahren → im Alter oft deutlich unter dem während des Berufslebens — die Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → wirkt dann als Steuervorteil. Wer seine Steuerlast im Alter weiter senken möchte: 7 legale Wege.
Achtung bei der GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
Mehr erfahren →: In der Ansparphase prüft das Finanzamt automatisch, ob Zulagen oder Steuerabzug vorteilhafter sind. In der Auszahlungsphase gibt es keine Günstigerprüfung — die Rente wird einfach mit dem persönlichen GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
Mehr erfahren → besteuert.
Fazit: Freibeträge kennen und nutzen
Der Grundfreibetrag und der Rentenfreibetrag sorgen dafür, dass kleine und mittlere Renten wenig oder gar nicht besteuert werden. Wer frühzeitig plant — z.B. mit dem Altersvorsorgedepot und einer klugen Kombination verschiedener Einkommensquellen — kann die Steuerlast im Alter gezielt steuern. Wichtig: Rentenerhöhungen und zusätzliche Einkünfte können dich über die steuerfreie Grenze bringen. Eine regelmäßige Prüfung lohnt sich.
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