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Grundrente — Was sie bringt, wer sie bekommt und warum sie zu kurz greift

Die Grundrente seit 2021: ein wichtiges sozialpolitisches Signal — aber kein Schutz vor Altersarmut. Alle Voraussetzungen, Beträge, Grenzen und was besser wäre.

Grundrente erklärt — Voraussetzungen, Beträge, Grenzen 2026

Auf einen Blick

  • Eingeführt Januar 2021 (nach langem politischen Streit: SPD vs. CDU, 2018–2020)
  • Mindestvoraussetzung 33 Jahre Grundrentenzeiten (volle Grundrente: 35 Jahre)
  • Einkommensgrenze Alleinstehende: 1.250 EUR/Monat — Ehepaare: 1.950 EUR/Monat
  • Durchschnittlicher Zuschlag Ca. 75–86 EUR/Monat für Berechtigte
  • Empfänger Ca. 1,1 Mio. Menschen (ursprünglich 1,3 Mio. erwartet)
  • Größte Gruppe Frauen mit Teilzeit-Biografie und Kindererziehungszeiten

Was ist die Grundrente — und warum gibt es sie?

Die Grundrente ist kein eigenes Rentensystem, sondern ein Aufschlag auf die bestehende gesetzliche Rente. Die Idee dahinter: Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, aber immer wenig verdient — Verkäuferin, Pflegehilfskraft, Teilzeit-Buchhalterin — soll im Alter mehr bekommen als jemand, der nur kurz eingezahlt hat. Ohne die Grundrente galt: Wer 35 Jahre lang 50 % des Durchschnittslohns verdient, hat dieselbe Rente wie jemand, der nur 17,5 Jahre Vollzeit gearbeitet hat. Das empfand die SPD als ungerecht — und setzte die Grundrente nach langem Koalitionsstreit durch.

Die drei Voraussetzungen

1. Mindestens 33 Grundrentenzeiten:
Dazu zählen: Beitragszeiten aus Arbeit, Kindererziehungszeiten (3 Jahre je Kind ab 1992), Pflegezeiten (Pflege von Angehörigen), Zeiten der Wehrpflicht/Zivildienst, bestimmte Krankheitszeiten. Nicht zählen: Schulzeiten, Studium, reine Arbeitslosigkeitszeiten ohne Beitrag.

2. Unterdurchschnittlicher Verdienst:
Die Grundrente gilt nur für Zeiten mit EP zwischen 0,3 und 0,8 pro Jahr. Wer volle EP hat (also Durchschnittsverdienst oder mehr), profitiert nicht — die Aufwertung setzt nur bei Niedrigverdienst an.

3. Einkommensgrenzen:
Das Gesamteinkommen darf nicht zu hoch sein — gemeint ist die Summe aus Rente + Kapitalerträge + Vermietungseinnahmen + sonstigem Einkommen:

Situation Einkommensgrenze (voll) Einkommensgrenze (Auslauf) Über diesem Wert
Alleinstehende bis 1.250 EUR/Monat 1.250–1.600 EUR Keine Grundrente
Ehepaare / Eingetragene LP bis 1.950 EUR/Monat 1.950–2.300 EUR Keine Grundrente

Im Auslaufbereich (1.250–1.600 EUR) wird das übersteigende Einkommen zu 60 % auf die Grundrente angerechnet, ab 1.600 EUR zu 100 %. Das bedeutet: Wer als Alleinstehende 1.450 EUR Gesamteinkommen hat, bekommt die Grundrente um 200 × 60 % = 120 EUR reduziert.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Die Berechnung macht die Deutsche Rentenversicherung automatisch — kein Antrag nötig. Die Rentenpunkte aus Niedriglohn-Jahren werden aufgewertet. Konkret: EP zwischen 0,3 und 0,8 werden verdoppelt, dann auf maximal 0,8 EP begrenzt.

Beispiel: Wer 35 Jahre lang 50 % des Durchschnittslohns verdiente, hat 35 × 0,5 EP = 17,5 EP gesammelt. Durch die Grundrente wird jedes dieser 0,5 EP auf 0,8 EP aufgewertet → Effekt: ca. 10,5 EP zusätzlich → ca. 413 EUR/Monat mehr. Aber: Die Einkommensanrechnung reduziert das in der Praxis erheblich — die meisten bekommen nur 70–86 EUR/Monat.

Wie viele Menschen profitieren wirklich?

Die Bundesregierung hatte bei Einführung 1,3 Mio. Empfänger erwartet. Tatsächlich sind es ca. 1,1 Mio. — aus zwei Gründen:

  1. Die Einkommensanrechnung schließt mehr Menschen aus als erwartet: Wer eine eigene Rente von 1.200 EUR hat, bleibt gerade noch unter der Grenze — wer zusätzlich 100 EUR Kapitalerträge hat, liegt schon drüber.
  2. Viele potenzielle Empfänger haben die 33 Jahre nicht erreicht — besonders Menschen mit langen Arbeitslosigkeitsphasen.

Die größte Empfängergruppe: Frauen mit langer Teilzeit-Biografie und mehreren Kindern. Der typische Grundrenten-Empfänger: Eine Frau, die 35+ Jahre in Teilzeit und Kindererziehung verbracht hat, eine Rente von ca. 900–1.100 EUR bezieht und keine nennenswerten Kapitalerträge hat.

Die ehrlichen Grenzen der Grundrente

Die Grundrente ist ein wichtiges sozialpolitisches Signal — aber kein wirksamer Schutz vor Altersarmut:

  • Durchschnittlicher Zuschlag nur 75–86 EUR/Monat — das reicht nicht, um aus einer Rente von 850 EUR auf das Grundsicherungsniveau zu kommen
  • Altersgrenze: Wer unter 33 Jahren Beitragszeiten hat, bekommt gar nichts — selbst bei 30 Jahren niedrigstem Einkommen
  • Selbstständige und Solo-Selbstständige: Keine Grundrente wenn nicht in der GRV versichert (gilt für Millionen Gig-Worker)
  • Grundsicherungs-Empfänger: Die Grundrente wird von der Grundsicherung nur bis zu einem Freibetrag von 212 EUR nicht angerechnet — wer Grundsicherung bezieht, hat wenig Netto-Vorteil
  • Finanzierungsdiskussion: Die Grundrente kostet den Staat ca. 1,3–1,5 Mrd. EUR/Jahr — ein relativ kleiner Betrag für eine Reform mit hohem politischem Symbolwert
Grundrente vs. Bürgergeld im Alter (Grundsicherung): Wer im Alter unter dem Sozialhilfeniveau liegt, bekommt Grundsicherung im Alter (SGB XII). Die Grundrente kann diese ergänzen — aber nur bis zum Freibetrag von 212 EUR. Wer trotz Grundrente sehr niedrig liegt, fällt in die Grundsicherung. Das ist kein Versagen der Grundrente, sondern zeigt: Das Problem der Altersarmut ist größer als ein 75-EUR-Zuschlag.

Das Altersvorsorgedepot als bessere Ergänzung

Wer potenziell Grundrente bekommen wird — Teilzeitbeschäftigte mit langer Berufslaufbahn, Menschen mit wechselhafter Erwerbsbiografie — profitiert besonders stark vom neuen Altersvorsorgedepot ab 2027: