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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Das Wichtigste in Kürze

  • GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    : 540 EUR pro Person und Jahr
  • KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    : 300 EUR pro Kind und Jahr
  • SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    : bis 1.800 EUR jährlich
  • Finanzamt prüft automatisch, welcher Weg günstiger ist
  • Mindest-Eigenbeitrag: 60 EUR/Jahr (10 % der Grundzulage)

Warum die Förderung den Unterschied macht

Die staatliche Förderung ist der größte Vorteil des AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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s gegenüber einem normalen ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Depot. Je nach Einkommen und Familiensituation kann der Staat bis zu 40 Prozent oder mehr deines jährlichen Sparbeitrags übernehmen. Aber um die volle Förderung zu bekommen, musst du richtig rechnen. Diese Anleitung zeigt dir in 5 Schritten, wie das geht.

Schritt 1: Förderberechtigung prüfen

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist (Arbeitnehmer, Selbständige mit Pflichtbeiträgen, Beamte in bestimmten Fällen), hat Anspruch auf AVD-Förderung. Dein Einkommen spielt für den Mindesteigenbeitrag keine Rolle — der Sockelbeitrag ist für alle gleich. Was relevant ist: ob du pflichtversichert bist und ob du Kinder hast (→ Kinderzulage).

Schritt 2: Mindesteigenbeitrag berechnen

Beim Altersvorsorgedepot brauchst du keinen Prozentsatz deines Einkommens zu berechnen — das war die alte Riester-Logik. Der Mindesteigenbeitrag für die volle Grundzulage beträgt pauschal 60 Euro pro Jahr (5 EUR/Monat). Willst du den maximalen Sonderausgabenabzug ausschöpfen, empfehlen sich Eigenbeiträge bis 1.800 EUR/Jahr (150 EUR/Monat).

Förderkomponente Betrag Beispiel (150 EUR/Monat, 1 Kind, 35 % Steuersatz)
Eigenbeitragbis 1.800 EUR/Jahr1.800 EUR
+ Grundzulage540 EUR/Jahr540 EUR
+ Kinderzulage (1 Kind)300 EUR/Jahr300 EUR
+ Steuerersparnis (35 % auf 1.800 EUR)je nach Steuersatz630 EUR
= GesamtförderungZulagen + Steuervorteil1.470 EUR

Schritt 3: Zulagen berechnen

Die Zulagen sind der direkte Teil der Förderung. Du bekommst 540 EUR GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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pro Jahr, wenn du den Mindesteigenbeitrag von mindestens 60 EUR/Jahr einzahlst. Für jedes Kind, für das du Kindergeld beziehst, kommen 300 EUR Kinderzulage dazu. Ehepaare erhalten jeweils eigene Zulagen, wenn beide ein Depot haben — das sind 1.080 EUR Grundzulage zusammen.

Schritt 4: Steuervorteil prüfen

Zusätzlich zu den Zulagen kannst du deine Beiträge als Sonderausgaben absetzen — bis zu 1.800 EUR pro Jahr. Das Finanzamt führt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch: Es vergleicht, ob die Zulagen oder der Steuerabzug für dich vorteilhafter sind. Den höheren Betrag bekommst du gutgeschrieben. Bei höheren Einkommen (ab ca. 45.000 EUR) ist der Steuerabzug oft lohnender als die Zulagen allein.

Schritt 5: Gesamtförderung ermitteln

Deine Gesamtförderung setzt sich aus Zulagen und möglichem Steuervorteil zusammen. Beispiel mit 1.800 EUR Eigenbeitrag, 1 Kind und 35 % Steuersatz: Grundzulage 540 EUR + Kinderzulage 300 EUR + Steuerersparnis auf Eigenbeitrag 630 EUR = 1.470 EUR Gesamtförderung auf 1.800 EUR Eigenleistung. Das entspricht einer Förderquote von über 80 %.

Für Besserverdiener ohne Kinder lohnt sich der Steuerweg besonders: Bei 42 % Grenzsteuersatz und 1.800 EUR Eigenbeitrag ergibt sich 756 EUR Steuerersparnis — zusammen mit der Grundzulage von 540 EUR macht das 1.296 EUR Gesamtförderung. Break-even des Steuerwegs gegenüber der Zulage allein: ab rund 30 % Grenzsteuersatz.

Typische Fallstricke

Der häufigste Fehler: Den Zulagenantrag vergessen. Ohne Antrag bei der Zentrale Zulagenstelle bekommst du keine Zulagen — auch wenn du genug einzahlst. Richte am besten einen Dauerzulagenantrag ein, dann musst du den Antrag nur einmal stellen. Zweiter Fehler: Zu wenig einzahlen. Wer weniger als den Sockelbeitrag (60 EUR/Jahr = 5 EUR/Monat) zahlt, verliert die gesamte Förderung — das AVD kennt kein anteiliges Kürzen, sondern Alles-oder-Nichts.

Dritter Fehler: Lebensveränderungen nicht melden. Der Sockelbeitrag (60 EUR/Jahr) bleibt immer gleich — ändert sich aber deine Familiensituation (Heirat, Geburt, Scheidung) oder deine Kindergeld-Berechtigung, solltest du deinen Anbieter informieren, damit die Kinderzulage korrekt beantragt wird. Auch beim Jobwechsel oder einer längeren Auszeit: Förderberechtigung neu prüfen.

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Häufige Fragen

Wie berechnet man die AVD-Förderung Schritt für Schritt?

Vier Schritte: 1) Mindesteigenbeitrag: Mindestens 60 EUR/Jahr (10 % der Grundzulage) einzahlen — für maximalen Sonderausgabenabzug bis zu 1.800 EUR/Jahr sinnvoll. 2) Grundzulage: 540 EUR/Jahr (wenn Mindesteigenbeitrag erfüllt). 3) Kinderzulage addieren: 300 EUR/Kind/Jahr. 4) Sonderausgabenabzug: Bis 1.800 EUR Eigenbeitrag als Sonderausgabe absetzbar → bei 35 % Grenzsteuersatz: 630 EUR Steuerersparnis. Gesamtförderung Beispiel (2 Kinder, 35 % Steuersatz, 1.800 EUR Eigenbeitrag): 540 + 600 + 630 = 1.770 EUR/Jahr.

Was ist der Unterschied zwischen Grundzulage und Sonderausgabenabzug beim AVD?

Beide sind Förderinstrumente, aber unterschiedlich: Grundzulage (540 EUR/Jahr): Direktzahlung auf das Depot — kommt unabhängig vom Steuersatz. Jeder Berechtigte erhält dieselbe Summe. Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR Eigenbeitrag): Steuerliche Entlastung — Höhe abhängig vom Grenzsteuersatz. Bei 42 % Steuersatz: 756 EUR. Bei 25 %: 450 EUR. Die Grundzulage wird auf den Sonderausgabenabzug angerechnet. Wer hohen Steuersatz hat, profitiert vom Sonderausgabenabzug stärker. Wer niedrigen Steuersatz hat: Grundzulage ist relativ gesehen wertvoller.

Für wen ist die AVD-Förderung am attraktivsten?

Drei Gruppen mit besonders hoher Förderquote: 1) Niedrigverdiener: einkommensunabhängiger Sockelbeitrag von 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat), Grundzulage 540 EUR = über 1.000 % Förderquote. 2) Familien mit mehreren Kindern: Jedes Kind = 300 EUR/Jahr extra. Bei 3 Kindern: 540 + 900 = 1.440 EUR Zulagen auf 1.200 EUR Eigenbeitrag = 120 % Förderquote (Zulagen übersteigen Eigenbeitrag!). 3) Berufseinsteiger unter 25: Berufseinsteigerbonus 200 EUR einmalig, plus Grundzulage, plus langer Zinshorizont.

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