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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Förderschädliche Verwendung beim Altersvorsorgedepot

Förderschädlich auf einen Blick

  • Definition FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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    = Zulagen + Steuervorteile zurückzahlen
  • Häufigster Fall Kündigung vor frühestens 62 Jahre
  • Kursgewinne Bleiben beim Sparer (Eigentumsschutz)
  • Nicht förderschädlich Tod (Ehepartner-Übertragung), Erwerbsminderung
  • Prüfung BZStWas ist BZSt?Bundeszentralamt für Steuern — die Behörde, die die Zulagen verwaltet und an die Depotanbieter auszahlt. Zertifiziert auch die Anbieter. berechnet Rückforderung automatisch

Was bedeutet förderschädliche Verwendung?

Das Altersvorsorgedepot wird vom Staat mit Zulagen (GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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+ KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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) und Steuervorteilen (SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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) gefördert. Diese Förderung ist an eine Bedingung geknüpft: Das Geld muss für die Altersvorsorge verwendet werden — also frühestens ab dem 62. Lebensjahr entnommen werden.

Förderschädliche Verwendung beim Altersvorsorgedepot erklärt

Wenn du gegen diese Bedingung verstößt, spricht man von förderschädlicher Verwendung. Die Konsequenz: Du musst die gesamte erhaltene Förderung zurückzahlen. Nicht mehr, nicht weniger.

Alle förderschädlichen Szenarien im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt, welche Handlungen als FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
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gelten:

SzenarioFörderschädlich?Konsequenz
Kündigung vor 62JaAlle Zulagen + Steuervorteile zurück
Teilentnahme (ohne Wohnförderung)JaAnteilige Rückzahlung
Auswanderung außerhalb EU/EWRJaAlle Zulagen + Steuervorteile zurück
Übertragung auf nicht-zertifizierten AnbieterJaWie Kündigung behandelt
Beitragsfreistellung (Vertrag ruht)NeinKeine Rückzahlung, aber keine neuen Zulagen
Anbieterwechsel (zertifiziert zu zertifiziert)NeinFörderung bleibt vollständig erhalten
Tod — Ehepartner übernimmtNeinFörderung bleibt erhalten
Tod — andere ErbenJaAuszahlung mit Förder-Rückzahlung
Volle ErwerbsminderungNeinVorzeitige Auszahlung möglich
Entnahme für WohneigentumNein (Wohnförderung)Nachgelagerte Besteuerung über Wohnförderkonto

Die Rückzahlungsmechanik im Detail

Wenn eine förderschädliche Verwendung eintritt, läuft folgender Prozess ab:

  1. Anbieter meldet an BZStWas ist BZSt?Bundeszentralamt für Steuern — die Behörde, die die Zulagen verwaltet und an die Depotanbieter auszahlt. Zertifiziert auch die Anbieter.: Dein Depotanbieter informiert das Bundeszentralamt für Steuern über die Kündigung/Entnahme.
  2. BZSt berechnet Rückforderung: Alle erhaltenen Zulagen werden summiert. Dazu kommen die Steuervorteile aus dem SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    jedes Jahres.
  3. Zulagen werden direkt abgezogen: Der Depotanbieter zieht die Zulagen-Rückforderung vom Auszahlungsbetrag ab und überweist sie an das BZSt.
  4. Steuervorteile über Steuerbescheid: Die zurückzuzahlenden Steuervorteile werden in deinem nächsten Einkommensteuerbescheid verrechnet.
  5. Kursgewinne werden besteuert: Auf die Kursgewinne fällt AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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    an (26,375%).
Rückzahlungsmechanik bei förderschädlicher Verwendung

Rechenbeispiel: Förder-Rückzahlung nach 15 Jahren

Andreas, 47 Jahre, hat sein Altersvorsorgedepot vor 15 Jahren eröffnet. Er zahlt 1.800 EUR pro Jahr ein und hat kein Kind.

PositionBetrag
Eigenbeiträge (15 x 1.800 EUR)27.000 EUR
Grundzulagen (15 x 540 EUR)8.100 EUR
Steuervorteile (geschätzt, 15 Jahre bei ~35% GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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)
~5.670 EUR
Kursgewinne (6% p.a.)~21.900 EUR
Depot-Gesamtwert~57.000 EUR

Was bekommt Andreas nach Rückzahlung?

PositionBetrag
Depot-Gesamtwert57.000 EUR
Abzug: Zulagen-Rückzahlung-8.100 EUR
Abzug: Abgeltungsteuer auf Gewinne-5.776 EUR
Netto-Auszahlung vom Anbieter43.124 EUR
Abzug: Steuervorteile-Nachzahlung-5.670 EUR
Effektiv verfügbar37.454 EUR

Andreas hat 27.000 EUR eingezahlt und bekommt 37.454 EUR zurück — ein Plus von 10.454 EUR. Die Kursgewinne (21.900 EUR) übersteigen alle Rückzahlungen und Steuern deutlich. Hätte er das Geld regulär bis 65 behalten, wäre der Vorteil allerdings um ein Vielfaches größer.

Szenario: Auswanderung

Wenn du dauerhaft in ein Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ziehst, gilt das als förderschädliche Verwendung. Du musst alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Innerhalb der EU/EWR ist ein Umzug in der Regel unproblematisch. Der Vertrag kann bestehen bleiben, und die Förderung läuft weiter — vorausgesetzt, du zahlst weiterhin Pflichtbeiträge in die deutsche Rentenversicherung oder bist anderweitig förderberechtigt.

Sonderfall Schweiz: Die Schweiz ist weder EU noch EWR. Ein Umzug in die Schweiz ist daher grundsätzlich förderschädlich. Allerdings gibt es bilaterale Abkommen, die unter Umständen eine Weiterförderung ermöglichen. Lass dich hier individuell beraten.

Die wichtigsten Ausnahmen — Nicht förderschädlich

1. Tod des Vertragsinhabers — Ehepartner übernimmt

Wenn du stirbst und dein Ehepartner das Guthaben auf sein eigenes Altersvorsorgedepot überträgt, bleibt die gesamte Förderung erhalten. Es findet keine Rückzahlung statt. Details findest du im Ratgeber Vererbung.

2. Volle Erwerbsminderung

Bei anerkannter voller Erwerbsminderung kannst du das Guthaben vorzeitig entnehmen, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen. Die Auszahlung wird dann mit dem persönlichen EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
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besteuert (Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren →
).

3. Wohnförderung (selbstgenutztes Wohneigentum)

Du kannst Kapital aus dem Altersvorsorgedepot für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie entnehmen. Das entnommene Kapital wird auf einem Wohnförderkonto verbucht und im Rentenalter nachgelagert besteuert. Die Förderung bleibt erhalten.

4. Kleinbetragsrente

Wenn die monatliche Rente aus dem Depot unter ca. 59 EUR liegen würde (Kleinbetragsregelung), kann das gesamte Guthaben auf einmal ausgezahlt werden — ohne förderschädliche Konsequenzen.

Zu niedrige Beiträge — ein häufiges Missverständnis

Viele denken, dass zu niedrige Beiträge förderschädlich sind. Das stimmt nicht. Wenn du weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlst, bekommst du lediglich gekürzte Zulagen. Die bereits erhaltenen Zulagen musst du nicht zurückzahlen. Der Vertrag wird nicht förderschädlich — du nutzt einfach nicht das volle Förderpotenzial.

Berechne dein Förderpotenzial

Finde heraus, wie viel Zulagen und Steuervorteile du bei verschiedenen Beitragshöhen erhältst.

Zum Depot-Rechner

Fazit: Förderschädlich ist nicht gleich Totalverlust

Die förderschädliche Verwendung klingt bedrohlicher als sie ist. Du verlierst die Zulagen und Steuervorteile — aber nicht deine Eigenbeiträge und nicht die Kursgewinne. In vielen Fällen bleibt nach der Kündigung trotzdem ein Plus. Dennoch sollte die Kündigung immer der letzte Ausweg sein. Die Beitragsfreistellung ist fast immer die bessere Option, weil das Kapital weiterhin steuerfrei für dich arbeitet und die Förderung erhalten bleibt.

Weiterführende Ratgeber

Vorzeitige Entnahme

Wann sich die Kündigung trotzdem rechnet — mit Rechenbeispielen.

Vererbung

Was passiert mit dem Depot bei Tod? Ehepartner, Kinder, andere Erben.

Auswanderung

EU, Schweiz, Übersee — was gilt wo?

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Alle Förder-Bausteine erklärt.

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Häufige Fragen

Was ist eine förderschädliche Verwendung beim AVD?

Förderschädliche Verwendung liegt vor, wenn das AVD-Kapital nicht für die vorgesehene Altersvorsorge genutzt wird: Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr (außer bei Erwerbsminderung), Übertragung auf ein nicht-gefördertes Depot, Verwendung als Sicherheit für Kredite (Beleihung). Konsequenz: Alle erhaltenen Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus) und Steuervorteile (Sonderausgabenabzug) müssen zurückgezahlt werden. Das eigene eingezahlte Kapital bleibt — nur die staatliche Förderung entfällt.

Welche Ausnahmen gibt es bei der förderschädlichen Verwendung?

Drei Ausnahmen: 1) Vollständige Erwerbsminderung (dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig): Auszahlung ohne Rückforderung möglich. 2) Tod des Inhabers: Depot geht in den Nachlass über, Erben können Kapital auszahlen lassen — aber Förderrückzahlung erfolgt aus dem Nachlass. 3) Wohnentnahme (analog Riester, § 92a EStG): Vorgesehen im AVD-Gesetz — Kapital für selbstgenutztes Wohneigentum entnehmbar, wird im Wohnförderkonto erfasst und im Rentenalter nachversteuert. Details folgen mit Durchführungsverordnung.

Wie vermeidet man versehentlich eine förderschädliche Verwendung?

Drei Regeln: 1) AVD nie kündigen — bei Engpässen Beitrag auf Sockelbeitrag (5 EUR/Monat = 60 EUR/Jahr) senken. 2) Depot-Überträge nur an andere registrierte AVD-Anbieter, nie auf freies Depot. 3) Keine Beleihung versuchen — AVD ist pfändungsgeschützt, kann nicht als Kreditsicherheit dienen. Praxisfall: Wer das AVD kündigt, weil er 'das Geld braucht', verliert typischerweise 40–60 % des angesammelten Kapitals durch Förderrückzahlung. Depot weiterführen ist immer die mathematisch bessere Entscheidung.

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