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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Altersvorsorgedepot in der Elternzeit weiterführen

Elternzeit und Depot — die Fakten

  • Förderberechtigung in der Elternzeit Ja (PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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    durch Kindererziehungszeit)
  • Mindestbeitrag für Zulagen 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat)
  • KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    300 EUR/Kind/Jahr ab Geburt
  • GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    ab Sockelbeitrag 540 EUR (pauschal)
  • Depot pausieren möglich? Ja, aber Zulagen entfallen

Warum die Elternzeit ein Sonderfall ist

In der Elternzeit fällt dein Einkommen in der Regel deutlich. Elterngeld ersetzt 65-67 % des Nettoeinkommens (maximal 1.800 EUR/Monat), ab dem 13. Monat oft noch weniger. Gleichzeitig steigen die Ausgaben durch das Kind. Die Frage liegt nahe: Kann ich mir das Altersvorsorgedepot jetzt leisten?

Die Antwort: Ja, und zwar günstiger als du denkst. Der Sockelbeitrag beträgt pauschal 60 EUR/Jahr — einkommensunabhängig. Gleichzeitig startet die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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, die das Depot erheblich aufwertet.

Förderberechtigung bleibt bestehen

Während der Elternzeit bist du über die Kindererziehungszeiten pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Damit bist du weiterhin unmittelbar förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot — selbst wenn du vor der Elternzeit nicht pflichtversichert warst.

Gut zu wissen: Die Pflichtversicherung durch Kindererziehungszeiten gilt automatisch. Du musst keinen Antrag stellen. Die Rentenversicherung erkennt die Zeiten anhand der Geburtsurkunde an. Das reicht auch als Grundlage für die Förderberechtigung beim Altersvorsorgedepot.

Der Sockelbetrag in der Elternzeit

Der Sockelbeitrag (Mindestbeitrag für die volle Zulage) beträgt beim Altersvorsorgedepot pauschal 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) — unabhängig vom Einkommen. In der Elternzeit gilt exakt dasselbe wie für Vollzeitbeschäftigte:

SituationVorjahres-BruttoSockelbetragAbzgl. ZulagenMindest-Eigenbeitrag
Volles Jahr Elternzeit0 EUR (kein sv-pflichtiges Einkommen)60 EURZulagen60 EUR/Jahr
Teilzeit in Elternzeit (z.B. 15h)~15.000 EUR60 EURZulagen60 EUR/Jahr
Erstes Jahr nach ElternzeitElterngeld (kein sv-pflichtiges Einkommen)60 EURZulagen60 EUR/Jahr

Da Elterngeld kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen ist, gelten für die Elternzeit keine besonderen Ausnahmen beim Sockelbeitrag. Der pauschale Sockelbeitrag des Altersvorsorgedepots beträgt 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) — unabhängig vom Einkommen. Das ist das absolute Minimum, damit Grundzulage und Kinderzulage fließen.

Achtung: Zahlst du gar nichts ein, bekommst du auch keine Zulagen. Es gibt keinen Automatismus. Selbst die minimalen 5 EUR/Monat (Sockelbeitrag) musst du aktiv einzahlen, damit die Förderung fließt.

Die Kinderzulage: Der Game-Changer in der Elternzeit

Kinderzulage macht Elternzeit zum Förder-Turbo

Mit der Geburt startet die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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von bis zu 300 EUR pro Kind pro Jahr. In Kombination mit dem niedrigen Eigenbeitrag ergibt sich eine extreme Förderquote:

EigenbeitragGrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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(1 Kind)
Gesamt im DepotFörderquote
60 EUR/Jahr (Sockelbeitrag)540 EUR300 EUR894 EUR1.556 %
120 EUR/Jahr (10 EUR/Mo.)540 EUR300 EUR960 EUR700 %
360 EUR/Jahr (30 EUR/Mo.)540 EUR300 EUR1.200 EUR233 %
960 EUR/Jahr (SA-Max, 1 Kind)540 EUR300 EUR1.800 EUR88 %

Selbst mit dem absoluten Minimum von 60 EUR/Jahr bekommst du mit 1 Kind 840 EUR Zulagen (540 EUR Grundzulage + 300 EUR Kinderzulage) — das 15-fache deines Eigenbeitrags. Mit 120 EUR Eigenbeitrag (10 EUR/Monat) fließen über 1.000 EUR ins Depot. Es gibt kaum eine Phase im Leben, in der die Förderquote so hoch ist wie in der Elternzeit.

Mit 2 oder 3 Kindern

Bei mehreren Kindern wird der Effekt noch deutlicher. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind:

KinderEigenbeitragGrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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GesamtFörderquote
1 Kind (Sockelbeitrag)60 EUR540 EUR300 EUR894 EUR1.556 %
2 Kinder (Sockelbeitrag)60 EUR540 EUR600 EUR1.194 EUR2.111 %
2 Kinder (SA-Max)660 EUR540 EUR600 EUR1.800 EUR73 %
3 Kinder (Sockelbeitrag)60 EUR540 EUR900 EUR1.494 EUR2.667 %
3 Kinder (SA-Max)360 EUR540 EUR900 EUR1.800 EUR75 %

Hinweis: Der Sockelbeitrag von 60 EUR/Jahr reicht für die volle Grundzulage und die volle Kinderzulage. Mit mehr Kindern steigt die Förderquote automatisch, da jede Kinderzulage von 300 EUR/Jahr hinzukommt. Das SA-Maximum von 1.800 EUR/Jahr (Eigenbeitrag + Zulagen) sinkt mit steigender Kinderzahl.

Weiterführen vs. Pausieren — die Entscheidung

Weiterführen (empfohlen)

  • Schon ab 5 EUR/Monat (Sockelbeitrag)
  • GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    + KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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    fließen
  • Extreme Förderquote (700–2.667 %)
  • Steuerfrei in der Ansparphase (keine AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
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    )
  • Kein Zinseszins-Verlust durch Pause

Pausieren (nur im Notfall)

  • Keine Zulagen im Pausenjahr
  • Kein Kapitalverlust (Depot bleibt investiert)
  • Jederzeit wieder aktivierbar
  • Keine Strafen oder Gebühren
Klare Empfehlung: Weiterführen. 5 EUR im Monat kann sich fast jeder leisten, und die Zulagen machen den minimalen Aufwand mehr als wett. Pausieren ist keine Katastrophe — aber verschenktes Geld.

Schritt-für-Schritt: Depot in der Elternzeit optimieren

1
Sparplan reduzieren

Passe den monatlichen Beitrag an dein Elternzeit-Budget an. Minimum: 5 EUR/Monat (60 EUR/Jahr Sockelbeitrag). Die meisten Anbieter erlauben Anpassungen online.

2
DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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aktualisieren

Melde die Geburt des Kindes beim Depotanbieter. Aktualisiere den DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
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mit der neuen Kinderzahl. Nur so fließt die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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.

3
Kinderzulage-Zuordnung prüfen

Standardmäßig geht die Kinderzulage an den Kindergeldempfänger (meist Mutter). Bei Ehepaaren kann es sinnvoll sein, die Zuordnung zu wechseln — vor allem wenn ein Partner den höheren GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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hat.

4
ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Sparplan beibehalten

Auch bei reduzierten Beiträgen: Lass den Sparplan auf denselben ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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laufen. Ein Wechsel oder RebalancingWas ist Rebalancing?Regelmäßige Umschichtung der Anlagen, um die ursprüngliche Gewichtung wiederherzustellen. Im Altersvorsorgedepot steuerfrei möglich.
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ist in der Elternzeit selten nötig. Konstanz schlägt Optimierung.

5
Nach der Elternzeit: Beitrag wieder hochsetzen

Wenn du wieder arbeitest, erhöhe den Beitrag auf das vorherige Niveau — idealerweise auf 1.260 EUR/Jahr (105 EUR/Monat) für den maximalen SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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läuft parallel weiter.

Langfrist-Perspektive: Was bringt das Weiterführen?

Nehmen wir an, du bist 2 Jahre in Elternzeit und zahlst nur den Mindestbeitrag. Vergleich mit kompletter Pause:

VarianteEigenbeitrag (2 Jahre)Zulagen (2 Jahre)Im Depot nach 2 JahrenWert in 30 Jahren (6 %)
Pausieren0 EUR0 EUR0 EUR0 EUR
Sockelbeitrag (60 EUR/J.) + 1 Kind108 EUR~1.680 EUR~1.788 EUR~10.300 EUR
120 EUR/J. + 1 Kind240 EUR~1.680 EUR~1.920 EUR~11.000 EUR
360 EUR/J. + 1 Kind720 EUR~1.680 EUR~2.400 EUR~13.800 EUR

Aus 720 EUR Eigenbeitrag und 1.680 EUR Zulagen in zwei Elternzeit-Jahren werden langfristig fast 14.000 EUR. Der Sockelbeitrag von 60 EUR/Jahr reicht, um 840 EUR Zulagen (540 EUR Grundzulage + 300 EUR Kinderzulage) auszulösen. Das zeigt: Selbst minimale Beiträge in der Elternzeit haben eine enorme Hebelwirkung.

Sonderfall: Beide Elternteile in Elternzeit

Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit sind (z.B. Partnermonate), sind beide über die Kindererziehungszeiten pflichtversichert. Beide können den Mindestbeitrag einzahlen und Zulagen erhalten. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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wird aber nur einem Elternteil zugeordnet.

Mehr zum Thema mittelbare Förderung für Ehepartner: Depot nach der Heirat

Was passiert nach der Elternzeit?

Wenn du nach der Elternzeit wieder arbeitest, steigt dein Einkommen — und damit der optimale Eigenbeitrag. Erhöhe den Sparplan wieder auf das vorherige Niveau. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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läuft weiter, solange Kindergeldanspruch besteht. Die Kombination aus GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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, KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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und SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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s fürs Altersvorsorgedepot.

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Häufige Fragen

Kann ein Ehepaar das Altersvorsorgedepot doppelt nutzen?

Ja - jeder Ehepartner kann ein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnen. Doppelte Grundzulage (2x 540 EUR = 1.080 EUR/Jahr), doppelter Förderhochstbetrag (2x 1.800 EUR = 3.600 EUR/Jahr). Für Ehepaare besonders attraktiv - die Kinderzulage (300 EUR/Kind/Jahr) wird zusätzlich gewährt.

Wie hoch ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot?

Ab 2027 gesetzlich verankert: 300 EUR/Jahr pro Kind (mit Kindergeldberechtigung). Bei 2 Kindern: 600 EUR Kinderzulage + 540 EUR Grundzulage = 1.140 EUR jährliche staatliche Förderung pro Person. Zusätzlich Sonderausgabenabzug bis 1.800 EUR/Jahr.

Altersvorsorgedepot während der Elternzeit - sinnvoll?

Ja - auch in der Elternzeit Einzahlungen möglichst weiterführen. Zulage gibt es unabhängig von Erwerbsarbeit. Selbst der Sockelbeitrag von 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) hält die volle Förderung aufrecht. Sparplan nicht pausieren.

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