Elternzeit — Altersvorsorgedepot weiterführen oder pausieren?
Die Elternzeit ist finanziell angespannt. Trotzdem lohnt es sich, das Depot weiterzuführen — schon mit 5 EUR im Monat sicherst du dir die volle Förderung.
Elternzeit und Depot — die Fakten
- Förderberechtigung in der Elternzeit Ja (PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren → durch Kindererziehungszeit) - Mindestbeitrag für Zulagen 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat)
- KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → 300 EUR/Kind/Jahr ab Geburt - GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → ab Sockelbeitrag 540 EUR (pauschal) - Depot pausieren möglich? Ja, aber Zulagen entfallen
Warum die Elternzeit ein Sonderfall ist
In der Elternzeit fällt dein Einkommen in der Regel deutlich. Elterngeld ersetzt 65-67 % des Nettoeinkommens (maximal 1.800 EUR/Monat), ab dem 13. Monat oft noch weniger. Gleichzeitig steigen die Ausgaben durch das Kind. Die Frage liegt nahe: Kann ich mir das Altersvorsorgedepot jetzt leisten?
Die Antwort: Ja, und zwar günstiger als du denkst. Der Sockelbeitrag beträgt pauschal 60 EUR/Jahr — einkommensunabhängig. Gleichzeitig startet die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →, die das Depot erheblich aufwertet.
Förderberechtigung bleibt bestehen
Während der Elternzeit bist du über die Kindererziehungszeiten pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Damit bist du weiterhin unmittelbar förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot — selbst wenn du vor der Elternzeit nicht pflichtversichert warst.
Der Sockelbetrag in der Elternzeit
Der Sockelbeitrag (Mindestbeitrag für die volle Zulage) beträgt beim Altersvorsorgedepot pauschal 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) — unabhängig vom Einkommen. In der Elternzeit gilt exakt dasselbe wie für Vollzeitbeschäftigte:
| Situation | Vorjahres-Brutto | Sockelbetrag | Abzgl. Zulagen | Mindest-Eigenbeitrag |
|---|---|---|---|---|
| Volles Jahr Elternzeit | 0 EUR (kein sv-pflichtiges Einkommen) | 60 EUR | Zulagen | 60 EUR/Jahr |
| Teilzeit in Elternzeit (z.B. 15h) | ~15.000 EUR | 60 EUR | Zulagen | 60 EUR/Jahr |
| Erstes Jahr nach Elternzeit | Elterngeld (kein sv-pflichtiges Einkommen) | 60 EUR | Zulagen | 60 EUR/Jahr |
Da Elterngeld kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen ist, gelten für die Elternzeit keine besonderen Ausnahmen beim Sockelbeitrag. Der pauschale Sockelbeitrag des Altersvorsorgedepots beträgt 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) — unabhängig vom Einkommen. Das ist das absolute Minimum, damit Grundzulage und Kinderzulage fließen.
Die Kinderzulage: Der Game-Changer in der Elternzeit
Mit der Geburt startet die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → von bis zu 300 EUR pro Kind pro Jahr. In Kombination mit dem niedrigen Eigenbeitrag ergibt sich eine extreme Förderquote:
| Eigenbeitrag | GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr. Mehr erfahren → | KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt. Mehr erfahren → (1 Kind) | Gesamt im Depot | Förderquote |
|---|---|---|---|---|
| 60 EUR/Jahr (Sockelbeitrag) | 540 EUR | 300 EUR | 894 EUR | 1.556 % |
| 120 EUR/Jahr (10 EUR/Mo.) | 540 EUR | 300 EUR | 960 EUR | 700 % |
| 360 EUR/Jahr (30 EUR/Mo.) | 540 EUR | 300 EUR | 1.200 EUR | 233 % |
| 960 EUR/Jahr (SA-Max, 1 Kind) | 540 EUR | 300 EUR | 1.800 EUR | 88 % |
Selbst mit dem absoluten Minimum von 60 EUR/Jahr bekommst du mit 1 Kind 840 EUR Zulagen (540 EUR Grundzulage + 300 EUR Kinderzulage) — das 15-fache deines Eigenbeitrags. Mit 120 EUR Eigenbeitrag (10 EUR/Monat) fließen über 1.000 EUR ins Depot. Es gibt kaum eine Phase im Leben, in der die Förderquote so hoch ist wie in der Elternzeit.
Mit 2 oder 3 Kindern
Bei mehreren Kindern wird der Effekt noch deutlicher. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind:
| Kinder | Eigenbeitrag | GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr. Mehr erfahren → | KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt. Mehr erfahren → | Gesamt | Förderquote |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Kind (Sockelbeitrag) | 60 EUR | 540 EUR | 300 EUR | 894 EUR | 1.556 % |
| 2 Kinder (Sockelbeitrag) | 60 EUR | 540 EUR | 600 EUR | 1.194 EUR | 2.111 % |
| 2 Kinder (SA-Max) | 660 EUR | 540 EUR | 600 EUR | 1.800 EUR | 73 % |
| 3 Kinder (Sockelbeitrag) | 60 EUR | 540 EUR | 900 EUR | 1.494 EUR | 2.667 % |
| 3 Kinder (SA-Max) | 360 EUR | 540 EUR | 900 EUR | 1.800 EUR | 75 % |
Hinweis: Der Sockelbeitrag von 60 EUR/Jahr reicht für die volle Grundzulage und die volle Kinderzulage. Mit mehr Kindern steigt die Förderquote automatisch, da jede Kinderzulage von 300 EUR/Jahr hinzukommt. Das SA-Maximum von 1.800 EUR/Jahr (Eigenbeitrag + Zulagen) sinkt mit steigender Kinderzahl.
Weiterführen vs. Pausieren — die Entscheidung
Weiterführen (empfohlen)
- Schon ab 5 EUR/Monat (Sockelbeitrag)
- GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → + KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → fließen - Extreme Förderquote (700–2.667 %)
- Steuerfrei in der Ansparphase (keine AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
Mehr erfahren →) - Kein Zinseszins-Verlust durch Pause
Pausieren (nur im Notfall)
- Keine Zulagen im Pausenjahr
- Kein Kapitalverlust (Depot bleibt investiert)
- Jederzeit wieder aktivierbar
- Keine Strafen oder Gebühren
Klare Empfehlung: Weiterführen. 5 EUR im Monat kann sich fast jeder leisten, und die Zulagen machen den minimalen Aufwand mehr als wett. Pausieren ist keine Katastrophe — aber verschenktes Geld.
Schritt-für-Schritt: Depot in der Elternzeit optimieren
Passe den monatlichen Beitrag an dein Elternzeit-Budget an. Minimum: 5 EUR/Monat (60 EUR/Jahr Sockelbeitrag). Die meisten Anbieter erlauben Anpassungen online.
Mehr erfahren → aktualisieren
Melde die Geburt des Kindes beim Depotanbieter. Aktualisiere den DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → mit der neuen Kinderzahl. Nur so fließt die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →.
Standardmäßig geht die Kinderzulage an den Kindergeldempfänger (meist Mutter). Bei Ehepaaren kann es sinnvoll sein, die Zuordnung zu wechseln — vor allem wenn ein Partner den höheren GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
Mehr erfahren → hat.
Mehr erfahren →-Sparplan beibehalten
Auch bei reduzierten Beiträgen: Lass den Sparplan auf denselben ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren → laufen. Ein Wechsel oder RebalancingWas ist Rebalancing?Regelmäßige Umschichtung der Anlagen, um die ursprüngliche Gewichtung wiederherzustellen. Im Altersvorsorgedepot steuerfrei möglich.
Mehr erfahren → ist in der Elternzeit selten nötig. Konstanz schlägt Optimierung.
Wenn du wieder arbeitest, erhöhe den Beitrag auf das vorherige Niveau — idealerweise auf 1.260 EUR/Jahr (105 EUR/Monat) für den maximalen SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → läuft parallel weiter.
Langfrist-Perspektive: Was bringt das Weiterführen?
Nehmen wir an, du bist 2 Jahre in Elternzeit und zahlst nur den Mindestbeitrag. Vergleich mit kompletter Pause:
| Variante | Eigenbeitrag (2 Jahre) | Zulagen (2 Jahre) | Im Depot nach 2 Jahren | Wert in 30 Jahren (6 %) |
|---|---|---|---|---|
| Pausieren | 0 EUR | 0 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
| Sockelbeitrag (60 EUR/J.) + 1 Kind | 108 EUR | ~1.680 EUR | ~1.788 EUR | ~10.300 EUR |
| 120 EUR/J. + 1 Kind | 240 EUR | ~1.680 EUR | ~1.920 EUR | ~11.000 EUR |
| 360 EUR/J. + 1 Kind | 720 EUR | ~1.680 EUR | ~2.400 EUR | ~13.800 EUR |
Aus 720 EUR Eigenbeitrag und 1.680 EUR Zulagen in zwei Elternzeit-Jahren werden langfristig fast 14.000 EUR. Der Sockelbeitrag von 60 EUR/Jahr reicht, um 840 EUR Zulagen (540 EUR Grundzulage + 300 EUR Kinderzulage) auszulösen. Das zeigt: Selbst minimale Beiträge in der Elternzeit haben eine enorme Hebelwirkung.
Sonderfall: Beide Elternteile in Elternzeit
Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit sind (z.B. Partnermonate), sind beide über die Kindererziehungszeiten pflichtversichert. Beide können den Mindestbeitrag einzahlen und Zulagen erhalten. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → wird aber nur einem Elternteil zugeordnet.
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Was passiert nach der Elternzeit?
Wenn du nach der Elternzeit wieder arbeitest, steigt dein Einkommen — und damit der optimale Eigenbeitrag. Erhöhe den Sparplan wieder auf das vorherige Niveau. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → läuft weiter, solange Kindergeldanspruch besteht. Die Kombination aus GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren →, KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → und SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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Welcher ETF?
Die besten ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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Häufige Fragen
Kann ein Ehepaar das Altersvorsorgedepot doppelt nutzen?
Ja - jeder Ehepartner kann ein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnen. Doppelte Grundzulage (2x 540 EUR = 1.080 EUR/Jahr), doppelter Förderhochstbetrag (2x 1.800 EUR = 3.600 EUR/Jahr). Für Ehepaare besonders attraktiv - die Kinderzulage (300 EUR/Kind/Jahr) wird zusätzlich gewährt.
Wie hoch ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot?
Ab 2027 gesetzlich verankert: 300 EUR/Jahr pro Kind (mit Kindergeldberechtigung). Bei 2 Kindern: 600 EUR Kinderzulage + 540 EUR Grundzulage = 1.140 EUR jährliche staatliche Förderung pro Person. Zusätzlich Sonderausgabenabzug bis 1.800 EUR/Jahr.
Altersvorsorgedepot während der Elternzeit - sinnvoll?
Ja - auch in der Elternzeit Einzahlungen möglichst weiterführen. Zulage gibt es unabhängig von Erwerbsarbeit. Selbst der Sockelbeitrag von 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat) hält die volle Förderung aufrecht. Sparplan nicht pausieren.
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