Elternzeit und Depot — die Fakten
- Förderberechtigung in der Elternzeit Ja (PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren → durch Kindererziehungszeit) - Mindestbeitrag für Zulagen 36 EUR/Jahr (3 EUR/Monat)
- KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → 300 EUR/Kind/Jahr ab Geburt - GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → bei Mindestbeitrag 18 EUR - Depot pausieren möglich? Ja, aber Zulagen entfallen
Warum die Elternzeit ein Sonderfall ist
In der Elternzeit fällt dein Einkommen in der Regel deutlich. Elterngeld ersetzt 65-67 % des Nettoeinkommens (maximal 1.800 EUR/Monat), ab dem 13. Monat oft noch weniger. Gleichzeitig steigen die Ausgaben durch das Kind. Die Frage liegt nahe: Kann ich mir das Altersvorsorgedepot jetzt leisten?
Die Antwort: Ja, und zwar günstiger als du denkst. Denn in der Elternzeit gelten besondere Regeln für den Mindestbeitrag — und gleichzeitig startet die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →, die das Depot erheblich aufwertet.
Förderberechtigung bleibt bestehen
Während der Elternzeit bist du über die Kindererziehungszeiten pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Damit bist du weiterhin unmittelbar förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot — selbst wenn du vor der Elternzeit nicht pflichtversichert warst.
Der Sockelbetrag in der Elternzeit
Der Sockelbetrag (Mindestbeitrag für die Zulage) berechnet sich normalerweise als Prozentsatz des Vorjahres-Bruttoeinkommens. In der Elternzeit ist das Einkommen aber drastisch reduziert. Die Berechnung funktioniert so:
| Situation | Vorjahres-Brutto | Sockelbetrag | Abzgl. Zulagen | Mindest-Eigenbeitrag |
|---|---|---|---|---|
| Volles Jahr Elternzeit | 0 EUR (kein sv-pflichtiges Einkommen) | 60 EUR | Zulagen | 36 EUR/Jahr |
| Teilzeit in Elternzeit (z.B. 15h) | ~15.000 EUR | 60 EUR | Zulagen | 36 EUR/Jahr |
| Erstes Jahr nach Elternzeit | Elterngeld (kein sv-pflichtiges Einkommen) | 60 EUR | Zulagen | 36 EUR/Jahr |
Da Elterngeld kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen ist, beträgt das relevante Vorjahreseinkommen in der Elternzeit oft null. Der absolute Mindest-Sockelbetrag von 60 EUR greift. Abzüglich der Zulagen (mindestens 18 EUR GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → + ggf. KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →) bleibt ein Eigenbeitrag von nur 36 EUR pro Jahr — also 3 EUR im Monat.
Die Kinderzulage: Der Game-Changer in der Elternzeit
Mit der Geburt startet die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → von bis zu 300 EUR pro Kind pro Jahr. In Kombination mit dem niedrigen Eigenbeitrag ergibt sich eine extreme Förderquote:
| Eigenbeitrag | GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr. Mehr erfahren → | KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt. Mehr erfahren → (1 Kind) | Gesamt im Depot | Förderquote |
|---|---|---|---|---|
| 36 EUR/Jahr | 18 EUR | 36 EUR | 90 EUR | 150 % |
| 120 EUR/Jahr | 60 EUR | 120 EUR | 300 EUR | 150 % |
| 360 EUR/Jahr | 180 EUR | 300 EUR | 840 EUR | 133 % |
| 660 EUR/Jahr | 255 EUR | 300 EUR | 1.215 EUR | 84 % |
Selbst mit dem absoluten Minimum von 36 EUR/Jahr bekommst du 54 EUR Zulagen — das 1,5-fache deines Eigenbeitrags. Mit 120 EUR Eigenbeitrag (10 EUR/Monat) fließen 300 EUR ins Depot. Es gibt kaum eine Phase im Leben, in der die Förderquote so hoch ist wie in der Elternzeit.
Mit 2 oder 3 Kindern
Bei mehreren Kindern wird der Effekt noch deutlicher. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind:
| Kinder | Eigenbeitrag | GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr. Mehr erfahren → | KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt. Mehr erfahren → | Gesamt | Förderquote |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Kind | 120 EUR | 60 EUR | 120 EUR | 300 EUR | 150 % |
| 2 Kinder | 120 EUR | 60 EUR | 120 EUR | 300 EUR | 150 % |
| 2 Kinder | 720 EUR | 270 EUR | 600 EUR | 1.590 EUR | 121 % |
| 3 Kinder | 120 EUR | 60 EUR | 120 EUR | 300 EUR | 150 % |
| 3 Kinder | 1.260 EUR | 405 EUR | 900 EUR | 2.565 EUR | 104 % |
Hinweis: Die Kinderzulage wird als 1:1-Matching gewährt. Bei 120 EUR Eigenbeitrag wird die Kinderzulage auf 120 EUR begrenzt — unabhängig von der Kinderzahl. Wer die volle Kinderzulage will, muss den Eigenbeitrag entsprechend erhöhen.
Weiterführen vs. Pausieren — die Entscheidung
Weiterführen (empfohlen)
- Schon ab 3 EUR/Monat möglich
- GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → + KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → fließen - Extreme Förderquote (100-550 %)
- Steuerfrei in der Ansparphase (keine AbgeltungsteuerWas ist Abgeltungsteuer?Pauschale Steuer von 26,375% (inkl. Soli) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gilt für normale Depots, NICHT für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase.
Mehr erfahren →) - Kein Zinseszins-Verlust durch Pause
Pausieren (nur im Notfall)
- Keine Zulagen im Pausenjahr
- Kein Kapitalverlust (Depot bleibt investiert)
- Jederzeit wieder aktivierbar
- Keine Strafen oder Gebühren
Klare Empfehlung: Weiterführen. 3 EUR im Monat kann sich fast jeder leisten, und die Zulagen machen den minimalen Aufwand mehr als wett. Pausieren ist keine Katastrophe — aber verschenktes Geld.
Schritt-für-Schritt: Depot in der Elternzeit optimieren
Passe den monatlichen Beitrag an dein Elternzeit-Budget an. Minimum: 3 EUR/Monat (36 EUR/Jahr). Die meisten Anbieter erlauben Anpassungen online.
Mehr erfahren → aktualisieren
Melde die Geburt des Kindes beim Depotanbieter. Aktualisiere den DauerzulagenantragWas ist Dauerzulagenantrag?Einmalige Vollmacht an den Depotanbieter, jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Einmal Häkchen setzen — fertig.
Mehr erfahren → mit der neuen Kinderzahl. Nur so fließt die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren →.
Standardmäßig geht die Kinderzulage an den Kindergeldempfänger (meist Mutter). Bei Ehepaaren kann es sinnvoll sein, die Zuordnung zu wechseln — vor allem wenn ein Partner den höheren GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
Mehr erfahren → hat.
Mehr erfahren →-Sparplan beibehalten
Auch bei reduzierten Beiträgen: Lass den Sparplan auf denselben ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren → laufen. Ein Wechsel oder RebalancingWas ist Rebalancing?Regelmäßige Umschichtung der Anlagen, um die ursprüngliche Gewichtung wiederherzustellen. Im Altersvorsorgedepot steuerfrei möglich.
Mehr erfahren → ist in der Elternzeit selten nötig. Konstanz schlägt Optimierung.
Wenn du wieder arbeitest, erhöhe den Beitrag auf das vorherige Niveau — idealerweise auf 1.800 EUR/Jahr für die maximale GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → von 540 EUR. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → läuft parallel weiter.
Langfrist-Perspektive: Was bringt das Weiterführen?
Nehmen wir an, du bist 2 Jahre in Elternzeit und zahlst nur den Mindestbeitrag. Vergleich mit kompletter Pause:
| Variante | Eigenbeitrag (2 Jahre) | Zulagen (2 Jahre) | Im Depot nach 2 Jahren | Wert in 30 Jahren (6 %) |
|---|---|---|---|---|
| Pausieren | 0 EUR | 0 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
| Minimum (36 EUR/J.) | 72 EUR | ~108 EUR | ~180 EUR | ~1.030 EUR |
| 120 EUR/J. + 1 Kind | 240 EUR | ~360 EUR | ~600 EUR | ~3.450 EUR |
| 360 EUR/J. + 1 Kind | 720 EUR | ~960 EUR | ~1.680 EUR | ~9.650 EUR |
Aus 720 EUR Eigenbeitrag in zwei Elternzeit-Jahren werden langfristig fast 10.000 EUR. Die Zulagen und der Zinseszins erledigen den Rest. Das zeigt: Selbst kleine Beiträge in der Elternzeit haben eine enorme Hebelwirkung.
Sonderfall: Beide Elternteile in Elternzeit
Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit sind (z.B. Partnermonate), sind beide über die Kindererziehungszeiten pflichtversichert. Beide können den Mindestbeitrag einzahlen und Zulagen erhalten. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → wird aber nur einem Elternteil zugeordnet.
Mehr zum Thema mittelbare Förderung für Ehepartner: Depot nach der Heirat
Was passiert nach der Elternzeit?
Wenn du nach der Elternzeit wieder arbeitest, steigt dein Einkommen — und damit der optimale Eigenbeitrag. Erhöhe den Sparplan wieder auf das vorherige Niveau. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → läuft weiter, solange Kindergeldanspruch besteht. Die Kombination aus GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren →, KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
Mehr erfahren → und SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → macht das Depot gerade für Eltern zu einem der besten Sparprodukte in Deutschland.
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Was passiert mit dem Depot nach der Elternzeit beim Jobwechsel?
Welcher ETF?
Die besten ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →s fürs Altersvorsorgedepot.
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Endkapital berechnen mit allen Zulagen und Steuervorteilen.