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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Altersvorsorgedepot 2027 — Vollständige Erklärung

Das neue geförderte Aktiendepot für die Altersvorsorge: Zulagen, Steuern, Kosten, und wer davon profitiert.

Altersvorsorgedepot 2027 erklärt

Ab 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot (AVD) — die größte Reform in der deutschen privaten Altersvorsorge seit Jahrzehnten. Riester wird abgelöst, der Staat fördert erstmals direkt Aktienanlagen für die Rente. Mehr dazu: Was passiert mit Riester? Was steckt dahinter?

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot. Du legst Geld darin an, investierst in ETFs oder Fonds — und der Staat zahlt Zulagen dazu. Im Gegenzug gibt es Einschränkungen: Das Kapital ist bis zum 62. Lebensjahr gesperrt und wird nachgelagert besteuert.

Es ist kein Riester-Nachfolger im engeren Sinne — es gibt keine Beitragsgarantie (d.h. du kannst auch weniger rausbekommen als du eingezahlt hast), und es ist deutlich flexibler als Riester.

Die Zulagen im Detail

ZulageBetrag pro JahrBedingung
Grundzulage540 EURSockelbeitrag 60 EUR/Jahr (5 EUR/Monat, einkommensunabhängig)
Kinderzulage300 EUR pro KindKind mit Kindergeld-Anspruch
Berufseinsteigerbonus200 EUR (einmalig)Unter 25 Jahre bei erster Eröffnung
Frühstart-Rente10 EUR/Monat (120 EUR/Jahr)Kinder von 6-18 Jahren, staatlich eingezahlt

Beispielrechnung: Familie mit 2 Kindern. Grundzulage 540 EUR + 2x 300 EUR Kinderzulage = 1.140 EUR Zulage/Jahr. Eigenanteil Minimum: 60 EUR/Jahr (Sockelbeitrag). Gesamteinzahlung: 1.194 EUR — davon über 95 % vom Staat.

Die Frühstart-Rente: Für Kinder

Einer der innovativsten Teile: Der Staat zahlt für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren automatisch 10 EUR/Monat (120 EUR/Jahr) in ein Altersvorsorgedepot ein — ohne Eigenanteil. Eltern können zusätzlich einzahlen und die Kinderzulage von 300 EUR mitnehmen.

Simulierte Wirkung der Frühstart-Rente allein (ohne Elternbeiträge): 120 EUR/Jahr × 12 Jahre (6–18 Jahre) = 1.440 EUR Staatsgeld. Bei 7 % Rendite bis Rentenalter 67 (49 Jahre Laufzeit): ca. 37.000 EUR allein durch den staatlichen Anteil.

Kostendeckel 1 % TER

Alle Produkte im Altersvorsorgedepot dürfen maximal 1 % TER (Total Expense Ratio) kosten. Das schließt teure Versicherungsprodukte aus und begünstigt günstige Index-ETFs (MSCI World ETFs haben 0,12-0,20 % TER — weit unter dem Limit).

Das ist ein direkter Lerneffekt aus dem Riester-Desaster: Viele Riester-Verträge kosteten 1,5-3 % p.a. an Verwaltungsgebühren, was die Förderung mehr als aufgefressen hat.

Das Standarddepot

Wer keine eigene ETF-Auswahl trifft, landet automatisch im Standarddepot: Ein staatlich vorgegebenes, diversifiziertes Portfolio. Das Gesetz sieht eine lebenszyklusorientierte Strategie vor — junges Alter bedeutet höherer Aktienanteil, mit zunehmendem Alter wird der Anleihenanteil erhöht (ähnlich dem schwedischen AP7-Modell). Konkrete Fondsauswahl wird von einer unabhängigen Aufsichtsstelle festgelegt.

Steuerliche Behandlung

Das Altersvorsorgedepot wird nachgelagert besteuert:

  • Einzahlungsphase: Sonderausgabenabzug bis 1.800 EUR/Jahr möglich — bei 35 % Grenzsteuersatz spart das bis zu 630 EUR/Jahr zusätzlich zur Zulage
  • Wachstumsphase: Keine Abgeltungssteuer auf Gewinne, keine Vorabpauschale — das Kapital wächst vollständig steuerfrei
  • Entnahmephase (ab 62 Jahre): Entnahmen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (nicht mit 25 % Abgeltungssteuer)

Das ist vorteilhaft wenn der Einkommensteuersatz im Rentenalter unter 25 % liegt — was für die meisten Rentner mit mittlerer Rente der Fall ist.

Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?

Jede in Deutschland steuerpflichtige Person — also:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Selbstständige (auch ohne Rentenversicherungspflicht)
  • Beamte
  • Eltern für ihre Kinder (Frühstart-Rente + Kinderzulage)

Kein Mindesteinkommen erforderlich, kein Arbeitgeberbeitrag nötig. Das macht es universeller als Riester (das einen Pflichtversicherten-Status verlangte).

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Riester wird nicht abrupt abgeschafft. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können gekündigt, ruhend gestellt oder in ein AVD umgewandelt werden (Portabilitäts-Regelungen werden 2026/2027 konkretisiert). Neue Riester-Verträge können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden.

Empfehlung für Riester-Inhaber: Nicht überstürzt kündigen (Verlust der bisherigen Förderung), sondern konkretes Angebot für Wechsel zum AVD abwarten.

Fazit: Das Altersvorsorgedepot ist ein echter Fortschritt

Das AVD ist besser als Riester: Höhere Zulagen, kein Garantiezwang, günstigere Kostenobergrenze, breiter zugänglich. Die Frühstart-Rente ist eine echte Innovation. Der einzige strukturelle Schwachpunkt: Es bleibt freiwillig — wer die Zulage nicht kennt oder nicht nutzt, profitiert nicht. Im internationalen Vergleich (Schweden, Australien) ist ein freiwilliges System weniger wirksam als ein Pflicht-Modell. Die persönliche Rentenlücke berechnen hilft einzuschätzen, wie viel Eigenvorsorge nötig ist.

Wer die Zulage nutzen kann: Sofort ab 2027 einrichten. 540 EUR/Jahr Grundzulage sind 45 EUR/Monat "gratis Rendite" — ein Angebot das man nicht ablehnen sollte.

Häufige Fragen

Ist das Altersvorsorgedepot bereits beschlossen?

Ja — der Bundesrat hat das Altersvorsorgedepot-Gesetz am 24. April 2026 verabschiedet. Das Depot startet offiziell ab 1. Januar 2027. Anbieter (Banken, Broker) bereiten die technische Umsetzung für den Marktstart vor.

Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?

Alle in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen — Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte, Studenten, Eltern für ihre Kinder. Keine Einkommensgrenzen. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte sind gleichermaßen berechtigt — universeller als Riester.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Grundzulage 540 EUR/Jahr (Mindestsparbeitrag: Sockelbeitrag 60 EUR/Jahr = 5 EUR/Monat, einkommensunabhängig), Kinderzulage 300 EUR/Kind, Berufseinsteigerbonus 200 EUR (unter 25 Jahre, einmalig), Frühstart-Rente 10 EUR/Monat für Kinder 6–18 Jahre. Zusätzlich: Sonderausgabenabzug bis 1.800 EUR/Jahr. Familie mit 2 Kindern: bis zu 1.140 EUR Zulagen jährlich.

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