Key-Facts: Handwerk und Altersvorsorge
- Pflichtversicherung in der GRV 18 Jahre (§ 2 SGB VI)
- Befreiung möglich nach 216 Pflichtbeitragsmonaten
- Durchschnittliches Einkommen Handwerksmeister 3.200–4.800 € netto
- Max. SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → Depot 1.800 € / Jahr - Typische Erwerbsminderungsquote Bau-Handwerk ca. 25 %
- Rentenlücke nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen oft 500–1.000 € / Monat
Die Sonderstellung der Handwerker in der Rentenversicherung
Selbständige Handwerker mit einem zulassungspflichtigen Gewerk (Anlage A der Handwerksordnung) sind PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
Mehr erfahren → in der gesetzlichen Rentenversicherung — und zwar für genau 18 Jahre bzw. 216 Pflichtbeitragsmonate. Das unterscheidet dich von den meisten anderen Selbständigen, die komplett eigenverantwortlich vorsorgen müssen.
Nach Ablauf der 18 Jahre kannst du dich befreien lassen. Das klingt verlockend, weil die Beiträge wegfallen — aber genau hier entsteht die Rentenlücke. Die bis dahin erworbenen Rentenansprüche reichen in den seltensten Fällen für ein sorgenfreies Alter.
Was bringen 18 Jahre Pflichtbeiträge wirklich?
| Monatlicher Beitrag (2026) | Rentenanspruch nach 18 Jahren | Rentenlücke (Ziel: 2.000 € netto) | Depot nötig (4 % Entnahme) |
|---|---|---|---|
| Regelbeitrag: 631 € | ca. 680 € / Monat | ca. 1.320 € | ca. 396.000 € |
| Halber Regelbeitrag (Gründer) | ca. 340 € / Monat | ca. 1.660 € | ca. 498.000 € |
| Einkommensgerechter Beitrag (hoch) | ca. 900 € / Monat | ca. 1.100 € | ca. 330.000 € |
Selbst mit dem vollen Regelbeitrag über 18 Jahre kommst du auf eine Rente von rund 680 € monatlich. Das reicht hinten und vorne nicht. Die Lücke zum gewünschten Lebensstandard musst du privat schließen.
Altersvorsorgedepot: Die beste Ergänzung nach der Pflichtzeit
Das Altersvorsorgedepot ab 2027 ist für Handwerker die logische Ergänzung. Du investierst in breit gestreute ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →s — zum Beispiel einen MSCI WorldWas ist MSCI World?Aktienindex mit über 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Durchschnittliche Rendite seit 1970: ca. 7% pro Jahr. Der Klassiker für ETF-Sparpläne.
Mehr erfahren →-Fonds — und profitierst von der staatlichen Förderung. Die GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
Mehr erfahren → von bis zu 540 € pro Jahr (50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf 361–1.800 € Eigenbeitrag) plus der SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → machen das Depot steuerlich attraktiv.
Wichtig: Auch während der 18-jährigen Pflichtzeit kannst du parallel ein Altersvorsorgedepot besparen. Je früher du anfängst, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt. Warte nicht, bis die Pflichtbeiträge enden.
Strategie: Während und nach der Pflichtzeit
Während der Pflichtversicherung (Jahr 1–18): Du zahlst ohnehin in die GRV ein. Zusätzlich 100–200 € monatlich ins Altersvorsorgedepot stecken. Bei 150 € und 7 % Rendite hast du nach 18 Jahren rund 65.000 € im Depot.
Nach der Befreiung (ab Jahr 19): Der freiwerdende Rentenversicherungsbeitrag (ca. 631 €) fließt jetzt vollständig in dein Depot und ggf. eine Rürup-Rente. So schließt du die Lücke systematisch.
Welche Gewerke sind betroffen?
Die Pflichtversicherung gilt für alle zulassungspflichtigen Handwerke nach Anlage A der Handwerksordnung — darunter Maurer, Dachdecker, Elektrotechniker, Friseure, Schornsteinfeger und viele mehr. Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B) sind nicht pflichtversichert und müssen komplett eigenständig vorsorgen.
Achtung Befreiungsfalle: Lässt du dich nach 18 Jahren befreien, verlierst du den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der GRV. Gerade im Handwerk — mit hoher körperlicher Belastung — ist das ein ernstes Risiko. Prüfe vorher, ob eine private Berufsunfähigkeitsversicherung die Lücke schließt.
Körperliche Belastung: Früher Ausstieg einplanen
Im Bau-Handwerk und körperlich fordernden Gewerken liegt die Erwerbsminderungsquote bei rund 25 %. Viele Handwerker können ihren Beruf nicht bis 67 ausüben. Das Altersvorsorgedepot gibt dir hier einen Vorteil: Du bestimmst selbst, wann und wie du dein Kapital entnimmst. Ein ETF-Entnahmeplan ermöglicht eine flexible Strategie.
Steuerliche Optimierung für Handwerksmeister
Als Handwerker mit solidem Einkommen profitierst du stark vom SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren →. Bei einem GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
Mehr erfahren → von 35 % und 1.800 € Einzahlung sparst du rund 630 € Steuern pro Jahr. Die GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
Mehr erfahren → stellt sicher, dass du automatisch das bessere Modell bekommst — Zulagen oder Steuerabzug.
Die Beiträge trägst du in der Anlage AVWas ist Anlage AV?Das Formular in der Steuererklärung für die Altersvorsorge. Hier trägst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot ein. Wird größtenteils vom Anbieter vorausgefüllt.
Mehr erfahren → deiner Steuererklärung ein. Die Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Mehr erfahren → bedeutet: Im Alter zahlst du auf die Auszahlung deinen persönlichen EinkommensteuersatzWas ist Einkommensteuersatz?Der persönliche Steuersatz auf dein Einkommen. Steigt progressiv von 14% bis 45%. Im Ruhestand typischerweise 15-30%, da das Einkommen niedriger ist als im Berufsleben.
Mehr erfahren → — der liegt im Ruhestand meist deutlich niedriger als im Erwerbsleben.
Vorteile für Handwerker
- 18 Jahre GRV-Pflicht sichern Basis-Rente
- Depot als Ergänzung mit voller Kontrolle
- Freiwerdende Beiträge nach Befreiung direkt ins Depot
- Steuervorteile durch SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
Mehr erfahren → - Flexible Entnahme bei frühem Berufsausstieg
Risiken und Nachteile
- Befreiung = Verlust der Erwerbsminderungsrente
- Körperliche Belastung kann frühen Ausstieg erzwingen
- FörderschädlichWas ist Förderschädlich?Wenn du das Geld vor dem Rentenalter entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kursgewinne darfst du behalten.
Mehr erfahren →e Entnahme bei Notfällen - Doppelbelastung: Pflichtbeitrag + Depot gleichzeitig
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