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Ab 2027 gibt es staatlich geförderte ETF-Depots zur Altersvorsorge — die Aktienrente. Hier erfährst du alles dazu.

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Architekt vergleicht Versorgungswerk und Altersvorsorgedepot

Key-Facts: Altersvorsorge Architekten

  • Durchschnittsgehalt (angestellt) 45.000 – 70.000 € brutto/Jahr
  • Honorar (selbständig) 50.000 – 120.000 €
  • Versorgungswerk-Rente (30 Jahre) ca. 1.800 – 2.800 €
  • GRV-Befreiung Ja (Kammermitglieder)
  • Altersvorsorgedepot-Berechtigung Ja — Versorgungswerk-Mitglieder NEU förderberechtigt

Die Besonderheit: Versorgungswerk statt GRV

Als Mitglied der Architektenkammer bist du automatisch Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk deines Bundeslandes. Dieses Versorgungswerk übernimmt die Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung. Du wirst von der GRV befreit und zahlst stattdessen ins Versorgungswerk ein — typischerweise 18,6 % deines Einkommens (wie der GRV-Beitragssatz).

Die Versorgungswerke haben historisch eine bessere Rendite als die GRV erwirtschaftet — allerdings gibt es keine Garantie, dass das so bleibt. Die nachgelagerte Besteuerung gilt genauso wie bei der GRV.

NEU: Depot-Zugang für Versorgungswerk-Mitglieder

Durch das Altersvorsorgereformgesetz sind Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke — also auch Architekten — erstmals förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot. Eine freiwillige GRV-Mitgliedschaft ist nicht mehr nötig. Du erhältst die pauschale Grundzulage (bis 540 €/Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag). Ergänzend steht dir auch die Rürup-Rente offen. Ausführliche Informationen bietet die Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Tipp: Seit dem Altersvorsorgereformgesetz haben alle Architekten Depot-Zugang — egal ob GRV-befreit oder nicht. Angestellte Architekten, die sich NICHT befreien lassen, zahlen allerdings doppelt (Versorgungswerk UND GRV). Die GRV-Befreiung ist daher weiterhin sinnvoll.

Die optimale Vorsorge-Reihenfolge

  1. Versorgungswerk als Basis: Dein Pflichtbeitrag (ca. 18,6 %) fließt automatisch. Die erwartete Rente liegt deutlich über der GRV — bei gleichen Beiträgen oft 20-30 % mehr.
  2. Altersvorsorgedepot eröffnen: Als Versorgungswerk-Mitglied bist du NEU förderberechtigt. Die pauschale GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
    Mehr erfahren →
    bringt bis zu 540 €/Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag. Geförderter Höchstbetrag: 1.800 €/Jahr (150 €/Monat). Das Finanzamt prüft per Günstigerprüfung automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug (bis zu 2.340 EUR) günstiger ist — bei hohem Einkommen (Grenzsteuersatz ab 42 %) kann der Sonderausgabenabzug vorteilhafter sein als die direkte Zulage.
  3. Rürup als Ergänzung: Die Rürup-Rente mit ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
    Mehr erfahren →
    -Option bietet zusätzlichen Steuerabzug (bis 29.344 €), aber keine Zulagen.
  4. Freies ETF-Depot: Die flexible Schicht für alles darüber hinaus. Keine Einschränkungen, keine Bindung.

Versorgungswerk-Rente: Was erwartet dich?

Beitragsjahre Einkommen 50.000 € Einkommen 70.000 € Einkommen 100.000 €
20 Jahre ca. 1.000 € ca. 1.400 € ca. 2.000 €
30 Jahre ca. 1.500 € ca. 2.100 € ca. 1.800 €
40 Jahre ca. 2.000 € ca. 2.800 € ca. 4.000 €
Achtung: Die Versorgungswerk-Renten sind Prognosen, keine Garantien. In den letzten Jahren haben einige Versorgungswerke ihre Überschussbeteiligung gesenkt. Plane konservativ und baue zusätzliche Säulen auf.

Selbständiger Architekt: Praxis als Altersvorsorge?

Viele selbständige Architekten betrachten ihr Büro als Altersvorsorge — "ich verkaufe das Büro, wenn ich aufhöre". Das ist riskant. Architekturbüros sind personengebunden und haben oft keinen hohen Verkaufswert, wenn der Inhaber ausscheidet. Der Mandantenstamm wandert ab, die Projekte laufen aus. Plane immer so, als ob du dein Büro nicht verkaufen könntest.

Die Versorgungswerk-Beiträge sind für selbständige Architekten steuerlich absetzbar (wie GRV-Beiträge). Zusätzlich kannst du eine Rürup-Rente nutzen, um den steuerlichen Rahmen voll auszuschöpfen.

Vergleich: Versorgungswerk allein vs. Versorgungswerk + Depot

Strategie Monatl. Aufwand Erwartete Gesamtrente (67)
Nur Versorgungswerk (70k, 35 Jahre) ca. 1.085 € (Pflichtbeitrag) ca. 2.450 €
Versorgungswerk + Altersvorsorgedepot ca. 1.285 € (+ 200 € Depot) ca. 2.950 – 3.100 €
Versorgungswerk + Depot + freies ETF ca. 1.585 € (+ 300 € frei) ca. 3.400 – 3.700 €

Vorteile

  • Versorgungswerk meist renditestärker als GRV
  • Depot: Zulagen (bis 540 €/Jahr) oder Sonderausgabenabzug (bis 2.340 €) + Steuerabzug bei Rürup
  • Gutes Einkommen erlaubt mehrere Vorsorgebausteine
  • Berufsunfähigkeitsrente im Versorgungswerk enthalten

Nachteile / Risiken

  • Versorgungswerk-Rendite abhängig vom Bundesland
  • Versorgungswerk-Rendite nicht garantiert
  • Bürowert als Altersvorsorge überschätzt
  • Selbständige haben kein bAV-Zugang

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Häufige Fragen

Sind Architekten beim Altersvorsorgedepot zugelassen?

Architekten, die Mitglied der Architektenkammer sind, zahlen in ein berufsständisches Versorgungswerk ein und sind von der GRV befreit — damit kein automatischer AVD-Grundzulagenanspruch. Angestellte Architekten (Büro, Verwaltung) sind GRV-pflichtig und voll zugangsberechtigt. Für Selbständige ohne GRV: freiwillige GRV-Mitgliedschaft als Weg zum AVD, oder Rürup-Rente als steuerlich attraktivere Alternative.

Warum reicht das Versorgungswerk für Architekten nicht?

Das Architekten-Versorgungswerk erzielt ca. 3–4 % p.a. auf die eingezahlten Beiträge — solide, aber deutlich unter den historischen 7–8 % eines globalen Aktien-ETFs. Zudem: Die Architektenversorgung ist anleihenorientiert und garantiert keine Kapitalmarktrenditen. Ein ETF-Portfolio im AVD als Ergänzung kann die Gesamtrendite erheblich steigern — bei einem Büroinhaber mit 20 Jahren Restlaufzeit macht das 100.000 EUR+ Unterschied.

Welche Altersvorsorge-Strategie ist optimal für Architekturbüro-Inhaber?

Drei Säulen: 1) Architektenkammer-Versorgungswerk (läuft automatisch). 2) Rürup-Rente für steuerlich geförderte Zusatzvorsorge (bis 29.344 EUR/Jahr absetzbar, ideal bei Gewinnen über 60.000 EUR). 3) Freies ETF-Depot für flexible Liquidität. AVD nur bei freiwilliger GRV-Mitgliedschaft sinnvoll. Büroverkauf als optionale 4. Säule — Bewertung ca. 1–2× Jahresumsatz, aber instabileres Geschäftsmodell als früher.

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