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Aktienrente als Ehepaar — doppelte Förderung
Von AktienRenteRechner-RedaktionStand: März 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Ehepaar könnt ihr zwei Depots mit je 540 EUR GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    führen — insgesamt 1.080 EUR Zulagen pro Jahr.
  • Bei Zusammenveranlagung sind bis zu 3.600 EUR SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    möglich — doppelt so viel wie als Einzelperson.
  • Ohne Kinder: rund 770.000 EUR Endkapital nach 37 Jahren in beiden Depots zusammen.
  • Mit 2 Kindern: rund 740.000 EUR nach 33 Jahren — die Kinderzulage kompensiert die kürzere Laufzeit.
  • Auch wenn nur ein Partner arbeitet: Durch mittelbare Förderberechtigung bekommt der andere Partner volle Zulagen für nur 60 EUR/Jahr.

Ehepaar — Die Eckdaten

  • GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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    pro Ehepartner 540 EUR/Jahr
  • Grundzulage als Paar 1.080 EUR/Jahr
  • Max. Eigenbeitrag als Paar 3.600 EUR/Jahr (2x 1.800)
  • SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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    (Zusammenveranlagung) bis 3.600 EUR
  • Endkapital nach 35 Jahren (6 %, ohne Kinder) ~700.000 EUR (beide Depots)
Ehepaar Aktienrente doppelte Förderung

Doppelt hält besser: Zwei Depots und volle Förderung als Ehepaar

Als Ehepaar kann jeder Partner ein eigenes AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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führen. Beide erhalten die volle GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von jeweils 540 EUR. Voraussetzung: Beide sind unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt und zahlen jeweils den Mindestbeitrag ein. Wer genau förderberechtigt ist, erklärt der Ratgeber Wer ist förderberechtigt?

Der entscheidende Vorteil: Ihr verdoppelt nicht nur die Zulagen, sondern auch den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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. Bei Zusammenveranlagung können bis zu 3.600 EUR (2 x 1.800 EUR) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Alle steuerlichen Details findest du im Ratgeber Zulagen und Steuervorteile.

Ehepaar ohne Kinder: Beide berufstätig

Annahmen: Beide PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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, je 45.000 EUR brutto, je 150 EUR/Monat Eigenbeitrag, ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
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-Portfolio mit 6 % Rendite, Start mit 30, Rente mit 67.

KennzahlPartner APartner BGesamt
Eigenbeitrag/Jahr1.800 EUR1.800 EUR3.600 EUR
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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/Jahr
540 EUR540 EUR1.080 EUR
Depot-Zufluss/Jahr2.340 EUR2.340 EUR4.680 EUR
Endkapital (37 J., 6 %)~385.000 EUR~385.000 EUR~770.000 EUR
Zulagen gesamt19.980 EUR19.980 EUR39.960 EUR

770.000 EUR Endkapital als Paar — bei einer Netto-Eigenbelastung von insgesamt ~280 EUR monatlich (nach Steuerersparnis). Das sind ~140 EUR pro Person.

Praxisbeispiel: Martin und Julia

Martin (32, Vertriebsleiter, 55.000 EUR brutto) und Julia (30, Personalreferentin, 42.000 EUR brutto) sind seit 2 Jahren verheiratet, keine Kinder. Beide wollen das Maximum aus der Aktienrente herausholen.

Martin und Julias Paar-Strategie: Beide zahlen je 1.800 EUR/Jahr ein. Martins GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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: ~34 %, Julias: ~29 %. Bei Zusammenveranlagung liegt der gemeinsame Grenzsteuersatz bei ~32 %. GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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: Sonderausgabenabzug 3.600 EUR x 32 % = 1.152 EUR vs. Zulagen 1.080 EUR. Der Sonderausgabenabzug ist 72 EUR besser — beide Zulagen fließen ins Depot, plus 72 EUR Erstattung über die Steuererklärung. Gesamtvorteil: 1.152 EUR/Jahr.

Martin und Julia haben 37 bzw. 37 Jahre bis zur Rente. Zusammen: rund 770.000 EUR Endkapital. Sollten sie später Kinder bekommen, steigt die Förderung durch die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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nochmals massiv. Für den Fall, dass Julia in Elternzeit geht, bleibt sie über die mittelbare Förderberechtigung zulagenberechtigt.

Steuerersparnis bei Zusammenveranlagung

Ehepaare mit Zusammenveranlagung profitieren vom Splittingtarif. Bei 90.000 EUR gemeinsamen Bruttoeinkommen (je 45.000 EUR) liegt der GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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bei ca. 32 %. Die GünstigerprüfungWas ist Günstigerprüfung?Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich vorteilhafter ist. Du bekommst immer das bessere Ergebnis.
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für das Paar:

VarianteSonderausgabenabzug (32 %)ZulagenErgebnis
Beide ohne Kinder1.152 EUR1.080 EURSonderausgaben besser (+72 EUR)
Beide, 1 Kind1.152 EUR1.380 EURZulagen besser (+228 EUR)
Beide, 2 Kinder1.152 EUR1.680 EURZulagen besser (+528 EUR)
Splitting-Vorteil: Bei Zusammenveranlagung wird der gesamte Sonderausgabenabzug von 3.600 EUR gegen das gemeinsame Einkommen gerechnet. Das ist besonders vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere — der Splittingeffekt senkt den Grenzsteuersatz für den Mehrverdienenden.

Ehepaar mit 2 Kindern: Die Familien-Optimierung

Annahmen: Partner A 50.000 EUR brutto, Partner B 35.000 EUR, 2 Kinder (3 und 5), beide zahlen je 1.800 EUR/Jahr, KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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auf Partner B (Kindergeldempfänger).

KennzahlPartner APartner B (Kindergeld)Gesamt
Eigenbeitrag/Jahr1.800 EUR1.800 EUR3.600 EUR
GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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540 EUR540 EUR1.080 EUR
KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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0 EUR600 EUR600 EUR
Depot-Zufluss/Jahr2.340 EUR2.940 EUR5.280 EUR
Endkapital (33 J., 6 %)~340.000 EUR~400.000 EUR~740.000 EUR

Kinderzulage 20 Jahre lang, danach 13 Jahre nur Grundzulage. Partner B profitiert stärker durch die höheren Zulagen.

Praxisbeispiel: Sarah und Tobias

Sarah (36, Zahnarzthelferin, 34.000 EUR brutto) und Tobias (38, Schreinermeister, 46.000 EUR brutto) haben zwei Kinder — Lena (5) und Tim (3). Das Kindergeld läuft auf Sarah.

Sarahs und Tobias' Familien-Strategie: Sarah bekommt 540 EUR Grundzulage + 600 EUR Kinderzulage = 1.140 EUR/Jahr. Tobias bekommt 540 EUR Grundzulage. Zusammen: 1.680 EUR Zulagen auf 3.600 EUR Eigenbeitrag = 47 % Förderquote als Paar. Bei Zusammenveranlagung und ~30 % Grenzsteuersatz wäre der Sonderausgabenabzug 1.080 EUR — deutlich weniger als die Zulagen (1.680 EUR). Die Zulagen gewinnen klar.

Nach 31 Jahren (Tobias bis 69, Sarah bis 67): Sarahs Depot ~350.000 EUR, Tobias' Depot ~290.000 EUR. Zusammen: 640.000 EUR. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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bringt im Vergleich zum kinderlosen Ehepaar rund 70.000 EUR mehr. Wie die Gesamtförderung berechnet wird, zeigt der verlinkte Ratgeber.

Kinderzulage optimal zwischen den Partnern zuordnen

Standardmäßig wird die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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dem Kindergeldempfänger zugeordnet (meist die Mutter). Ihr könnt die Zuordnung aber ändern, indem ihr bei eurem Depotanbieter einen Antrag auf Änderung der Kinderzulagen-Zuordnung stellt. Sinnvoll ist die Zuordnung an den Partner mit dem geringeren Einkommen -- dort ist die Förderquote relativ höher. Bei gleichen Einkommen macht die Zuordnung keinen Unterschied.

Wann lohnt sich ein Wechsel der Zuordnung? Wenn ein Partner deutlich weniger verdient als der andere, bringt die Kinderzulage im Depot des Geringverdieners prozentual mehr Rendite auf den Eigenbeitrag. Verdient Partner A 60.000 EUR und Partner B 25.000 EUR, sollte die Kinderzulage zu Partner B fließen -- denn dort macht die Zulage einen größeren Anteil am Gesamtdepot-Zufluss aus.

Aufteilung auf beide Depots: Bei zwei oder mehr Kindern könnt ihr die Kinder auch auf beide Depots verteilen: Kind 1 auf Partner A, Kind 2 auf Partner B. Das ergibt gleichmäßigere Depots, hat aber keinen finanziellen Vorteil. Mehr dazu im Ratgeber Wer bekommt die Kinderzulage?

Wichtig bei Trennung: Die Kinderzulage folgt immer dem Kindergeld. Wechselt das Kindergeld nach einer Trennung den Elternteil, wechselt automatisch auch die Kinderzulage. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die Depotentwicklung beider Partner haben. Informationen zu Kindergeld und Zuordnung bietet die Familienkasse beim Bundeszentralamt für Steuern.

Einkommensteuer-Splitting: Der versteckte Doppelvorteil für Ehepaare

Ehepaare mit Zusammenveranlagung profitieren beim Altersvorsorgedepot doppelt vom Ehegattensplitting. Das Splitting senkt den GrenzsteuersatzWas ist Grenzsteuersatz?Der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Liegt je nach Einkommen zwischen 14% und 45%. Entscheidend für die Berechnung der Steuerersparnis.
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für das Paar -- und genau dieser Grenzsteuersatz bestimmt, ob der SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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oder die Zulagen vorteilhafter sind.

Rechenbeispiel ohne Splitting (Einzelveranlagung): Partner A verdient 65.000 EUR (Grenzsteuersatz ~42 %), Partner B verdient 20.000 EUR (Grenzsteuersatz ~24 %). Bei Einzelveranlagung wäre der Sonderausgabenabzug für Partner A wertvoll (756 EUR), für Partner B weniger (432 EUR). Gesamtvorteil: 1.188 EUR.

Mit Splitting (Zusammenveranlagung): Das gemeinsame Einkommen von 85.000 EUR wird halbiert (42.500 EUR pro Partner fiktiv). Der gemeinsame Grenzsteuersatz liegt bei ca. 34 %. Der Sonderausgabenabzug auf 3.600 EUR (beide Depots) ergibt 1.224 EUR -- das sind 36 EUR mehr als bei Einzelveranlagung. Der Vorteil des Splittings wächst, je größer die Einkommensdifferenz zwischen den Partnern ist.

EinkommenskonstellationSplitting-GrenzsteuersatzSonderausgabenabzug (3.600 EUR)Zulagen (ohne Kinder)Differenz
40.000 + 40.000 EUR~32 %1.152 EUR1.080 EURSonderausgaben +72 EUR
60.000 + 20.000 EUR~32 %1.152 EUR1.080 EURSonderausgaben +72 EUR
80.000 + 0 EUR (Alleinverdiener)~34 %1.224 EUR1.080 EURSonderausgaben +144 EUR
50.000 + 35.000 EUR, 2 Kinder~30 %1.080 EUR1.680 EURZulagen +600 EUR
Splitting-Tipp für Alleinverdiener: Beim klassischen Einverdienermodell ist das Splitting besonders wertvoll. Der Alleinverdiener nutzt den vollen Sonderausgabenabzug, der mittelbar berechtigte Partner erhält die Grundzulage für nur 60 EUR/Jahr Eigenbeitrag. Zusammen ergibt das die maximale Förderung bei minimalem Eigenaufwand. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Ehepaaren, beide Förderwege jährlich gegeneinander zu prüfen.

Wie die Gesamtförderung bei verschiedenen Familiensituationen ausfällt, zeigt der verlinkte Ratgeber.

Mittelbare Förderung: Auch für den Nicht-Berufstätigen

Ist ein Partner nicht PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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(z. B. Hausfrau/Hausmann), kann dieser trotzdem mittelbar förderberechtigt sein — wenn der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist. Der mittelbar Berechtigte muss nur einen Mindestbeitrag von 60 EUR pro Jahr (5 EUR/Monat) einzahlen und bekommt die volle Grundzulage. Details im Ratgeber Alleinverdiener mit Familie.

Nicht-berufstätigen Partner nicht vergessen: Viele Ehepaare verschenken die zweite GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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von 540 EUR, weil sie kein Depot für den nicht-berufstätigen Partner eröffnen. Bei nur 60 EUR Mindestbeitrag beträgt die Förderquote 900 % — neun Euro geschenkt für jeden eigenen Euro. Das ist das beste Rendite-Verhältnis im gesamten Steuersystem.

Sonderfall Elternzeit: Wenn ein Partner in Elternzeit geht und Elterngeld bezieht, ändert sich der Förderstatus nicht -- die Pflichtversicherung in der Rentenversicherung bleibt durch die Kindererziehungszeit bestehen. Der Mindesteigenbeitrag sinkt in dieser Phase auf 60 EUR/Jahr (basierend auf dem niedrigeren Vorjahreseinkommen). So bleibt die volle Zulage erhalten, auch wenn das Einkommen vorübergehend sinkt. Die Deutsche Rentenversicherung erkennt bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit pro Kind als Pflichtbeitragszeiten an.

Auszahlung als Paar: Über 2.500 EUR netto monatlich im Alter

Bei 740.000 EUR Gesamtkapital und 20 Jahren Entnahme ergeben sich rund 3.083 EUR brutto monatlich. Bei Nachgelagerte BesteuerungWas ist Nachgelagerte Besteuerung?Steuerprinzip bei der Altersvorsorge: In der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
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und Splitting (typisch 18 % effektiver Steuersatz) bleiben ca. 2.528 EUR netto — als Ergänzung zur gesetzlichen Rente beider Partner. Die Auszahlungsoptionen im Detail und die Besteuerung der Aktienrente erklären die verlinkten Ratgeber.

Häufige Fragen zur Aktienrente als Ehepaar

Müssen beide Partner berufstätig sein?

Nein. Durch die mittelbare Förderberechtigung kann auch der nicht-berufstätige Partner ein Depot führen — mit voller GrundzulageWas ist Grundzulage?Staatlicher Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: 50% auf die ersten 360 EUR, 25% auf 361-1.800 EUR Eigenbeitrag. Maximal 540 EUR pro Jahr.
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für nur 60 EUR/Jahr Mindestbeitrag. Voraussetzung: Der andere Partner ist unmittelbar förderberechtigt (angestellt, PflichtversichertWas ist Pflichtversichert?Wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt — die Grundvoraussetzung für die Förderung beim Altersvorsorgedepot.
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). Details im Ratgeber Alleinverdiener mit Familie.

Was passiert bei Scheidung mit den Depots?

Jedes Depot gehört dem jeweiligen Kontoinhaber. Im Versorgungsausgleich können die Depots geteilt werden. Die KinderzulageWas ist Kinderzulage?Zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind pro Jahr. Wird als 1:1-Matching des Eigenbeitrags gewährt.
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folgt dem Kindergeld — wechselt es den Elternteil, wechselt auch die Zulage. Mehr im Ratgeber Depot nach Scheidung.

Können wir ein gemeinsames Depot führen?

Nein, das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
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ist immer ein Einzelkonto. Jeder Partner braucht sein eigenes Depot bei seinem eigenen Anbieter. Ihr könnt aber den gleichen Anbieter wählen — das vereinfacht die Verwaltung.

Lohnt sich das zweite Depot, wenn ein Partner wenig verdient?

Gerade dann. Bei 25.000 EUR Einkommen überwiegen die Zulagen den SonderausgabenabzugWas ist Sonderausgabenabzug?Beiträge zum Altersvorsorgedepot (bis 1.800 EUR/Jahr) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren die Einkommensteuer.
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deutlich. Die 540 EUR Grundzulage sind einkommensunabhängig — sie lohnen sich bei jedem Gehalt.

Jährlicher Paar-Check: So bleibt eure Förderung optimal

Die optimale Strategie als Ehepaar kann sich von Jahr zu Jahr ändern -- bei Gehaltserhöhungen, Jobwechsel, Geburt eines Kindes oder wenn ein Partner in Elternzeit geht. Deshalb empfiehlt sich ein jährlicher Kurz-Check:

  • Einkommensänderungen prüfen: Hat sich das Einkommen eines Partners wesentlich verändert? Dann kann sich die Günstigerprüfung anders auswirken.
  • Kinderzulage-Zuordnung prüfen: Ist ein neues Kind dazugekommen? Hat sich der Kindergeldempfänger geändert?
  • Sparrate anpassen: Könnt ihr inzwischen mehr einzahlen? Jeder Euro über dem Mindestbeitrag steigert das Endkapital erheblich.
  • Depot-Entwicklung vergleichen: Liegen die Depots beider Partner im Plan? Gibt es Anpassungsbedarf bei der ETF-Auswahl?

Dieser Check dauert 15 Minuten und kann über die Laufzeit tausende Euro Unterschied machen. Besonders nach einer Gehaltserhöhung lohnt es sich, die Sparrate zu erhöhen.

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Weiterführende Ratgeber

Alleinverdiener Familie

Mittelbare Förderung für den nicht-berufstätigen Partner.

Doppelverdiener ohne Kinder

2x 540 EUR Zulage ohne Kinderzulage.

Mit 2 Kindern

Förderung und Rechenbeispiel für zwei Kinder.

Nach der Heirat

Was ändert sich beim Depot nach der Hochzeit?

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Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick.