Key-Facts: ETF-Steuern
- Teilfreistellung 30 % der Erträge aus Aktien-ETFs steuerfrei
- Abgeltungsteuer effektiv 17,5 % statt 25 % auf Aktien-ETF-Gewinne (nach Teilfreistellung)
- Sparerpauschbetrag 1.000 € (Einzelperson), 2.000 € (Ehepaare) — jährlich steuerfrei
- VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
Mehr erfahren → 2027 Basiszins × 70 % × Fondswert — wird automatisch vom Depot abgebucht - AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → Keine Steuern während Ansparphase — enormer Steuervorteil
- 30 % Teilfreistellung: Steuern auf Aktien-ETF-Gewinne sind automatisch reduziert
- Sparerpauschbetrag: Freistellungsauftrag stellen! Ohne Auftrag wird sofort Steuer abgezogen
- Vorabpauschale: Jährlich fälliges Steuerereignis für thesaurierende ETFs — Liquidität einplanen
- Verlustvortrag: Verluste werden dauerhaft vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet
- Fifo: Beim Verkauf von Teilen einer ETF-Position zählt das zuerst gekaufte Stück zuerst
1. Teilfreistellung: 30 % der Gewinne steuerfrei
Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für Aktien-ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →s eine Teilfreistellung von 30 %. Das bedeutet: 30 % deiner Kapitalerträge aus Aktien-ETFs sind automatisch steuerfrei, ohne dass du etwas tun musst. Der Broker berechnet das automatisch.
Effektiver Steuersatz: Ohne Teilfreistellung wären 25 % Abgeltungsteuer fällig (+ 5,5 % Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer). Mit 30 % Teilfreistellung beträgt der effektive Steuersatz: 25 % × 70 % = 17,5 % (+ anteiliger Soli).
Welche ETFs profitieren von 30 % Teilfreistellung? Aktien-ETFs mit mindestens 51 % Aktienanteil. Das sind alle gängigen Index-ETFs auf MSCI World, S&P 500, DAX etc. Mischfonds-ETFs mit 25–50 % Aktienanteil erhalten 15 % Teilfreistellung. Anleihen-ETFs erhalten 0 % Teilfreistellung.
| ETF-Typ | Aktienanteil | Teilfreistellung | Effektiver Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Aktien-ETF (MSCI World etc.) | ≥ 51 % | 30 % | 17,5 % Abgeltungsteuer |
| Mischfonds-ETF | 25–50 % | 15 % | 21,25 % Abgeltungsteuer |
| Anleihen-ETF | < 25 % | 0 % | 25 % Abgeltungsteuer |
| Immobilien-ETF (REIT, > 51 % Immobilien) | — | 60 % | 10 % Abgeltungsteuer |
2. Vorabpauschale: Die jährliche Steuer auf thesaurierende ETFs
Die VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
Mehr erfahren → ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (und ausschüttende) ETFs, die eingeführt wurde, um das jahrelange steuerfreie Anwachsen ohne jegliche Besteuerung zu verhindern. Sie fällt am Anfang des folgenden Jahres an (üblicherweise Anfang Januar).
Berechnung der Vorabpauschale:
- Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 70 %
- Vorabpauschale = Basisertrag − tatsächliche Ausschüttungen im Jahr
- Wenn der ETF im Jahr gestiegen ist: Vorabpauschale = min(Kursanstieg, Basisertrag)
- Wenn der ETF gesunken ist: Vorabpauschale = 0 (keine Steuer bei Kursrückgang)
Basiszins 2027: Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Er basiert auf der Bundesbank-Zinsstatistik für langfristige Staatsanleihen. 2024 lag er bei 2,53 %, 2025 bei 2,29 %. Für 2027 wird er von der Zinsentwicklung abhängen — aktuell tendieren Märkte zu 2,0–2,5 %.
Fondswert am 01.01.2025: 10.000 €
Basiszins 2025: 2,29 %
Basisertrag: 10.000 × 2,29 % × 70 % = 160,30 €
Kursanstieg 2025: +800 € (8 %)
Vorabpauschale: min(800 €, 160,30 €) = 160,30 €
Nach 30 % Teilfreistellung steuerpflichtig: 160,30 × 70 % = 112,21 €
Steuer (25 % Abgeltung): 28,05 € — wird automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht
3. Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei nutzen
Seit 2023 gilt ein Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare). Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind vollständig steuerfrei. Das umfasst Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und die VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
Mehr erfahren → — abzüglich Teilfreistellung.
Freistellungsauftrag stellen — unbedingt! Ohne Freistellungsauftrag zieht der Broker sofort Abgeltungsteuer ab, auch wenn deine Erträge unter 1.000 € liegen. Du bekommst die Steuer zwar in der Steuererklärung zurück, aber es ist unnötiger Aufwand. Freistellungsaufträge können auf mehrere Banken aufgeteilt werden (Summe maximal 1.000 €).
Strategie für Anfänger: Wenn dein Portfolio klein ist und du kaum Erträge erzielst (z. B. 5.000 € zu 2 % Dividendenrendite = 100 € Erträge), reicht der Sparerpauschbetrag locker. Bei größeren Portfolios (z. B. 100.000 € mit 2 % = 2.000 € Erträge) überschreitest du den Freibetrag — dann ist das AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → besonders wertvoll, da dort kein Sparerpauschbetrag nötig ist.
4. Verlustvortrag: Verluste dauerhaft geltend machen
Wenn du ETF-Anteile mit Verlust verkaufst, wird der Verlust in einem Verlusttopf beim Broker gespeichert. Dieser Verlusttopf wird automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet — dauerhaft und unbegrenzt.
Wichtig: Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden (nicht mit Zinsen). Verluste aus ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →s auf Aktienindizes sind Aktiengeschäfte und können voll verrechnet werden. Bei einem Depotübertrag zu einem anderen Broker: Den Verlusttopf explizit übertragen lassen (via Verlustbescheinigung zum 15. Dezember beantragen).
Tax-Loss-Harvesting: Wenn du ETF-Anteile mit Verlust hältst und absehen kannst, dass du in diesem Jahr hohe Gewinne aus Verkäufen realisierst — kannst du die Verlust-Anteile verkaufen, um die Steuer zu reduzieren, und sofort wieder kaufen. Achtung: Die 30-Tage-Regel für die Verlust-Anerkennung gilt für ETFs in Deutschland nicht (nur für Aktien-Wash-Sales nach US-Recht). In Deutschland kannst du sofort zurückkaufen.
5. Fifo-Prinzip: Welche Anteile werden zuerst verkauft?
In Deutschland gilt für ETFs das Fifo-Prinzip (First In, First Out): Wenn du nur einen Teil deiner ETFWas ist ETF?Exchange Traded Fund — ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Aktienindex (z.B. MSCI World) nachbildet. Günstig, breit gestreut, ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Mehr erfahren →-Position verkaufst, werden die zuerst gekauften Anteile zuerst verkauft — unabhängig davon, welche Anteile du verkaufen möchtest. Das ist relevant für die Steuerberechnung, da früh gekaufte Anteile oft einen niedrigeren Einstandskurs haben und damit höhere Kursgewinne ausweisen.
Strategie: Wenn du mehrere Positionen im gleichen ETF hast und einen Teil verkaufen willst, bedenke: Die ältesten (teuersten?) Käufe gehen zuerst. Wenn du seit 2015 regelmäßig bespart hast und 2025 einen Teil verkaufst, werden die 2015er-Anteile mit dem niedrigsten Einstandskurs (und höchstem Kursgewinn) zuerst verkauft. Das bedeutet höhere Steuern.
Gegenmaßnahme im normalen Depot: Separate Depots für separate Kaufzeitpunkte — so kannst du gezielt entscheiden, welche Position du verkaufst. Im AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → ist das irrelevant, da keine Steuern während der Ansparphase anfallen.
Das Altersvorsorgedepot: Die steuerliche Superwaffe
Im AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → entfallen während der Ansparphase alle oben genannten Steuerregeln: keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne, keine VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.
Mehr erfahren →, kein Sparerpauschbetrag nötig, keine Steuern auf Rebalancing-Umschichtungen. Stattdessen: Nachgelagerte Besteuerung auf Auszahlungen im Rentenalter.
Der Steuervorteil ist erheblich. Ein Beispiel: 200 €/Monat in einen Aktien-ETF über 30 Jahre, 7 % Rendite. Im normalen Depot: ca. 195.000 € nach Steuern. Im AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren → (ohne Steuern während Ansparphase, 15 % Steuersatz im Alter): ca. 240.000 € nach Steuern — 45.000 € Unterschied allein durch die Steueroptimierung.
| Steuerthema | Normales Depot | AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz. Mehr erfahren → |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer auf Kursgewinne | 17,5 % (nach Teilfreistellung) | Keine (Ansparphase) |
| VorabpauschaleWas ist Vorabpauschale?Jährliche Mini-Steuer auf Fondsgewinne in normalen Depots. Im Altersvorsorgedepot fällt sie NICHT an — ein Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot. Mehr erfahren → |
Jährlich fällig | Keine |
| Rebalancing-Steuer | Jeder Verkauf mit Gewinn = steuerpflichtig | Steuerfrei |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € steuerfrei | Nicht relevant |
| Auszahlung | Bereits versteuert | Einkommensteuer (Rentensatz) |
Stand: März 2026. Steuerrecht kann sich ändern — aktuelle Regelungen immer beim Steuerberater oder auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern prüfen. Keine Steuerberatung.
Thesaurierend vs. ausschüttend
Welche Ertragsverwendung spart mehr Steuern im normalen Depot?
ETF-Steuern im Depot
Detaillierte Erklärung zur Besteuerung von ETFs in Deutschland.
Portfolio mit 100.000 €
Steuern bei Rebalancing und Entnahmeplanung für große Portfolios.
Portfolio mit 50.000 €
70/30-Strategie und steuerfreies Rebalancing im AltersvorsorgedepotWas ist Altersvorsorgedepot?Neues staatlich gefördertes ETF-Depot für die Altersvorsorge ab 2026/2027. Ersetzt die Riester-Rente. Mit Grundzulage (max. 540 EUR/Jahr), Sonderausgabenabzug (bis 1.800 EUR/Jahr) und Pfändungsschutz.
Mehr erfahren →.