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Kurzfassung: Selbständige sind beim Altersvorsorgedepot ab 2027 erstmals förderberechtigt — sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind. Freiberufler, Künstler, Handwerker und viele Solo-Selbständige sind dabei. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ohne GRV-Pflicht sind es nicht.

Wer gilt als förderberechtigt?

Die Förderung hängt an der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht — nicht an der Rechtsform. Das bedeutet:

PersonengruppeGRV-Pflicht?Förderberechtigt?
Freiberufler (Arzt, Anwalt, Journalist)Oft nein (Versorgungswerk)Nein / prüfen
Künstler, Publizisten (KSK)Ja (KSK = GRV)Ja
Handwerker (Meisterpflicht, Anlage A)Ja (bis 18 Jahre)Ja
Solo-Selbständige (freiwillig GRV)Freiwillig möglichJa, wenn freiwillig versichert
GmbH-Gesellschafter-GeschäftsführerMeist neinMeist nein
Selbständige mit AN-Status (Scheinselbständige)JaJa
Wichtig: Du bist nicht sicher ob du GRV-pflichtversichert bist? Prüfe deinen aktuellen Rentenbescheid oder frag direkt bei der Deutschen Rentenversicherung an (kostenlos: 0800 1000 4800).

Was ändert sich gegenüber Riester?

Bei Riester waren Selbständige grundsätzlich ausgeschlossen — das war einer der größten Kritikpunkte. Das Altersvorsorgedepot macht das rückgängig:

  • Riester: Nur für Pflichtversicherte in der GRV und Beamte (Sonderregelung)
  • Altersvorsorgedepot: Alle GRV-Pflichtversicherten — und auch freiwillig Versicherte

Wer als Selbständiger freiwillig in die GRV einzahlt, ist damit erstmals auch förderberechtigt. Das ist neu.

Wie viel Förderung bekomme ich?

Dieselbe Förderung wie Angestellte:

  • Grundzulage: bis zu 540 € pro Jahr
  • Kinderzulage: 300 € pro Kind pro Jahr
  • Sonderausgabenabzug: bis zu 1.800 € jährlich absetzbar
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € (unter 25 Jahre)

Was ist der Steuervorteil konkret?

Selbständige zahlen oft höhere Steuersätze als Angestellte. Deshalb lohnt sich der Sonderausgabenabzug besonders:

EinkommensteuersatzSteuerersparnis auf 1.800 €+ GrundzulageGesamt
30%540 €540 €1.080 €
36%648 €540 €1.188 €
42%756 €540 €1.296 €

Das Finanzamt prüft automatisch ("Günstigerprüfung"), ob Zulage oder Steuerabzug vorteilhafter ist. Du musst nur einmal den Antrag stellen.

Lohnt es sich trotz nachgelagerter Besteuerung?

Im Rentenalter werden Auszahlungen aus dem Depot mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Das klingt erst mal schlecht — ist es aber meist nicht:

  • Im Rentenalter ist das Einkommen (und damit der Steuersatz) meist niedriger als heute
  • Während der Ansparphase: keine Kapitalertragssteuer, keine Abgeltungssteuer
  • Steuerstundungseffekt über 20–30 Jahre macht einen großen Unterschied im Endkapital
Faustregel: Wer heute 40%+ Steuersatz zahlt und im Rentenalter unter 30% landen wird, profitiert überproportional. Wer auch im Alter noch hohes Einkommen hat, sollte rechnen lassen.

Kann ich Depot UND bAV kombinieren?

Als Selbständiger hast du in der Regel keine betriebliche Altersvorsorge. Das Altersvorsorgedepot ist dann dein primäres gefördertes Instrument. Rürup-Rente (Basis-Rente) und das Depot können parallel genutzt werden — sie konkurrieren nicht um dasselbe Fördervolumen.

Was muss ich jetzt konkret tun?

  1. GRV-Status prüfen: Bist du pflichtversichert oder freiwillig versichert? Rentenbescheid oder DRV-Auskunft (0800 1000 4800)
  2. Förderung berechnen: Mit unserem Rechner siehst du in 30 Sekunden deine persönliche Zulage + Steuerersparnis
  3. Anbieter vormerken: Depot-Eröffnungen starten am 1. Januar 2027 — Newsletter eintragen damit du als Erstes informiert wirst
  4. ETF wählen: Für die meisten empfiehlt sich ein breit gestreuter Welt-ETF (MSCI World oder FTSE All-World, TER unter 0,25%)

Deine persönliche Förderung berechnen

Als Selbständige/r mit 42% Steuersatz und 1.800 € Jahresbeitrag kannst du bis zu 1.296 € im Jahr zurückbekommen.

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