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Abgeltungssteuer auf ETF-Erträge — Das komplette Steuer-ABC

25% Abgeltungssteuer plus Soli auf alle Kapitalerträge — aber nicht auf alles und nicht immer sofort. Was wann versteuert wird, wie der Freibetrag wirkt und wie die Teilfreistellung 30% spart.

Abgeltungssteuer Kapitalerträge ETF Depot Steuer

Seit 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer: Ein einheitlicher Steuersatz von 25% auf alle Kapitalerträge — unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz. Das klingt einfach, aber im Detail gibt es wichtige Nuancen für ETF-Anleger: Teilfreistellung, Vorabpauschale, Sparerpauschbetrag und Verlustverrechnung machen den Unterschied.

Der Steuersatz: 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer

Der Gesamtsteuersatz für Kapitalerträge (2026):

  • Abgeltungssteuer: 25%
  • Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Steuer = 1,375%
  • Gesamt ohne Kirchensteuer: 26,375%
  • Mit Kirchensteuer (8% Bayern/BaWü / 9% andere): ca. 27,8-27,9%

Die Abgeltungssteuer gilt für: Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen aus ETFs, Kursgewinne bei Verkauf, Vorabpauschale.

Sparerpauschbetrag: 1.000 EUR/Person steuerfrei

Jede Person hat 1.000 EUR Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei (Sparerpauschbetrag). Ehepaare zusammen: 2.000 EUR. Dieser Betrag muss aktiv als Freistellungsauftrag beim Broker hinterlegt werden — sonst behält der Broker automatisch Steuer ein.

Was der Freistellungsauftrag bedeutet: Bis zu 1.000 EUR Kapitalerträge im Jahr werden nicht versteuert. Über 1.000 EUR: 26,375% auf den Übersteigenenden Betrag.

Teilfreistellung: 30% steuerfrei bei Aktien-ETFs

Als Ausgleich für die Quellensteuer die auf ETF-Ebene anfällt, werden bei Aktien-ETFs (Aktienquote über 51%) 30% der Erträge pauschal von der Steuer befreit. Das senkt die effektive Steuerbelastung:

ETF-TypTeilfreistellungEffektiver Steuersatz
Aktien-ETF (Aktienquote >51%)30%ca. 18,46%
Mischfonds-ETF (Aktienquote 25-51%)15%ca. 22,42%
Immobilien-ETF (Immobilienanteil >51%)60%ca. 10,55%
Anleihen-ETF0%26,375%

Was wann versteuert wird

Ausschüttende ETFs: Bei jeder Ausschüttung wird sofort Abgeltungssteuer fällig (abzüglich Freistellungsauftrag und Teilfreistellung). Der Broker zieht automatisch ab.

Thesaurierende ETFs: Jährlich wird die Vorabpauschale versteuert (Mini-Betrag, basierend auf dem Basiszins). Beim Verkauf dann die verbleibenden Kursgewinne minus bereits bezahlter Vorabpauschalen.

Verkauf: Auf den Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten) fällt Abgeltungssteuer an. Bei thesaurierenden ETFs werden die gezahlten Vorabpauschalen angerechnet (keine Doppelbesteuerung).

Verlustverrechnung: Verluste mindern die Steuer

Realisierte Verluste (ETF verkauft mit Minus) werden im "Verlustverrechnungstopf" beim Broker gespeichert und automatisch mit zukünftigen Gewinnen verrechnet. Das ist wertvoll: Wer im Crash bewusst mit Verlust verkauft und sofort günstig wieder kauft ("Tax-Loss Harvesting"), senkt die Steuerlast auf künftige Gewinne.

Wichtig: Verlustverrechnungstöpfe sind brokerspezifisch. Bei Brokerwechsel müssen Verluste per Jahressteuerbescheinigung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Günstigerprüfung: Wenn der persönliche Satz günstiger ist

Wer einen persönlichen Einkommensteuersatz unter 25% hat (z.B. Rentner, Geringverdiener, Studenten), kann in der Steuererklärung die "Günstigerprüfung" beantragen. Das Finanzamt berechnet dann die Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz — und erstattet die Differenz. Für Kinder mit eigenen Kinderdepots und niedrigem Einkommen ist das besonders interessant.

Steuer-Optimierungen für ETF-Anleger

  1. Freistellungsauftrag stellen — jedes Jahr bis 1.000 EUR steuerfrei nutzen
  2. Sparerpauschbetrag ausschöpfen — bei kleinen Depots ausschüttende ETFs wählen um den Freibetrag zu füllen
  3. Kirchenaustritt: Spart ca. 1,5% Kirchensteuer auf Kapitalerträge — für manche ein Faktor bei großen Depots
  4. Tax-Loss Harvesting: Verluste gezielt realisieren um Gewinne zu verrechnen
  5. Kinder-NV-Bescheinigung: Kinder mit eigenem Depot haben Grundfreibetrag von 11.784 EUR — mit NV-Bescheinigung zahlen sie gar keine Steuer

Fazit: 26,375% effektiv — aber oft weniger durch Freibetrag und Teilfreistellung

Die Abgeltungssteuer klingt hoch, ist aber für viele ETF-Anleger geringer als gedacht. Der Sparerpauschbetrag deckt bei kleinen Depots alle Erträge ab. Die Teilfreistellung senkt den effektiven Satz auf ca. 18,5%. Und thesaurierende ETFs zahlen die Hauptsteuer erst beim Verkauf — nach Jahren des steuerfreien Wachstums. Wer das versteht, optimiert die Steuerbelastung ohne komplizierte Konstruktionen.

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