Seit 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer: Ein einheitlicher Steuersatz von 25% auf alle Kapitalerträge — unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz. Das klingt einfach, aber im Detail gibt es wichtige Nuancen für ETF-Anleger: Teilfreistellung, Vorabpauschale, Sparerpauschbetrag und Verlustverrechnung machen den Unterschied.
Der Steuersatz: 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer
Der Gesamtsteuersatz für Kapitalerträge (2026):
- Abgeltungssteuer: 25%
- Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Steuer = 1,375%
- Gesamt ohne Kirchensteuer: 26,375%
- Mit Kirchensteuer (8% Bayern/BaWü / 9% andere): ca. 27,8-27,9%
Die Abgeltungssteuer gilt für: Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen aus ETFs, Kursgewinne bei Verkauf, Vorabpauschale.
Sparerpauschbetrag: 1.000 EUR/Person steuerfrei
Jede Person hat 1.000 EUR Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei (Sparerpauschbetrag). Ehepaare zusammen: 2.000 EUR. Dieser Betrag muss aktiv als Freistellungsauftrag beim Broker hinterlegt werden — sonst behält der Broker automatisch Steuer ein.
Was der Freistellungsauftrag bedeutet: Bis zu 1.000 EUR Kapitalerträge im Jahr werden nicht versteuert. Über 1.000 EUR: 26,375% auf den Übersteigenenden Betrag.
Teilfreistellung: 30% steuerfrei bei Aktien-ETFs
Als Ausgleich für die Quellensteuer die auf ETF-Ebene anfällt, werden bei Aktien-ETFs (Aktienquote über 51%) 30% der Erträge pauschal von der Steuer befreit. Das senkt die effektive Steuerbelastung:
| ETF-Typ | Teilfreistellung | Effektiver Steuersatz |
|---|---|---|
| Aktien-ETF (Aktienquote >51%) | 30% | ca. 18,46% |
| Mischfonds-ETF (Aktienquote 25-51%) | 15% | ca. 22,42% |
| Immobilien-ETF (Immobilienanteil >51%) | 60% | ca. 10,55% |
| Anleihen-ETF | 0% | 26,375% |
Was wann versteuert wird
Ausschüttende ETFs: Bei jeder Ausschüttung wird sofort Abgeltungssteuer fällig (abzüglich Freistellungsauftrag und Teilfreistellung). Der Broker zieht automatisch ab.
Thesaurierende ETFs: Jährlich wird die Vorabpauschale versteuert (Mini-Betrag, basierend auf dem Basiszins). Beim Verkauf dann die verbleibenden Kursgewinne minus bereits bezahlter Vorabpauschalen.
Verkauf: Auf den Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten) fällt Abgeltungssteuer an. Bei thesaurierenden ETFs werden die gezahlten Vorabpauschalen angerechnet (keine Doppelbesteuerung).
Verlustverrechnung: Verluste mindern die Steuer
Realisierte Verluste (ETF verkauft mit Minus) werden im "Verlustverrechnungstopf" beim Broker gespeichert und automatisch mit zukünftigen Gewinnen verrechnet. Das ist wertvoll: Wer im Crash bewusst mit Verlust verkauft und sofort günstig wieder kauft ("Tax-Loss Harvesting"), senkt die Steuerlast auf künftige Gewinne.
Wichtig: Verlustverrechnungstöpfe sind brokerspezifisch. Bei Brokerwechsel müssen Verluste per Jahressteuerbescheinigung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Günstigerprüfung: Wenn der persönliche Satz günstiger ist
Wer einen persönlichen Einkommensteuersatz unter 25% hat (z.B. Rentner, Geringverdiener, Studenten), kann in der Steuererklärung die "Günstigerprüfung" beantragen. Das Finanzamt berechnet dann die Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz — und erstattet die Differenz. Für Kinder mit eigenen Kinderdepots und niedrigem Einkommen ist das besonders interessant.
Steuer-Optimierungen für ETF-Anleger
- Freistellungsauftrag stellen — jedes Jahr bis 1.000 EUR steuerfrei nutzen
- Sparerpauschbetrag ausschöpfen — bei kleinen Depots ausschüttende ETFs wählen um den Freibetrag zu füllen
- Kirchenaustritt: Spart ca. 1,5% Kirchensteuer auf Kapitalerträge — für manche ein Faktor bei großen Depots
- Tax-Loss Harvesting: Verluste gezielt realisieren um Gewinne zu verrechnen
- Kinder-NV-Bescheinigung: Kinder mit eigenem Depot haben Grundfreibetrag von 11.784 EUR — mit NV-Bescheinigung zahlen sie gar keine Steuer
Fazit: 26,375% effektiv — aber oft weniger durch Freibetrag und Teilfreistellung
Die Abgeltungssteuer klingt hoch, ist aber für viele ETF-Anleger geringer als gedacht. Der Sparerpauschbetrag deckt bei kleinen Depots alle Erträge ab. Die Teilfreistellung senkt den effektiven Satz auf ca. 18,5%. Und thesaurierende ETFs zahlen die Hauptsteuer erst beim Verkauf — nach Jahren des steuerfreien Wachstums. Wer das versteht, optimiert die Steuerbelastung ohne komplizierte Konstruktionen.